Urteil – Haftung für Internetnutzung bei Abwesenheit des Inhabers

Urteil - Haftung für Internetnutzung bei Abwesenheit des Inhabers

Auch für Straftaten, die ein anderer über den Internet-Anschluss begangen hat, haftet der Inhaber des Internet-Anschlusses. Das gilt auch, wenn er dem Nutzer keine Erlaubnis gegeben hat, seinen Internet-Anschluss zu verwenden und auch gar nicht anwesend war. Der Anschluss-Inhaber muss dafür Sorge tragen, dass sich über seinen Internet-Anschluss niemand unberechtigt Zugriff auf das Internet verschaffen kann.

Ein Mann verfügte über zwei internetfähige Computer, die über einem WLAN-Router mit dem Internet verbunden waren. Als der Mann in den Urlaub fuhr, schaltete er seine beiden Computer ab und ließ sie zuhause. Jedoch war der WLAN-Router weiterhin in Betrieb und dessen WLAN-Netzwerk unverschlüsselt. Auch das werkseitig eingestellte Standard-Passwort hatte der Mann nicht geändert.

Während seiner Abwesenheit hat sich ein Dritter unberechtigt über die schnurlose Verbindung des WLAN an dem Internet-Anschluss des Mannes in das Internet eingewählt. Der Unberechtigte lud über ein sogenanntes Filesharing-System, urheberrechtlich geschützte Musik aus dem Internet und verwendete dabei den Internetanschluss des Mannes, indem er die unverschlüsselte WLAN-Verbindung nutzte.

Der Tausch urheberrechtlich geschützter Musik ist nicht erlaubt und die Rechteeinhaber hatte eine Überwachungssoftware auf illegale Downloads dieser Musikstücke angesetzt. So konnte die verwendete IP-Adresse, die `Hausnummer´ des Internetanschlusses ermittelt werden und der Anschlussinhaber wurde von den Inhabern der Urheberrechte verklagt. Das Landgericht in Frankfurt a.M. urteilte über diesen Fall.

Es genüge nicht, vor einer Urlaubsreise die Computer auszuschalten, urteilten die Richter. Der Anschlussinhaber habe dafür Sorge zu tragen, dass sich niemand unberechtigt Zugriff verschaffe und sich über geeignete Möglichkeiten zu informieren. Der Mann habe zum Beispiel auch den WLAN-Router ausschalten müssen oder die WLAN-Verbindung ausreichend schützen müssen um zu verhindern, dass Dritte seinen Internetanschluss missbrauchen. Für die Urheberrechtsverletzung sei er deshalb haftbar, obwohl er sie nicht selbst vorgenommen habe.

Landgericht Frankfurt am Main, Aktz. 2-3 O 771/06 vom 22.02.2007

Update vom 09.07.2008

Das Urteil wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt a. M. aufgehoben. (telespiegel-News vom 09.07.2008)

Weitere Informationen

Gerichtsurteile – Internet

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
EU-Energielabel – verbesserte Transparenz bei Smartphones

EU-Energielabel

verbesserte Transparenz bei Smartphones

Um Verbrauchern mehr Transparenz zu bieten und gleichzeitig die Langlebigkeit von Smartphones und Tablets zu steigern, wird ab dem 20. Juni dieses Jahres eine neue EU-Vorgabe gültig. Dann wird das sogenannte EPREL-Label für alle Geräte zur Pflicht, die in der EU verkauft werden. […]

Neue Regelung ab Juni – Stromanbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden

Neue Regelung ab Juni

Stromanbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden

Verbraucher haben bald den Anspruch, ihren Stromanbieter werktags innerhalb von 24h zu wechseln. Die neue Regelung, mit der eine EU-Richtlinie umgesetzt wird, greift ab dem 6. Juni dieses Jahres. Dadurch soll unter anderem der Wettbewerb gestärkt werden. […]

Support-Ende für Windows 10 – BSI empfiehlt Wechsel des Betriebssystems

Support-Ende für Windows 10

BSI empfiehlt Wechsel des Betriebssystems

Im Herbst dieses Jahres ist Schluss mit dem Support für Windows 10. Aus diesem Grund empfiehlt das BSI dringend ein Upgrade auf Windows 11 oder den Wechsel zu einem anderen Betriebssystem. Denn die Weiternutzung der nicht mehr unterstützten Version kann zum echten Sicherheitsrisiko werden. […]

Apple überholt Samsung - erstmals Marktführer bei Smartphones

Apple überholt Samsung

Erstmals Marktführer bei Smartphones

Apple sichert sich im ersten Quartal 2025 erstmals den Spitzenplatz im globalen Smartphone-Markt – mit 19 % Marktanteil vor Samsung. Wachstum in Schwellenländern und das neue iPhone 16e treiben die Verkäufe an, während wirtschaftliche Unsicherheiten den Markt vor Herausforderungen stellen. […]

Zwischen Anspruch und Realität - die digitale Dienstleistungsfreiheit der EU

Zwischen Anspruch und Realität

Die digitale Dienstleistungsfreiheit der EU

Die europäische Dienstleistungsfreiheit ist ein zentrales Versprechen des Binnenmarkts – doch im digitalen Raum gerät sie zunehmend unter Druck. Trotz einheitlicher EU-Vorgaben sehen sich Online-Dienstleister mit immer mehr nationalen Sonderregelungen konfrontiert. Das Spannungsverhältnis zwischen europäischer Freiheit und nationaler Regulierung wirft grundsätzliche Fragen auf – rechtlich wie politisch. […]