Handy-Abofallen durch Werbebanner – So schützen sich Verbraucher

Handy-Abofallen durch Werbebanner – so schützen sich Verbraucher

Immer wieder kommt es vor, dass Verbraucher beim Blick auf ihre Handyrechnung erschrecken. Auf der Rechnung sind plötzlich Posten von Drittanbietern zu finden, über die der Handybesitzer bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Kenntnis hatte. Doch bereits das unabsichtliche Klicken auf einen Werbebanner oder Button kann ein Abo auslösen, welches dann über die Handyrechnung abgebucht wird.

Die Ahnungslosigkeit der Verbraucher

Häufig fallen die zusätzlichen Kosten für mehr Speicherplatz, Klingeltöne oder Hintergrundbilder an, da vermeintlich ein Abonnement hierfür abgeschlossen wurde. „Oft können wir nicht herausfinden, wie das Abo zustande kam“, erklärt Tom Janneck von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Für viele Betroffene ist völlig unklar, dass sie ein Abo abgeschlossen haben, bis sie ihre Handyrechnung erhalten. Bei den Abos handelt es sich meist um solche, die in einem Wochenrhythmus abgeschlossen werden. Bevor der Verbraucher überhaupt etwas bemerkt, können aus diesem Grund auf der monatlichen Handyrechnung bereits hohe Kosten anfallen.

Unseriöse Drittanbieter

Bei den Abos handelt es sich um Leistungen von Drittanbietern. Der vermeintliche Nutzer dieser Leistungen kann über seine Handynummer identifiziert werden, weshalb die Abos über die Handyrechnung bezahlt werden sollen. Generell gilt jedoch, dass ein Vertrag erst dann gültig ist, sobald der Verbraucher einen Button mit einer Aussage wie zum Beispiel „jetzt kaufen“ oder „zahlungspflichtig bestellen“ anklickt. Es gelten hierbei auf dem Smartphone demnach dieselben Regeln, wie bei Bestellungen am Rechner. Viele unseriösen Drittanbieter halten sich jedoch nicht an diese Regelungen.

Das Redirect-Verfahren

Auf Grund dieses Problems wurde vor drei Jahren von Mobilfunkanbietern das so genannte Redirect-Verfahren eingeführt. Das Redirect-Verfahren garantiert, dass der Verbraucher automatisch von der Seite des Drittanbieters zu einer Provider-Bezahlseite geleitet wird, sobald es um den Abschluss eines Abonnements oder eines Kaufes geht. Auf dieser Provider-Bezahlseite muss von dem Verbraucher dann erneut bestätigt werden, dass er den Vertrag tatsächlich abschließen will. Darüber hinaus soll der Nutzer eine Bestätigungs-SMS erhalten, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Abonnement handelt.

Das Problem ist noch nicht gelöst

Obwohl diese Maßnahmen der Mobilfunkanbieter dem Verbraucher scheinbar mehr Sicherheit bieten, kommt es dennoch immer wieder zu ungewollten Vertragsabschlüssen. „Ob oder wie die Drittanbieter die Mechanismen umgehen können, das wissen wir nicht“, so Janneck. Immer häufiger berichten Handybesitzer, dass sie sogar ohne das Klicken auf einen Werbebanner oder Button eine Bestätigungs-SMS für den Abschluss eines Abonnements erhalten. Die Bundesnetzagentur erklärt hierzu, dass sich die Buttons oft hinter Texten oder Bilder verstecken, so dass der Verbraucher sie erst gar nicht bemerken kann.

Opfer sollten schnell handeln

Da der Verbraucher im Normalfall für Beanstandungen acht Wochen Zeit hat, sollten Opfer solcher Abo-Fallen schnellstmöglich reagieren, sobald sie den unbekannten Posten auf ihrer Handyrechnung entdecken. Obwohl es oftmals schwer ist herauszufinden, wer das Abo veranlasst hat, ist auf manchen Rechnungen eine Kontaktinformation zu finden, über die das Unternehmen herausgefunden werden kann. Dies ist sehr wichtig, da das Geld oft von zusätzlichen Zahlungsdienstleistern eingezogen wird, wodurch alles sehr unübersichtlich wird. Der Nutzer sollte bei dem Drittanbieter dem Vertrag widersprechen und sein Geld zurückfordern. Darüber hinaus sollten Betroffene unbedingt ihren Mobilfunkanbieter kontaktieren und diesen ebenfalls über den Widerspruch in Kenntnis setzen, sowie das Geld für das Abo zurückfordern. Die Mobilfunkunternehmen zeigen sich hierbei immer kulanter, da das Problem mit den Drittanbietern zunehmend an deren Image kratzt. Auch durch mögliche Mahnverfahren sollten sich Opfer nicht einschüchtern lassen, denn im Zweifel muss der Drittanbieter den Abschluss des Vertrags nachweisen. Auf der Webseite der Verbraucherzentrale ist eine Schritt-für-Schritt Anleitung zu finden, wie Betroffene nach einem ungewollten Abo-Abschluss vorgehen sollen. Auch die Bundesnetzagentur gibt Auskunft darüber, wie sich Opfer von Abo-Fallen verhalten sollten.

Bundesnetzagentur arbeitet an einem Verfahren

Um sich vor ungewollten Abonnements zu schützen, können Nutzer auf Anfrage bei ihrem Mobilfunkanbieter eine kostenlose Drittanbietersperre einrichten lassen. Nach eigener Aussage arbeitet die Bundesnetzagentur momentan zudem an einem einheitlichen Verfahren, welches die Bezahlung über die Handyrechnung festlegt. Dieses Verfahren soll Verbrauchern in Zukunft einen besseren Schutz bieten.

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