Urteil – Lehrer dürfen im Internet benotet werden

Urteil - Lehrer dürfen im Internet benotet werden

Üblicherweise benoten Lehrer die Leistung ihrer Schüler. Seit einiger Zeit ist das aber nicht immer so. Denn es gibt in dem Internet Bewertungsportale für Lernende, die ihre Meinung über ihre Ausbilder äußern wollen. Haben mehrere Schüler einen Lehrenden bewertet, wird das Ergebnis und der durchschnittliche Wert als Benotung in dem Profil des Lehrers veröffentlicht. Nicht wenige Kritiker sehen dadurch die Persönlichkeitsrechte der Lehrer verletzt. Befürworter könnten dies als Chance für Ausbilder empfinden, durch die Kritik ihrer Schüler zu lernen und ihren Unterricht zu verbessern.

Ein Portal mit einer solchen Bewertungsfunktion ist spickmich.de. Dort können Schüler Schulnoten verteilen und damit ihren Lehrern ein Zeugnis ausstellen. Die Kategorien, die in diesem Fall mit Schulfächer vergleichbar sind, reichen von `faire Noten´ und `guter Unterricht´ über `menschlich´ und `motiviert´ bis zu `sexy´. Es fließen also nicht nur die für den Unterricht relevanten Kriterien in die Bewertungen ein.

Gegen eine solche Bewertung ihres Unterricht und ihrer Person hat sich eine Gymnasiallehrerin gerichtlich wehren wollen. Von der Schülergemeinschaft auf spickmich.de hatte sie die Gesamtnote 4,3 erhalten. Sie erwirkte eine einstweilige Verfügung, die Betreiber der Internseite spickmich.de legten dagegen Einspruch ein. Das Kölner Landgericht entschied nun, dass die Benotungen von dem Grundrecht auf freien Meinungsäußerung gedeckt seien. Eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Lehrerin gebe es nicht, solange die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten werde. Und das sei in diesem Fall nicht geschehen.

Landgericht Köln, Aktz.: 28 O 263/07 vom 11.07.2007

Update vom 28.11.2007

Die Lehrerin hatte Berufung eingelegt, scheiterte aber auch vor dem Oberlandesgericht Köln. (Aktz: 15 U 142/07) Das Urteil ist nun rechtskräftig. Die Bewertungskriterien `sexy´ und `hässlich´ waren inzwischen allerdings von den Betreibern der Webseite entfernt worden.
Jedoch hat die Lehrerin eine Unterlassungsklage bei dem Landgericht Köln eingereicht, in der die Webseite ebenfalls angeklagt ist.

Update vom 30.01.2008

Das Kölner Landgericht wies die Klage auf Unterlassung als unzulässig ab. Die Lehrerin will Berufung einlegen.

Update vom 24.06.2009

Der Bundesgerichtshof hat ebenso wie die vorangegangenen Instanzen entschieden.
siehe Urteil des BGH – Lehrerbewertung im Internet zulässig

Update vom 24.09.2010

Streit um Lehrerbewertung bei Spickmich.de – Verfassungsbeschwerde abgewiesen

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Papier nur auf Wunsch

Digitale Steuerbescheide ab 2026

Papier nur auf Wunsch

Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland in der Regel nur noch digital bereitgestellt. Papier gibt es nur auf Wunsch. Was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Kanzleien? Hier erfährst du verständlich, was sich ändert – und wie du dich vorbereitest. […]

Scheinbarer App-Zwang – congstar wegen Irreführung verurteilt

Scheinbarer App-Zwang 

 congstar wegen Irreführung verurteilt

Die Telekom-Tochter congstar behauptete, ihr Online-Kundencenter werde 2025 abgeschaltet – und drängte damit Kunden zum App-Download. Doch das stimmte gar nicht. Ein Gerichtsurteil deckt nun auf, wie weit der vermeintliche App-Zwang wirklich ging. […]

Urteil – Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Urteil 

 Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Urteil entschieden, dass die Sperrung mehrerer Social-Media-Kanäle eines Influencers durch eine Plattformbetreiberin nicht ohne Weiteres zulässig ist. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die bloße Weiternutzung eines weiteren Kanals keine automatisierte Umgehung der Sperrmaßnahme darstellt. […]

United Internet & 1&1 - Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet & 1&1

Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet bündelt seine Telekommunikationsaktivitäten und verkauft die Netztochter 1&1 Versatel konzernintern an die 1&1 AG. Für Endkunden bleiben die bekannten Marken wie 1&1, IONOS, GMX oder WEB.DE bestehen. Der Artikel erklärt verständlich, welche Produkte die Unternehmen anbieten und was der mögliche Verkauf der Domain-Handelsplattform Sedo bedeutet. […]

Kritische Chrome-Lücke – Google veröffentlicht Notfall-Update

Kritische Chrome-Lücke

Google veröffentlicht Notfall-Update

Eine Chrome-Schwachstelle wurde aktiv von Cyberkriminellen ausgenutzt. Google hat mittlerweile ein Notfall-Update bereitgestellt, das dringend installiert werden sollte. Chrome-Nutzer müssen ihren Browser neu starten, um das Update zu aktivieren. […]