hausaufgaben-heute und Co. – Gebrüder Schmidtlein verurteilt

Gebrüder Schmidtlein Urteil

Die Gebrüder Schmidtlein, die sind nicht nur den Verbraucherschützern ein Begriff. Die Brüder Andreas und Manuel Schmidtlein haben sich nämlich eine zweifelhaften Berühmtheit geschaffen. Auf Internetseiten wie hausaufgaben-heute.com, gedichte-heute.com, rauchen-heute.com, klingeltoene-heute.de, sms-heute.com und vielen, vielen anderen dieser Art stellten sie die Abofalle auf. Mit kostenlosen Angeboten lockten sie, animierten die Besucher zu einer Anmeldung, damit sie die Inhalte der Website nutzen könnten und nahmen dann meist die Dienste des Anwalts Olaf Tank in Anspruch. Der schrieb die an, die sich unter Nichtbeachtung der AGB auf den Internetseiten der Gebrüder Schmidtlein registriert hatten. In den AGB befand sich nämlich der Hinweis, dass das Angebot ab Mitternacht gar nicht mehr kostenlos ist.

Wertloses Abo

In der eMail wurden die Daten benutzt, mit denen sich die User angemeldet hatten, auch wenn diese fehlerhaft waren. Genau 84,- € solle der Empfänger zahlen, schließlich habe er ein Abonnement bei den Gebrüder Schmidtlein abgeschlossen. Und das, obwohl die Inhalte der Internetseiten von den Gebrüdern Schmidtlein weithin als wertlos eingeschätzt werden. Vorwiegend junge Leute, aber auch erwachsene Menschen fielen auf den Trick herein und wurden auf diese Art drangsaliert. Druck machte auch die Tatsache, dass die Schreiben ihre nichtsahnenden Empfänger erst nach Ablauf der Widerrufsfrist erreichte. Eine Berechtigung haben die Forderungen jedoch wahrlich nicht. Minderjährige sind von vornherein gefeit und auch Volljährige dürften mangels Legitimität der AGB keine Probleme bekommen.

Massnahmen von allen Seiten

Die Machenschaften der Gebrüder Schmidtlein GbR aus Büttelborn zu unterbinden, hatte trotz Protesten, Gegenmassnahmen und Recherchen von Fernsehsendern bisher niemand geschafft. Doch nun hat jemand einen Erfolg zu melden. Die Wettbewerbszentrale, eine Selbstkontrollinstitution zur Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb, ist gegen die Gebrüder Schmidtlein GbR siegreich vor Gericht gezogen. Das Landgericht Darmstadt habe die Gebrüder Schmidtlein GbR wegen irreführender Angebote im Internet zu der Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von insgesamt 24.000,- € verurteilt, meldet der Verein. Wahrlich, das ist ein Sieg, wenn auch ein kleiner. Denn es braucht nur 283 zahlende Opfer, um diese Summe aufzubringen. Und das ist für die Gebrüder Schmidtlein und den Anwalt Olaf Tank sicherlich ein Klacks. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil Grundsatzcharakter hat und auch von folgenden Instanzen bestätigt wird. Es ist nämlich noch nicht rechtskräftig.

(Landgericht Darmstadt, Aktz.: 12 O 532/06 vom 08.05.2007)

Weitere Informationen

Gerichtsurteile – Internet

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Schnelles Internet - Wie weit hängt Deutschland beim Netzausbau zurück?

Schnelles Internet

Wie weit hängt Deutschland beim Netzausbau zurück?

Menschen in Deutschland haben inzwischen ein offizielles Recht auf schnelles Internet. Was das bedeutet und woran die Verzögerungen liegen, haben wir hier zusammengefasst. Vor allem in ländlichen Regionen gibt es nach wie vor Probleme, die nur stückweise angegangen werden. […]

Programmfehler „Acropalyse“ – Inhalte können wiederhergestellt werden

Programmfehler „Acropalyse“

Inhalte können wiederhergestellt werden

Screenshots, die mit dem Pixel-Tool Markup bearbeitet und zugeschnitten wurden, ließen sich aufgrund eines Bugs wieder vollständig herstellen. Mittlerweile ist die potenzielle Sicherheitslücke geschlossen – aber auch das Snipping-Tool von Microsoft weist ein entsprechendes Problem auf. […]

Abzocke mit „Amazon-Paletten“ – Verbraucherzentrale warnt vor Betrug

Abzocke mit „Amazon-Paletten“

Verbraucherzentrale warnt vor Betrug

Mit vermeintlichen Schnäppchen locken Betrüger arglose Verbraucher in eine Falle und ziehen ihnen das Geld aus der Tasche. Die Ware erhalten die Kunden nie. Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt aktuell vor der Betrugsmasche mit angeblichen „Amazon-Paletten“. […]

Illegale Streaming-Plattform – Ermittlern gelingt Schlag gegen Streamzz

Illegale Streaming-Plattform

Ermittlern gelingt Schlag gegen Streamzz

Der Alliance for Creativity and Entertainment ist ein Schlag gegen die beliebte illegale Streaming-Plattform Streamzz gelungen. Die Ermittler konnten die Seite offline nehmen, auf der mehr als 75 000 Filme illegal angeboten wurden. Betrieben wurde die Plattform aus Deutschland. […]

Gerichtsurteil – Tastendruck-Abofalle im Festnetz ist rechtswidrig

Gerichtsurteil

Tastendruck-Abofalle im Festnetz ist rechtswidrig

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass ein Abo-Dienst, der über das Drücken einer Tastenkombination im Festnetz abgeschlossen wird, rechtswidrig ist. Grund ist ein Verstoß gegen die Preistransparenz und das Wettbewerbsgesetz sowie eine rechtswidrige Rufnummernnutzung. […]