Urteil – Mobilfunkkunde muss nicht für automatische Softwareaktualisierung zahlen

Urteil zu Navigationssoftware auf Handy

Ein Mobilfunkkunde verlängerte seinen Mobilfunkvertrag und bekam von dem Anbieter ein subventioniertes Handy. Zu dem Mobiltelefon gab es ebenfalls eine Navigationssoftware, die der Kunde auf seinem neuen Gerät installierte. Die Navigationssoftware aktualisierte daraufhin das Kartenmaterial über das mobile Internet. Das dauerte mehrere Stunden.

Der Mobilfunktarif des Kunden beinhaltete eine Abrechnung entsprechend des genutzten Datenvolumens und der benötigten Onlinezeit. Innerhalb von 20 Tagen entstanden so Kosten in Höhe von 11.4987,05 €. Die war der Kunde nicht zu zahlen bereit und der Mobilfunkanbieter klagte deswegen.

Dem Mobilfunkanbieter stehe das berechnete Nutzungsentgelt nicht zu, urteilte das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein. Denn der Mobilfunkanbieter habe seine vertraglichen Pflichten verletzt, indem er dem Kunden ohne ausdrückliche Warnung ein Mobiltelefon mit Software überlassen habe, die sich automatisch und kostenpflichtig aktualisiere. Der Anbieter hätte den Kunden vor der Kostenfalle warnen müssen, denn im Rahmen eines Mobilfunkvertrages seien beide Vertragspartner zu einer möglichst reibungslosen und transparenten Vertragsabwicklung verpflichtet und hätten möglichst Schäden von dem anderen abzuwenden.

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Aktz. 16 U 140/10 vom 15.09.2011, Vorinstanz Landgericht Kiel.

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