Geschwindigkeitskontrolle Internetzugang – Überprüfung per Desktop-App

Geschwindigkeitskontrolle Internetzugang – Überprüfung per Desktop-App

Die Bundesnetzagentur ist unter anderem für die Wettbewerbsaufsicht im Festnetz zuständig. In dieser Funktion hat die Behörde nun eine App entwickelt, die sich lokal auf einem Desktop-PC installieren lässt. Sie hat den Zweck, die Bandbreite des Internetanschlusses manuell zu messen. Die Ergebnisse geben darüber Aufschluss, ob ein Internetkunde über eine zu geringe Bandbreite verfügt. Bei deutlichen Abweichungen zum eigentlich bezahlten Paket darf der Kunde seinen Anbieter nachbessern lassen.

App für lokale, manuelle Bandbreitenmessung

Bisher mussten Nutzer auf ein Online-Tool zurückgreifen, um ihre jeweils aktuelle Bandbreite des Internetanschlusses zu messen. Mit dem neuen Programm der Bundesnetzagentur ist es möglich, direkt vom PC aus eine Messung vorzunehmen. Zudem ist nur eine manuelle Messung möglich. Anders als bei einer automatischen Messung werden die Ergebnisse nicht verfälscht. Denn beim automatischen Start können gegebenenfalls parallel laufende Anwendungen wie IP-TV oder Streaming die Ergebnisse erheblich verfälschen.

Der Verbraucherzentralen Bundesverband kritisiert jedoch genau diesen Punkt. In einem Statement hieß es, dass eine automatische Messung deutlich nutzerfreundlich gewesen wäre. Darüber hinaus fordert der Verband gesetzliche Nachbesserungen für Fälle, in denen die Anbieter die Leistung nicht erbringen. Denn ein Wechsel bringt durch die genutzte gleiche zu langsame Leitung keine Verbesserung, lediglich ein Wechsel der Internetanschlussart (DSL, Kabel usw.) könnte Probleme beseitigen.

Das Desktop-Programm bietet die Bundesnetzagentur auf der Webseite breitbandmessung.de an. Die Software steht für Windows-, Linux- und Mac-Systeme zur Verfügung und eignet sich zur Überwachung der Internetgeschwindigkeit. Die Ergebnisse sind als Nachweis für einen zu langsamen Anschluss zugelassen.

Wozu ist die Bandbreitenüberwachung sinnvoll?

Vermutet ein Internetkunde eine nicht vertragsgemäße Leistung, kann er mit der Desktop-App die Bandbreite seiner Verbindung zu unterschiedlichen Zeitpunkten kontrollieren. Ergeben sich zu viele und zu große Abweichungen zu der versprochenen, zur Verfügung gestellten Leistung, handelt es sich um eine anfechtbare, nicht vertragskonforme Leistungsbereitstellung. In diesem Fall hat der Kunde das Recht auf eine Nachbesserung bzw. auf eine finanzielle Entschädigung.

Eine nicht vertragskonforme Leistung besteht dann, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

  • Die gemessene Geschwindigkeit erreicht an mindestens zwei Messtagen nicht mindestens einmal 90 Prozent der maximalen Vertragsleistung.
  • Die gemessene Geschwindigkeit entspricht in weniger als 90 Prozent der Messungen nicht der normalerweise verfügbaren Bandbreite.
  • Die vertraglich vereinbarte Mindestgeschwindigkeit wird an wenigstens zwei Messtagen unterschritten.

Die Bundesnetzagentur sieht jedoch erst mindestens 20 Messungen an zwei unterschiedlichen Tagen als aussagekräftig an. Ob die Leistung ausreicht, kann Nutzer nun mit der App eigenständig ermitteln. Da die Anbieter in den Entwicklungsprozess der Software eingebunden waren, ist von einer Akzeptanz der Ergebnisse auszugehen, sofern der Kunde andere Fehlerquellen ausschließen kann. Auch dabei hilft die App, die auf potenzielle Störfaktoren hinweist.

Weitere Informationen

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
„Treuestrafe“ – loyale Stromanbieter-Kunden zahlen Milliarden zu viel

„Treuestrafe“

Loyale Stromanbieter-Kunden zahlen Milliarden zu viel

Viele Stromkunden bleiben ihrem Anbieter treu und zahlen dafür oft deutlich höhere Preise. Eine Studie der RWTH Aachen zeigt, dass viele Bestandskunden jährlich Milliarden zu viel zahlen. Wer regelmäßig Tarife vergleicht oder den Anbieter wechselt, kann mehrere hundert Euro im Jahr sparen. […]

WhatsApp-News – Eltern-Konto für Kinder ab 10 Jahren geplant

WhatsApp-News

Eltern-Konto für Kinder ab 10 Jahren geplant

Der beliebte Messenger WhatsApp plant, ein spezielles Kinder-Konto einzuführen. Kinder ab zehn Jahren sollen den Dienst künftig nutzen können. Allerdings nur mit Zustimmung und Kontrolle der Eltern. Diese können Kontakte und Datenschutz-Einstellungen festlegen. […]

OLG Frankfurt – Zimmeranfrage ist noch keine Hotelbuchung

OLG Frankfurt

Zimmeranfrage ist noch keine Hotelbuchung

Eine scheinbar harmlose Zimmeranfrage kann teuer werden – oder eben nicht. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, wann eine Hotelreservierung rechtlich verbindlich ist und wann nicht. Im konkreten Fall ging es um rund 10.000 Euro – und um die Frage, ob eine einfache E-Mail bereits einen Vertrag begründet. […]

Internet zu langsam? Wenn versprochene Bandbreite nicht ankommt

Internet zu langsam

Wenn versprochene Bandbreite nicht ankommt

Hohe Geschwindigkeiten stehen in vielen Internetverträgen – doch im Alltag kämpfen Nutzer oft mit schwankender Bandbreite und instabilen Verbindungen. Woran das liegt und wann technische Probleme sogar zum Streitfall werden können. […]

Fake-News-Push auf Xiaomi-Handys – Warnung vor perfider Betrugsmasche

Fake-News-Push auf Xiaomi-Handys

Warnung vor perfider Betrugsmasche

Stiftung Warentest hat bei Xiaomi-Smartphones gefälschte Nachrichtenartikel entdeckt, die per Push-Meldung verbreitet werden. Hinter angeblichen Tagesschau-Meldungen verbergen sich Betrugsseiten, die Nutzer zu Geldzahlungen oder zur Preisgabe sensibler Daten verleiten sollen. […]

Gemeinschaft

Zwischen Sportplatz und Bildschirm

Wo findet Gemeinschaft heute statt?

Zwischen Sportplatz und Smartphone: Während lokale Vereine weiterhin Millionen Menschen zusammenbringen, entstehen parallel digitale Gemeinschaften, die rund um die Uhr erreichbar sind. Welche Rolle spielen beide Formen des Miteinanders heute – und warum schließen sie sich nicht gegenseitig aus? […]