Urteil – Handy-Verbot am Steuer gilt auch für Ablehnen eines Anrufs

Urteil zu Handyverbot am Steuer

Fahren und gleichzeitig zu telefonieren oder SMS zu verschicken, das ist auch in Deutschland verboten. Werden Autofahrer dabei ertappt, dass sie ihr Mobiltelefon während der Fahrt nutzen, kostet sie das eine Geldstrafe und Punkte in Flensburg. Doch auch ohne dass ihm Polizeibeamte oder Gerichte dies erklären, müsste jedem Autofahrer klar sein, dass die Handynutzung am Steuer gefährlich, Ausnahmen gibt es keine. Nicht einmal, wenn das Handy bedient wird, um es nicht zu nutzen, erklärte ein Gericht.

Ein Autofahrer wurde dabei gesehen, wie er während der Fahrt mit dem Daumen auf sein Handy drückte. Das bestritt er auch nicht, erklärte aber, er habe dabei ein eingehendes Telefonat weggedrückt. Die ihm auferlegte Strafe sei deshalb nicht gerechtfertigt. Schließlich habe er nicht gegen das Verbot der Nutzung des Handys am Steuer verstoßen, sondern eben dieses vermieden.

Der Richter sah das allerdings nicht so. Die Benutzung schließe auch die Handhabung durch das Wegdrücken eines Telefonats ein, denn auch in diesem Fall würden Funktionen des Mobiltelefons verwendet. Der ertappte Autofahrer muss die Strafe wegen unerlaubter Nutzung seines Mobiltelefons bei laufendem Motor also zahlen.

Oberlandesgericht Köln, Aktz. III-1 RBs 39/12 vom 09.02.2012, Vorinstanz Amtsgericht Königswinter vom 09.11.2011.

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