41 000 Kunden betroffen – Unbekannte Posten auf der Handyrechnung

41 000 Kunden betroffen – unbekannte Posten auf der Handyrechnung

Zahlreiche Kunden der Mobilfunkanbieter mobilcom-debitel, Vodafone und Klarmobil erhielten zu hohe oder falsche Rechnungen. Die fehlerhaften Rechnungen kamen durch Drittanbieterleistungen zustande, die jedoch gar nicht von den Betroffenen bestellt oder gekauft wurden. Die Bundesnetzagentur, die sich auf die Zahlen von Vodafone bezieht, gibt an, dass insgesamt rund 41 000 Verbraucher betroffen sind.

Wie kommt es zu den fehlerhaften Rechnungen?

Auf den Rechnungen der betroffenen Kunden befanden sich Posten für Drittanbieterleistungen, die gar nicht bestellt wurden. Aus dem Rechnungstext der Betroffenen geht hervor, dass die Dienste von der Firma Infin abgerechnet wurden. Aus den Rechnungstexten geht allerdings nicht hervor, welche Dienste der Kunde bestellt oder in Anspruch genommen haben soll. Als sich Kunden auf Grund der fehlerhaften Rechnungen direkt an die Firma Infin wandten, um sich zu beschweren, gab diese an, die Dienste weder zur Verfügung gestellt noch berechnet zu haben. Laut Bundesnetzagentur handele es sich hierbei lediglich um einen „Abrechnungsfehler“.

Die Kunden sollten dennoch zahlen

Die betroffenen Kunden von mobilcom-debitel, Vodafone und Klarmobil sollten die Posten auf ihrer Rechnung dennoch bezahlen. Die Forderungen sollten an einen Anbieter bezahlt werden, der gar nicht auf der Rechnung aufgeführt wurde. Daraufhin schaltete sich die Stiftung Warentest ein. Vodafone-Kunden erhielten ihr Geld zurück und mobilcom-debitel und Klarmobil haben angegeben, dass die betroffenen Kunden Gutschriften erhalten werden.

Das Geschäft mit den Drittanbieterleistungen

Ein seriöser Drittanbieter verlangt für eine Bestellung stets eine ausdrückliche Bestätigung. Diese kann zum Beispiel durch das Anklicken eines Buttons mit den Aufschriften „zahlungspflichtig bestellen“ oder „jetzt kaufen“ erfolgen. Unseriöse Drittanbieter schieben Verbrauchern jedoch immer wieder einen Kauf oder ein ganzes Abonnement unter, sobald der Kunde nur irgendwie mit dem Drittanbieter in Berührung kommt. Dies kann beispielsweise bereits durch das Anklicken eines Werbebanners geschehen.

Das wirre Geflecht der Anbieter

Sowohl Mobilfunkfirmen als auch Abrechnungsdienstleister und Drittanbieter sind an dem Geschäft mit den Drittanbieterleistungen beteiligt. Dieses wirre Geflecht aus den verschiedenen Anbietern lässt für den Kunden nicht klar erkennen, wer Drittanbieter und wer Abrechnungsdienstleister ist. Hinzu kommt, dass häufig mal der Drittanbieter und mal der Abrechnungsdienstleister auf der Rechnung ausgewiesen ist. Für Verbraucher ist das wirre Geflecht der Anbieter kaum zu durchschauen. Bei der Stiftung Warentest sind bisher mehr als 1300 Beschwerden über Abrechnungsdienstleister oder Drittanbieter wie Richberg Media, Pink Mobile, Brandii Media oder Mocopay und Texted eingegangen.

Viele Kunden bezahlen einfach

Viele Betroffene wenden sich in einem solchen Fall nicht an ihre Mobilfunkanbieter, da sie davon ausgehen, dass die Drittanbieter selbst zuständig seien. Zudem bezahlen viele Betroffene aus Bequemlichkeit niedrige Eurobeträge, die fälschlicherweise gefordert werden. Obwohl von Kunden immer wieder Drittanbietersperren eingebaut werden, versuchen die Betroffenen nicht energisch genug ihr Geld zurückzubekommen. Viele Kunden wissen zudem nicht, dass sie sich bei der Bundesnetzagentur beschweren können.

Wie sollen Verbraucher bei fehlerhaften Rechnungen vorgehen?

Verbraucher, die unbekannte Posten auf ihrer Handyrechnung feststellen, sollten die Rechnung zunächst bei ihrem Mobilfunkanbieter schriftlich reklamieren und verlangen, dass das unrechtmäßig abgebuchte Geld zurücküberwiesen wird. Für eine solche Reklamation steht ein kostenloser Musterbrief zur Verfügung. In keinem Fall sollten Kunden den Zahlungsaufforderungen nachkommen. Des Weiteren sollten Betroffene eine Beschwerde per Mail an die Bundesnetzagentur einreichen: rufnummernmissbrauch@bnetza.de. Die unseriösen Drittanbieter sollten zudem wegen Betrugs angezeigt werden. Über die Internetwache kann in vielen Bundesländern eine Onlineanzeige aufgegeben werden.

Telefonrechnung falsch – so richtig reagieren

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