Anbieterwechsel – Bundesnetzagentur verhängt erneut Bußgeld

Anbieterwechsel - Bundesnetzagentur verhängt erneut Bußgeld

Telekommunikationsanbieter müssen gewährleisten, dass ein Anbieterwechsel beim Telefonanschluss innerhalb von einem Kalendertag vollzogen ist. Das ist die rechtliche Vorgabe, gegen den selbst Marktführer immer wieder verstoßen. Nun hat die Bundesnetzagentur erneut ein Bußgeld gegen einen Anbieter verhängt. Ein großes deutsches Telekommunikationsunternehmen muss demnach 75.000 Euro Strafe zahlen, weil es mehrfach gegen seine Pflichten beim Wechsel verstoßen hat. Die Strafe ist noch nicht rechtskräftig. Nach Medienberichten hat die Telekom eingeräumt, der Sünder zu sein.

Erschreckend hohe Zahl an Beschwerden

Erst letztes Jahr hatte die Bundesnetzagentur eine Geldstrafe gegen drei große deutsche Anbieter verhängt. Damals waren es insgesamt 225.000 Euro. Die Höchststrafe pro Anbieter darf 100.000 Euro betragen. Die Zahl der Beschwerden wegen eines zu langen Ausfalls ist nach Angaben der Bundesnetzagentur noch einmal von 4.500 auf rund 5.000 Fälle gestiegen. Rund 70 Prozent der Fälle betreffen den Anbieter, gegen den das Bußgeld verhängt wurde. Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, findet dazu deutliche Worte: „Wir setzen uns für jeden einzelnen Verbraucher ein, bei dem es beim Anbieterwechsel zu einer Versorgungsunterbrechung gekommen ist. Allerdings erwarten wir dieses Engagement auch von den Anbietern. Mit Blick auf die unverändert hohe Anzahl der Beschwerden wird ein weiterhin dringender Verbesserungsbedarf auf dem gesamten Markt deutlich.„

Hintergrund zum Bußgeld

Verhängt die Bundesnetzagentur ein Bußgeld, muss es zu einer Vielzahl von Beschwerden gekommen sein. Dass rund 70 Prozent der 5.000 Beschwerden einen Anbieter wie die Telekom betreffen, ist trotz der rund drei Millionen Wechsel bemerkenswert, an denen die Telekom beteiligt ist. Letztes Jahr ordneten die Wettbewerbshüter einen ähnlichen Anteil bei einer etwas geringeren Beschwerdezahl immerhin drei Unternehmen zu.

Rechtlich verbindlich ist, dass ein Telefonanbieterwechsel von einem Unternehmen zum anderen innerhalb eines Kalendertages abgeschlossen sein muss. In der Pflicht sind sowohl der abgebende als auch der neue Anbieter. Es gibt viele Gründe, warum diese Zeit nicht eingehalten wird. Manchmal machen die Kunden Fehler beim Wechsel, oft sind es aber langsame Reaktionen der Anbieter oder knirschende Abläufe zwischen bestimmten Anbietern. Die Bundesnetzagentur kann in solchen Fällen Bußgelder in Höhe von bis zu 100.000 Euro verhängen. Im aktuellen Fall hat sie von der Höchststrafe Abstand genommen, da sie das Bemühen der Telekom berücksichtigte, „aktiv an der branchenübergreifenden Erarbeitung und Einführung effizienterer Prozesse zur langfristigen Verbesserung des Anbieterwechsels„ mitzuwirken.

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