
Eigentlich sollen auch hierzulande die Telekommunikationsanbieter die Verbindungsdaten nahezu aller ihrer Kunden für sechs Monate archivieren. Die Speicherung der Telekommunikationsdaten wurde im Jahr 2006 in einer EU-Richtlinie festgelegt. (telespiegel-News vom 16.12.2005) Die Umsetzung hätte eigentlich bis zum bis zum 15. September 2007, spätestens aber zwei Jahre später erfolgen sollen. Das in Deutschland im Jahr 2008 beschlossene, nationale Gesetz wurde im März 2010 von dem Bundesverfassungsgericht gestoppt. Es sei verfassungswidrig und alle bisher gesammelten Daten müssten gelöscht werden, erklärten die Richter in Karlsruhe. (telespiegel-News vom 02.03.2010)
Seitdem wird erneut um eine Regelung gerungen. Inzwischen wurde Deutschland zwei mal verwarnt, die Richtlinie umzusetzen. Nun hat die EU-Kommission eine letzte Frist gesetzt. Nur noch vier Wochen hat Deutschland Zeit, die Vorratsdatenspeicherung einzuführen. So lautet das Ultimatum. Für den Fall, dass diese Frist ohne eine Einführung verstreiche, werde die Europäische Kommission vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Das könnte für Deutschland mit Strafgeldern enden, bis zu 50.000,- € pro Tag, die letztlich von dem Steuerzahler getragen werden müssten. Bundeskanzlerin Angela Merkel forderte die zuständigen Minister zu einer raschen Einigung in dem seit Monaten andauernden Streit um eine Neuregelung auf.
Update vom 27.04.2012
Bisher konnte keine Einigung erzielt werden, der Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und die Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) streiten sich seit langem über die Umsetzung der Richtlinie. In der letzten Nacht ist die Frist der EU abgelaufen, die nun mit einer Klage gegen Deutschland droht. Die Strafzahlungen, die der Europäische Gerichtshof gegen Deutschland verhängen kann, könnten 32,5 Millionen Euro betragen, errechnete das Innenministerium.
Update vom 31.05.2012
Die EU-Kommission hat heute ein Verfahren wegen Vertragsverletzung gegen Deutschland ein.
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