hausaufgaben-heute und Co. – Gebrüder Schmidtlein verurteilt

Gebrüder Schmidtlein Urteil

Die Gebrüder Schmidtlein, die sind nicht nur den Verbraucherschützern ein Begriff. Die Brüder Andreas und Manuel Schmidtlein haben sich nämlich eine zweifelhaften Berühmtheit geschaffen. Auf Internetseiten wie hausaufgaben-heute.com, gedichte-heute.com, rauchen-heute.com, klingeltoene-heute.de, sms-heute.com und vielen, vielen anderen dieser Art stellten sie die Abofalle auf. Mit kostenlosen Angeboten lockten sie, animierten die Besucher zu einer Anmeldung, damit sie die Inhalte der Website nutzen könnten und nahmen dann meist die Dienste des Anwalts Olaf Tank in Anspruch. Der schrieb die an, die sich unter Nichtbeachtung der AGB auf den Internetseiten der Gebrüder Schmidtlein registriert hatten. In den AGB befand sich nämlich der Hinweis, dass das Angebot ab Mitternacht gar nicht mehr kostenlos ist.

Wertloses Abo

In der eMail wurden die Daten benutzt, mit denen sich die User angemeldet hatten, auch wenn diese fehlerhaft waren. Genau 84,- € solle der Empfänger zahlen, schließlich habe er ein Abonnement bei den Gebrüder Schmidtlein abgeschlossen. Und das, obwohl die Inhalte der Internetseiten von den Gebrüdern Schmidtlein weithin als wertlos eingeschätzt werden. Vorwiegend junge Leute, aber auch erwachsene Menschen fielen auf den Trick herein und wurden auf diese Art drangsaliert. Druck machte auch die Tatsache, dass die Schreiben ihre nichtsahnenden Empfänger erst nach Ablauf der Widerrufsfrist erreichte. Eine Berechtigung haben die Forderungen jedoch wahrlich nicht. Minderjährige sind von vornherein gefeit und auch Volljährige dürften mangels Legitimität der AGB keine Probleme bekommen.

Massnahmen von allen Seiten

Die Machenschaften der Gebrüder Schmidtlein GbR aus Büttelborn zu unterbinden, hatte trotz Protesten, Gegenmassnahmen und Recherchen von Fernsehsendern bisher niemand geschafft. Doch nun hat jemand einen Erfolg zu melden. Die Wettbewerbszentrale, eine Selbstkontrollinstitution zur Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb, ist gegen die Gebrüder Schmidtlein GbR siegreich vor Gericht gezogen. Das Landgericht Darmstadt habe die Gebrüder Schmidtlein GbR wegen irreführender Angebote im Internet zu der Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von insgesamt 24.000,- € verurteilt, meldet der Verein. Wahrlich, das ist ein Sieg, wenn auch ein kleiner. Denn es braucht nur 283 zahlende Opfer, um diese Summe aufzubringen. Und das ist für die Gebrüder Schmidtlein und den Anwalt Olaf Tank sicherlich ein Klacks. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil Grundsatzcharakter hat und auch von folgenden Instanzen bestätigt wird. Es ist nämlich noch nicht rechtskräftig.

(Landgericht Darmstadt, Aktz.: 12 O 532/06 vom 08.05.2007)

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