Urteil – Entgelte für Browsergame bei Nutzung durch Minderjährige

Urteil zur Haftung bei Browsergame Nutzung durch Minderjährigen

In dem Internet gibt es zahlreiche dieser Spiele. Sie können direkt und ohne zusätzlichen Softwaredownload in dem Internetbrowser aufgerufen und gespielt werden. Ihre Nutzung ist eigentlich kostenlos, doch das Spielprinzip ist so aufgebaut, dass der Spieler nahezu ausschließlich durch den Zukauf kostenpflichtiger Features dauerhaft erfolgreich sein kann. Wenn der Spieler das Browsergame also einige Zeit gespielt hat, liegt es nahe, dass er weitere Funktionen hinzukauft, die ihm im weiteren Spielverlauf nützlich sind. Auf diese Art wurden bereits viele Telefonrechnungen drastisch erhöht, denn der Kauf der Feature kann per Anruf und der damit verbunden Zahlung über die Telefonrechnung erfolgen. Auch der Sohn des Klägers hatte der Verführung nicht widerstanden und über eine kostenpflichtige Rufnummer weitere Features für ein Onlinespiel freischalten lassen. Innerhalb von drei Monaten waren so Kosten in Höhe von 430,- € am väterlichen Telefonanschluss entstanden. Der Vater des minderjährigen Jungen klagte gegen den Spieleanbieter. Er war der Meinung, dass er den Betrag nicht zahlen müsse, denn er habe sein Kind angewiesen, keine kostenpflichtigen Rufnummern anzuwählen.

Das Gericht pflichtete dem Vater bei, er erhält die eingezogenen Beträge zurück. Es sei kein wirksamer Vertrag mit dem Vater zustande gekommen, der seinem minderjährigen Sohn die Nutzung der kostenpflichtigen Version des Spiels nicht gestattet hatte. Auch habe der Spieleanbieter nicht von einer Anscheinsvollmacht ausgehen dürfen, denn aufgrund seines Geschäftsprinzip kenne er weder den Geschäftspartner noch die vertragsvermittelnde Person. Zudem könne er nicht davon ausgehen, dass ein Vater die Nutzung einer solchen kostenpflichtigen Leistung durch sein minderjähriges Kind billige.

Amtsgericht Hamburg, Aktz. 7c C 53/10 vom 12.01.2011

Weitere Informationen

Gerichtsurteile Internet
Gerichtsurteile Telefonanschluss

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Papier nur auf Wunsch

Digitale Steuerbescheide ab 2026

Papier nur auf Wunsch

Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland in der Regel nur noch digital bereitgestellt. Papier gibt es nur auf Wunsch. Was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Kanzleien? Hier erfährst du verständlich, was sich ändert – und wie du dich vorbereitest. […]

Scheinbarer App-Zwang – congstar wegen Irreführung verurteilt

Scheinbarer App-Zwang 

 congstar wegen Irreführung verurteilt

Die Telekom-Tochter congstar behauptete, ihr Online-Kundencenter werde 2025 abgeschaltet – und drängte damit Kunden zum App-Download. Doch das stimmte gar nicht. Ein Gerichtsurteil deckt nun auf, wie weit der vermeintliche App-Zwang wirklich ging. […]

Urteil – Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Urteil 

 Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Urteil entschieden, dass die Sperrung mehrerer Social-Media-Kanäle eines Influencers durch eine Plattformbetreiberin nicht ohne Weiteres zulässig ist. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die bloße Weiternutzung eines weiteren Kanals keine automatisierte Umgehung der Sperrmaßnahme darstellt. […]

United Internet & 1&1 - Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet & 1&1

Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet bündelt seine Telekommunikationsaktivitäten und verkauft die Netztochter 1&1 Versatel konzernintern an die 1&1 AG. Für Endkunden bleiben die bekannten Marken wie 1&1, IONOS, GMX oder WEB.DE bestehen. Der Artikel erklärt verständlich, welche Produkte die Unternehmen anbieten und was der mögliche Verkauf der Domain-Handelsplattform Sedo bedeutet. […]

Kritische Chrome-Lücke – Google veröffentlicht Notfall-Update

Kritische Chrome-Lücke

Google veröffentlicht Notfall-Update

Eine Chrome-Schwachstelle wurde aktiv von Cyberkriminellen ausgenutzt. Google hat mittlerweile ein Notfall-Update bereitgestellt, das dringend installiert werden sollte. Chrome-Nutzer müssen ihren Browser neu starten, um das Update zu aktivieren. […]