Große und kleine Fische – Umstrittener Resale-Vertrag der Deutschen Telekom

Große und kleine Fische - Umstrittener Resale-Vertrag der Deutschen Telekom

Auch wenn auf dem DSL-Anschluss ein anderer Anbietername drauf steht, es ist meist die Deutsche Telekom drin. Denn das Kabelnetz gehört bis auf wenige Ausnahmen der Deutschen Telekom. Sie überlässt es lediglich anderen Anbietern, die die DSL-Anschlüsse dann unter eigenem Namen vermarkten. Selbstverständlich tut die Deutsche Telekom das nicht unentgeltlich, der sogenannte Resale-Anschluss kostet auch den DSL-Anbieter Geld. Wieviel das zukünftig sein wird, soll in einem neuen Modell eines Vorleistungsvertrags festgelegt werden, den die Deutsche Telekom den Anbietern zur Unterschrift vorlegt. Doch der wird stark kritisiert, denn er bietet großen Unternehmen erheblich bessere Konditionen als den kleineren.

Unterschiede im Vertragsmodell

Ein Anwalt der Deutschen Telekom erklärte, des neue Vertragsmodell Net-Rental unterscheide sich durch technische Änderungen von dem bisherigen Resale-Produkt, diese hat das Bundeskartellamt jedoch nicht erkennen können, jedoch die Änderungen bezüglich der Rabatte. Mehr als 50 Prozent Rabatt auf den Preis, den der Endkunde für seinen DSL-Anschluss zahlt, erhalten Unternehmen, die eine hohe Anzahl DSL-Kunden aufweisen können. Das müssen so viele sein, dass nur Unternehmen wie United Internet (1,9 Millionen Kunden) und AOL (1,1 Millionen Kunden) von dem Nachlass profitieren können, denn deren Kundenzahl ist hoch genug. Alle anderen erhalten lediglich 11,5 Prozent Nachlass. Damit haben die großen Anbieter einen Vorteil, der die kleineren auf der Strecke bleiben lässt. Und auch Anbieter mit eigener Infrastruktur, wie zum Beispiel Arcor, sind im Nachteil, denn ihnen steht ein harter Preiskampf in dem DSL-Bereich bevor.

Von United Internet (mit Marken wie 1&1, GMX, Schlund+Partner) und dem Anbieter AOL wurde der sogenannte Net-Rental-Vertrag bereits unterschrieben, woraufhin eine erhebliche Wertsteigerung der Aktien zu erwarten ist. Die Internet-Tochter der Deutschen Telekom, T-Online tat dies jedoch noch nicht, aus taktischen Gründen wegen der erwünschten Fusion mit dem Mutterunternehmen, so wird vermutet. Dabei würde das Unternehmen ebenfalls von dem hohen Rabatt profitieren, denn es hat die meisten DSL-Kunden in Deutschland.

Klage durch freenet

Der Anbieter freenet hat gegen die Deutsche Telekom geklagt, um zu erreichen, dass der Ex-Monopolist den umstrittenen Vertrag nicht mehr anbieten darf. Ein Urteil soll am 20. April gefällt werden. Die Bundesnetzagentur erhielt Beschwerden verschiedener Anbieter und prüft bereits, ob der neue Vorleistungsvertrags gegen die Regulierungsbestimmungen verstößt. Sie will demnächst eine Entscheidung fällen. Und auch das Bundeskartellamt hat sich eingeschaltet. Es bestehe der Verdacht, so sagte ein Sprecher des Kartellamtes, dass kleine Anbieter aus dem Markt gedrängt werden sollen.

Update vom 21.04.2006

Das Landgericht Köln hat den von freenet gestellten Antrag auf Unterlassung abgewiesen. Doch auch die Bundesnetzagentur und das Kartellamt befassen sich noch mit dem sogenannten Net-Rental-Vertrag. Eine Anhörung der Bundesnetzagentur wurde auf den 26. April anberaumt und das Bundeskartellamt hat gegen die Dt. Telekom ein Verfahren eingeleitet.

Update vom 22.05.2006

Entscheidung – Bundesnetzagentur untersagt Dt. Telekom den Net-Rental-Vertrag

Weitere Informationen

DSL Angebote
DSL Flatrate
DSL per Satellit

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Papier nur auf Wunsch

Digitale Steuerbescheide ab 2026

Papier nur auf Wunsch

Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland in der Regel nur noch digital bereitgestellt. Papier gibt es nur auf Wunsch. Was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Kanzleien? Hier erfährst du verständlich, was sich ändert – und wie du dich vorbereitest. […]

Scheinbarer App-Zwang – congstar wegen Irreführung verurteilt

Scheinbarer App-Zwang 

 congstar wegen Irreführung verurteilt

Die Telekom-Tochter congstar behauptete, ihr Online-Kundencenter werde 2025 abgeschaltet – und drängte damit Kunden zum App-Download. Doch das stimmte gar nicht. Ein Gerichtsurteil deckt nun auf, wie weit der vermeintliche App-Zwang wirklich ging. […]

Urteil – Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Urteil 

 Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Urteil entschieden, dass die Sperrung mehrerer Social-Media-Kanäle eines Influencers durch eine Plattformbetreiberin nicht ohne Weiteres zulässig ist. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die bloße Weiternutzung eines weiteren Kanals keine automatisierte Umgehung der Sperrmaßnahme darstellt. […]

United Internet & 1&1 - Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet & 1&1

Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet bündelt seine Telekommunikationsaktivitäten und verkauft die Netztochter 1&1 Versatel konzernintern an die 1&1 AG. Für Endkunden bleiben die bekannten Marken wie 1&1, IONOS, GMX oder WEB.DE bestehen. Der Artikel erklärt verständlich, welche Produkte die Unternehmen anbieten und was der mögliche Verkauf der Domain-Handelsplattform Sedo bedeutet. […]

Kritische Chrome-Lücke – Google veröffentlicht Notfall-Update

Kritische Chrome-Lücke

Google veröffentlicht Notfall-Update

Eine Chrome-Schwachstelle wurde aktiv von Cyberkriminellen ausgenutzt. Google hat mittlerweile ein Notfall-Update bereitgestellt, das dringend installiert werden sollte. Chrome-Nutzer müssen ihren Browser neu starten, um das Update zu aktivieren. […]