Urteil – Gericht erlaubt das Laden des Handys während der Fahrt

Urteil - Gericht erlaubt das Laden des Handys während der Fahrt

Die bisherige Rechtsprechung war größtenteils eindeutig: Wer sein Smartphone bzw. Handy während der Fahrt in die Hand nimmt, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung und muss mit einem Bußgeld rechnen. Dabei spielt es keine Rolle, was der Fahrer mit dem Handy macht. Zu einer völlig anderen Einschätzung kommen jedoch die Richter am Amtsgericht in Landstuhl. In ihrem Urteil (2 OWi 4286 Js 12961/16) vom 6. Februar 2017 sprachen sie einen Autofahrer frei, der sein Handy in die Ladestation stecken wollte.

Der Fall: Autofahrer stellt Handy während der Fahrt in Ladestation

Der Fall ist zunächst unspektakulär. Ein Autofahrer wird von der Polizei angehalten, da er sein Handy in der Hand hatte. Er erklärte gegenüber den Beamten erfolglos, dass er das Gerät nur in die Ladestation gestellt habe. Dieses sei zudem mit der Freisprechanlage verbinden gewesen, wodurch das Telefonieren erlaubt gewesen sei. Da sich der Fahrer weigerte, das Bußgeld zu zahlen, landete der Fall vor dem Amtsgericht. Vor Gericht gab es das Problem, dass die beiden Polizisten sich nicht an den konkreten Fall erinnern konnten und die Richter so nur die Aussage des Betroffenen heranziehen konnten.

Die Richter sprachen den Fahrer jedoch überraschenderweise nicht allein aus Mangel fehlender Zeugenaussagen frei. Vielmehr verwiesen sie in Abgrenzung auf ein bestehendes Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (2 Ss OWi 290/15), wonach das Festhalten des Handys ein Benutzen sei. Gegen dieses Urteil wandten sich die Richter explizit. Sie halten dieses für eine unzulässige Erweiterung des Tatbestandes des Benutzens laut § 23 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung. Dort heißt es: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss.“ Die Richter sehen ein Verschieben des Platzes im Wagen nicht nur nicht als Benutzen im Sinne des Bedienens des Smartphones an. Sondern sie erklärten auch, ein Verbot des Bewegens des Gerätes wäre ein Einfallstor für gesinnungsstrafrechtliche Tendenzen, da man dem Fahrer vorwerfen könnte, er hätte sein Handy nutzen wollen, obwohl er dieses gar nicht vorgehabt hätte. Aus diesen Gründen sprachen die Richter den Autofahrer frei.

Weitere Informationen

Gerichtsurteile – Handy – Urteile aus dem Bereich Mobilfunk

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
FRITZ!Box 7630 gestartet

FRITZ!Box 7630

Neuer Wi-Fi-7-Router für DSL startet

Wi-Fi 7 hält Einzug in die DSL-Welt: Die neue FRITZ!Box 7630 ist ab sofort erhältlich. Der kompakte Router bietet moderne Technik, sorgt aber wegen seines Preises für Diskussionen. Denn das leistungsstärkere Schwestermodell ist teilweise günstiger zu haben. […]

„Vinted“-Falle endet vor Gericht – Versicherung muss nicht zahlen

„Vinted“-Falle endet vor Gericht

Versicherung muss nicht zahlen

Eine Verkäuferin hat durch eine raffinierte Betrugsmasche auf „Vinted“ mehr als 1 900 Euro verloren. Sie forderte Ersatz von ihrer Versicherung. Ein Gericht hat jetzt allerdings entschieden, dass die Versicherung nicht für den entstandenen Schaden aufkommen muss. […]

Internetnutzung sinkt deutlich - Warum Menschen bewusster online sind

Internetnutzung sinkt erstmals deutlich

Warum viele Menschen bewusster online sind

Weniger Smartphone, weniger Social Media, weniger Zeit im Netz: Eine aktuelle Studie zeigt einen überraschenden Trend. Immer mehr Menschen reduzieren ihre Internetnutzung bewusst – und suchen nach mehr Konzentration, Ruhe und digitaler Balance im Alltag. […]

Neue Strom-Regeln ab Juni – Nachbarn dürfen ihre Energie teilen

Neue Strom-Regeln ab Juni

Nachbarn dürfen ihre Energie teilen

Eine Gesetzesänderung macht Energy Sharing in Deutschland möglich. Haushalte, Vereine und Unternehmen dürfen selbst erzeugten Strom künftig lokal teilen. Doch trotz großer Chancen gibt es noch offene Fragen bei der Umsetzung. […]