Urteil – Internetanschlussinhaber nicht zwingend haftbar für Rechtsverletzungen anderer

Urteil - Internetanschlussinhaber nicht zwingend haftbar für Rechtsverletzungen anderer

Insgesamt 290 Audiodateien im mp3-Format seien an einem Tag im September 2006 über den Internetanschluss eines Feuerwehrmannes in dem Internet verfügbar gemacht worden. Und die ausschließlichen Verwertungsrechte an diesen Musikstücken hätten sie, klagte ein Musikverlag und ging gegen den Anschlussinhaber vor Gericht.

Dass diese Dateien von dem Internetanschluss des Feuerwehrmannes öffentlich gemacht worden waren, konnte anhand der IP-Adresse festgestellt werden, die zu diesem Zeitpunkt seinem Anschluss zugeteilt war. Dass er selbst jedoch nicht zuhause war, konnte der klagende Musikverlag nicht widerlegen und auch seine Ehefrau sowie seine noch bei ihm lebenden volljährige und minderjährige Tochter seien zu dem Zeitpunkt unterwegs gewesen, erklärte der Vater. Auch habe er seine Töchter immer wieder darauf hingewiesen, dass sie keine Urheberrechte oder andere Rechtsverstöße in dem Internet begehen dürfen. Außerdem, so sagte der Mann zu seiner Verteidigung, kenne nur er das Passwort zu seinem Computer. Seinen Familienmitgliedern gingen mit ihren eigenen Passwörtern online.

Die Richter des Oberlandesgerichts erklärten, es könne nicht mit Sicherheit gesagt werden, dass der Anschlussinhaber selbst das Filesharing vorgenommen habe. Es sei jedoch naheliegend, dass die Urheberrechtsverletzung von einem der Familienmitglieder begangen worden sei. Dafür könne der Anschlussinhaber jedoch nicht haftbar gemacht werden. Denn nur wenn sich konkrete Anhaltspunkte ergeben hätten, dass der Dritte den ihm zur Nutzung überlassenen Anschluss zu einer Rechtsverletzungen missbrauchen könnte, müsse der Anschlussinhaber den Nutzer informieren und auch überwachen. Da nur der Anschlussinhaber, also der Familienvater angeklagt war, wies das Gericht die Klage gegen den Mann ab und ließ die Frage, wer denn nun die Urheberrechtsverletzung begangen hat, offen.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Aktenzeichen 11 W 58/07 vom 20.12.2007

Weitere Informationen

Internet – Übersicht
Gerichtsurteile – Internet

 

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Risiko durch „EvilVideo“ – schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Risiko durch „EvilVideo“

Schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Wer die Telegram-App auf seinem Android-Gerät verwendet, muss aufpassen. Aktuell gibt es eine schwerwiegende Sicherheitslücke, die von Cyberkriminellen ausgenutzt wird. In der neusten Version wurde diese bereits geschlossen, weshalb User ihre Anwendung so schnell wie möglich aktualisieren sollten. […]

Das neue Xiaomi Mix Flip – Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Das neue Xiaomi Mix Flip

Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Xiaomi hat sein erstes faltbares Smartphone auf den Markt gebracht. Dank einiger spektakulärer Features ist das neue Xiaomi Mix Flip ein echter Konkurrent für die neuen faltbaren Modelle von Samsung. Wann das Xiaomi-Foldable hierzulande auf den Markt kommt, ist allerdings bisher nicht bekannt. […]

Globale Computerstörung – weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Globale Computerstörung

Weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Ein Fehler in einem Software-Update hat heute zu Chaos an Flughäfen, der Schließung von Supermärkten sowie massiven Problemen in Krankenhäusern geführt. Die heutige globale IT-Panne hat weltweite Auswirkungen, deren Ausmaß sich erst noch zeigen wird. Ein Cyberangriff wird ausgeschlossen. […]

Glasfaserausbau – Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Glasfaserausbau

Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Die Stadt Hamburg will den Ausbau des Glasfasernetzes schneller vorantreiben. Hierzu ist sie jetzt eine Kooperation mit dem privaten Netzbetreiber willy.tel eingegangen. Durch die Übernahme von 49,9 Prozent des Unternehmens sollen in den nächsten Jahren zahlreiche weitere Haushalte versorgt werden. […]

Zahlungsaufforderung per SMS – Urteil: Forderungen können zulässig sein

Zahlungsaufforderung per SMS

Urteil: Forderungen können zulässig sein

Nicht jede Zahlungsaufforderung per SMS ist Spam. Das OLG Hamm hat entschieden, dass Mahnungen per SMS zulässig sein können. Dies ist dann der Fall, wenn die Forderung berechtigt ist und die Nachricht tagsüber beim Empfänger eingeht. Geklagt hatte der vzbv gegen ein Inkassounternehmen. […]