
Jeder Autofahrer kennt die klare Regel: Das Telefonieren und Bedienen durch den Fahrer während der Fahrt ist verboten, siehe dazu den Bericht: Handyverbot am Steuer – Mobiltelefon im Straßenverkehr.
Doch ganz so eindeutig ist es doch wieder nicht, denn bei einem Gerichtsverfahren tragen oftmals auch Kleinigkeiten zur Urteilsfindung bei, wie die nachfolgenden Gerichtsurteile oder Urteile Handy zeigen.
Urteile zur Handynutzung im Auto

Urteil – Gericht erlaubt das Laden des Handys während der Fahrt
Das Amtsgericht Landstuhl kam zu dem Urteil, dass ein Autofahrer während der Fahrt sein Handy in eine Ladestation stecken dürfte. Damit steht das Urteil gegen die geltende Rechtsprechung, die Benutzen und Halten des Geräts als Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung ansieht. […]

Urteil – Handyfotos am Steuer verboten
Das Benutzen des Handys am Steuer ist grundsätzlich verboten. Das trifft auch für die Fotofunktion zu. Ein entsprechendes Urteil fällte das Oberlandesgericht Hamburg. Die Richter stellten klar, dass unter Benutzung das Drücken von Funktionstasten wie die der Fotofunktion fällt. […]

Urteil – Uhrzeit auf dem Handy abzulesen, ist beim Fahren verboten
Wer am Steuer während der Fahrt auf sein Handy schaut, um die Uhr abzulesen, verstößt damit gegen die Straßenverkehrsordnung. Das hat das Oberlandesgericht Zweibrücken in einem Urteil bestätigt. Demnach ist das Nutzen des Handys grundsätzlich verboten. Ausnahme ist, wenn es umgelagert oder weitergereicht wird. […]

Urteil – Weiterreichen des Handys während der Fahrt erlaubt
Wenn das Handy während der Fahrt klingelt, darf der Fahrer nicht ans Telefon gehen, das Gerät aber an einen Mitfahrer weitergeben. So urteilte das Oberlandesgericht Köln in einem Berufungsverfahren. Das Weitergeben des Handys sei mit einem Ortswechsel vergleichbar, solange der Fahrer nicht draufschaut. […]

Urteil – Handy an roter Ampel bei Start-Stop-Automatik erlaubt
Das Oberlandesgericht Hamm hob ein Bußgeld auf, das die Polizei gegen einen Autofahrer verhängte. Dieser hatte bei roter Ampel telefoniert. Dabei schaltete die Start-Stopp-Automatik seines Wagens jedoch den Motor aus. Damit liege laut Gericht kein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung vor. […]

Urteil – Handy-Verbot am Steuer gilt auch für Ablehnen eines Anrufs
Ein Autofahrer sollte eine Strafe zahlen, weil er während der Fahrt ein auf seinem Handy eingehendes Telefonat wegdrückte. Er argumentierte aber, er habe das Handy nicht benutzt, sondern eben dieses vermieden. Auch das manuelle Ablehnen eines Anrufs durch Drücken einer Taste sei eine unerlaubte Benutzung, urteilte das Gericht. […]

Urteil des BverfG – Handyverbot gilt auch für Fahrlehrer auf Beifahrersitz
Während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung mit dem Mobiltelefon zu telefonieren ist Autofahrern verboten. Auch andere Funktionen des Handys dürfen nicht verwendet werden.

Urteil – Handyverbot auch auf der Standspur der Autobahn
Das Verbot der Handynutzung rief bereits kreative Ausreden von Autofahrern hervor. Sie versuchten zu erklären, aus welchem Grund und zu welchem Zweck sie ihr Telefon während der Fahrt verwendeten um so einer Strafe zu entgehen.

Urteil – Handy-Headset darf während der Fahrt an das Ohr gedrückt werden
Das Handy am Steuer hat schon so manchen Autofahrer 40,- € Bußgeld gekostet. Eigentlich sollte inzwischen jedem Fahrzeugführer bekannt sein, dass das Telefon während der Fahrt nicht aufgenommen und in der Hand gehalten werden darf

Urteil – Handynutzung am Steuer auch für Navigation verboten
Nach der Straßenverkehrsordnung ist es verboten, während der Fahrt ein Mobiltelefon zu nutzen, wenn mann es dafür aufnehmen und halten muss. Diese eigentlich sinnvolle Regelung bezieht sich auf alle Funktionen des Handys

Bundesverfassungsgericht – Handyverbot am Steuer ist verfassungsgemäß
Das Bundesverfassungsgericht wies die Verfassungsbeschwerde einer Frau ab. Sie war mehrfach mit dem Handy am Steuer erwischt worden. Das Handyverbot sei nicht verfassungswidrig, bestätigten die Richter. […]

Urteil – Während roter Ampelphase mit dem Handy telefonieren
In der einen Hand das Mobiltelefon und in der anderen das Steuer des PKW, wird ein Autofahrer in einer solchen Situation von den Gesetzeshütern erwischt, kann das teuer werden.

Kreative Ausrede – Autofahrer benötigte Handy als Kieferstütze
Es ist schon erstaunlich, womit sich manche Autofahrer während der Fahrt beschäftigen können, Radiosender suchen, Cheeseburger essen, Zigaretten drehen, Zeitung lesen und natürlich telefonieren.

Urteil – Bußgeld wegen Blick auf das Handy-Display
Dass Telefonieren am Steuer teuer werden kann, wenn keine Freisprecheinrichtung benutzt wird, dürfte hinlänglich bekannt sein.
Gesetz zur Handynutzung im Auto
§ 23 StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) sagt hierzu:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
- hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird
- entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
Als Sanktionen für die Ertappten drohen seit Oktober 2017 Bußgeld, Punkte und Fahrverbot:
- Punkte: 1 Punkt
- Bußgeld für Autofahrer 100 €
- Bei Gefährdung 150 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
- Bei Unfall mit Sachbeschädigung 200 € + 2 Punkte + 1 Monate Fahrverbot
- Bußgeld für Radfahrer 55 €