Urteil – Haftung für Internetnutzung bei Abwesenheit des Inhabers

Urteil - Haftung für Internetnutzung bei Abwesenheit des Inhabers

Auch für Straftaten, die ein anderer über den Internetanschluss begangen hat, haftet der Inhaber des Internetanschlusses. Das gilt auch, wenn er dem Nutzer keine Erlaubnis gegeben hat, seinen Internet-Anschluss zu verwenden, und auch gar nicht anwesend war. Der Anschlussinhaber muss dafür Sorge tragen, dass sich über seinen Internet-Anschluss niemand unberechtigt Zugriff auf das Internet verschaffen kann.

Ein Mann verfügte über zwei internetfähige Computer, die über einen WLAN-Router mit dem Internet verbunden waren. Als der Mann in den Urlaub fuhr, schaltete er seine beiden Computer ab und ließ sie zu Hause. Jedoch war der WLAN-Router weiterhin in Betrieb und dessen WLAN-Netzwerk unverschlüsselt. Auch das werkseitig eingestellte Standard-Passwort hatte der Mann nicht geändert.

Während seiner Abwesenheit hat sich ein Dritter unberechtigt über die schnurlose Verbindung des WLAN an dem Internet-Anschluss des Mannes in das Internet eingewählt. Der Unberechtigte lud über ein sogenanntes Filesharing-System, urheberrechtlich geschützte Musik aus dem Internet und verwendete dabei den Internetanschluss des Mannes, indem er die unverschlüsselte WLAN-Verbindung nutzte.

Der Tausch urheberrechtlich geschützter Musik ist nicht erlaubt und die Rechteinhaber hatten eine Überwachungssoftware auf illegale Downloads dieser Musikstücke angesetzt. So konnte die verwendete IP-Adresse, die „Hausnummer“ des Internetanschlusses, ermittelt werden und der Anschlussinhaber wurde von den Inhabern der Urheberrechte verklagt. Das Landgericht in Frankfurt a.M. urteilte über diesen Fall.

Es genüge nicht, vor einer Urlaubsreise die Computer auszuschalten, urteilten die Richter. Der Anschlussinhaber habe dafür Sorge zu tragen, dass sich niemand unberechtigt Zugriff verschaffe, und sich über geeignete Möglichkeiten zu informieren. Der Mann habe zum Beispiel auch den WLAN-Router ausschalten oder die WLAN-Verbindung ausreichend schützen müssen, um zu verhindern, dass Dritte seinen Internetanschluss missbrauchen. Für die Urheberrechtsverletzung sei er deshalb haftbar, obwohl er sie nicht selbst vorgenommen habe.

Landgericht Frankfurt am Main, Aktz. 2-3 O 771/06 vom 22.02.2007

Update vom 09.07.2008

Das Urteil wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt a. M. aufgehoben. (telespiegel-News vom 09.07.2008)

Weitere Informationen

Gerichtsurteile – Internet

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Wichtiges BGH-Urteil – Verbraucherrechte bei Online-Kündigung gestärkt

Wichtiges BGH-Urteil

Verbraucherrechte bei Online-Kündigung gestärkt

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Bestätigungsseite einer Online-Kündigung ausschließlich der Kündigung dienen darf. Zusätzliche Angebote wie Vertragsunterbrechungen oder Werbehinweise verstoßen gegen § 312k BGB und sind unzulässig. […]

BKA zerschlägt Phishing-Plattform Kratos – 200 Server abgeschaltet

BKA zerschlägt weltweit aktive Phishing-Plattform „Kratos“

Hunderttausende Opfer betroffen

Gemeinsam mit US-Ermittlern hat das BKA die weltweit aktive Phishing-Plattform „Kratos“ zerschlagen. Mehr als 200 Server wurden abgeschaltet, der mutmaßliche Administrator in Indonesien festgenommen und Hunderttausende potenzielle Opfer geschützt. […]

Freude schlägt Herzen - die beliebtesten Emojis der Deutschen

Freude schlägt Herzen

Das sind die beliebtesten Emojis der Deutschen

Lachen statt Herzen: Die Deutschen setzen in ihren Chats vor allem auf gute Laune. Eine aktuelle Bitkom-Umfrage zum World Emoji Day zeigt außerdem, wie selbstverständlich Emojis inzwischen zum digitalen Alltag gehören – und warum sie trotzdem manchmal für Missverständnisse sorgen. […]

Das Smartphone ersetzt fast alles – darauf achten Nutzer wirklich

Das Smartphone ersetzt fast alles

Darauf achten Nutzer wirklich

Eine gute Kamera gehört heute zu den wichtigsten Kaufkriterien für Smartphones. Gleichzeitig ersetzt das Gerät immer mehr Alltagshelfer, nutzt KI für Fotos und speichert zahlreiche sensible Daten, die besonders geschützt werden sollten. […]

OLG stoppt Telefónica – Urteil stärkt Kunden bei Handyverträgen

OLG stoppt Telefónica

Urteil stärkt Kunden bei Handyverträgen

Verbraucherschützer konnten vor Gericht einen Erfolg erzielen. Denn Telefónica wurde eine AGB-Klausel untersagt, mit der Mobilfunkverträge trotz Mindestlaufzeit einseitig durch das Unternehmen gekündigt werden konnten. Das Urteil stärkt die Rechte von Kunden und sorgt für mehr Vertragssicherheit. […]

KI in der App-Entwicklung: Chancen, Risiken und Trends 2026

KI in der App-Entwicklung

Chancen, Risiken und Trends 2026

Künstliche Intelligenz verändert die App-Entwicklung grundlegend. Von automatischer Codegenerierung über intelligentes UI-Design bis hin zu neuen Geschäftsmodellen: Der Ratgeber zeigt, welche Möglichkeiten KI heute bietet, wo ihre Grenzen liegen und worauf Unternehmen und Entwickler beim Einsatz achten sollten. […]