Mit dem Handy im EU-Ausland – Roaming-Preise sinken weiter

Mit dem Handy im EU-Ausland - Roaming-Preise sinken weiter

Mobilfunkkunden, die mit ihrem Handy im Ausland unterwegs sind, zahlen abweichende Gesprächspreise. Kurz nach dem Grenzübertritt ist das Mobilfunknetz ihres deutschen Mobilfunkanbieters nicht mehr erreichbar. Es wird das Mobilfunknetz eines ausländischen Providers genutzt, der für seinen deutschen `Kollegen´ die Arbeit übernimmt (Roaming). Das lassen sich viele ausländische Mobilfunkanbieter von den deutschen Unternehmen teuer bezahlen und diese Gebühren werden an den Kunden als Roaming-Preise weitergegeben. Nach einer Verordnung, die auf Drängen der EU-Kommission in Kraft getreten ist, sollen die Roaminggebühren schrittweise gesenkt werden. Denn aus Sicht der Kommission gibt es keinen guten Grund für solch hohe Gebühren. Die Verordnung (telespiegel-News vom 16.05.2007) verlangt eine Absenkung um mehrere Cents in drei Schritten über mehrere Jahre.

In wenigen Tagen müssen die Mobilfunkanbieter in den EU-Ländern den zweiten Schritt gegangen sein. Dann dürfen abgehende Telefonate mit dem Handy innerhalb der EU nur noch maximal 46 Cent pro Minute kosten, ankommende Anrufe nur noch höchstens 22 Cent pro Minute. Das ist eine Absenkung um drei bzw. zwei Cent pro Gesprächsminute. Auch untereinander dürfen sich die Mobilfunkanbieter der EU-Länder für ihren Roaming-Dienst weniger berechnen, nämlich durchschnittlich 28 Cent pro Minute. Bei allen Preisen handelt es sich übrigens um Nettobeträge.

Die neuen Höchstpreise gelten ab dem 30. August 2008. Ein Jahr später erfolgt dann der dritte Schritt, in dem die Gebühren um weitere drei bzw. zwei Cent gesenkt werden müssen. Die Verordnung sieht aber noch mehr als nur eine Gebührenabsenkung vor. Die Mobilfunkkunden müssen bei Grenzübertritt kostenlos per SMS über die in diesem Land geltende Preishöchstgrenze informiert werden. Außerdem müssen die Anbieter eine kostenlose Hotline bereitstellen, unter der sich ihre Kunden über die Kosten der SMS, MMS und andere Datendienste (mobil surfen) informieren können. Eine Ausweitung der Verordnung zur Änderung der Preise dieser anderen Dienste wurde bereits vorgeschlagen.

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