Über Oberlandesgericht Frankfurt a.M.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist ein oberstes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Hessen. Es ist eines von sieben Oberlandesgerichten in Deutschland und das höchste Gericht der Rechtsprechung im Bundesland Hessen. Es ist zuständig für Berufungs- und Rechtsbeschwerdeverfahren aus den Landgerichten des Bundeslandes sowie für Verfahren der Zivil- und Strafrechtspflege, des Sozial- und Arbeitsrechts, des Verwaltungsrechts und des Insolvenzrechts. Ferner ist es als Gericht der letzten Instanz für Verfahren der sozialen Entschädigung und des Asylrechts zuständig.

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