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Filesharing - BGH setzt die Verjährungsfrist auf zehn Jahre fest

Filesharing

BGH setzt die Verjährungsfrist auf zehn Jahre fest

Verstöße gegen das Urheberrecht durch Filesharing sind künftig länger abmahnbar. Der Bundesgerichtshof hat am 12. Mai 2016 entschieden, dass die Rechtsgrundlage für Forderungen der Rechteinhaber ein bereicherungsrechtlicher Anspruch sei, der nicht nach drei, sondern erst nach zehn Jahren verjährt. […]

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