Urteil – Handy-Guthaben darf bei Deaktivierung der Prepaidkarte nicht verfallen

Urteil - Handy-Guthaben darf bei Deaktivierung der Prepaidkarte nicht verfallen

Für jeden Handy-Nutzer gibt es den richtigen Tarif, denn das Angebot ist vielfältig. Kunden, die häufig telefonieren können sich eine Flatrate buchen, soll es ein subventioniertes Handy und umfangreichen Service zu einem Mobilfunkanschluss geben, lohnt sich ein Mobilfunkvertrag von einem der Netzbetreiber und ist eher ein günstiger Preis wichtig, mit einem Discount-Anbieter. Wer sich nicht an eine Laufzeit binden mag oder seine Gesprächsgebühren lieber auf Guthabenbasis bezahlen möchte, wählt eine Prepaidkarte. Warum auch nicht, denn die Zeiten, in denen Prepaidkunden für Telefonate viel mehr bezahlten als Vertragskunden, sind vorbei. Diverse Discount-Anbieter haben den Markt mit günstigen Verbindungspreisen überschüttet, die meist rund um die Uhr und für Telefonate in alle nationalen Telefonnetze gelten. Neben der Kostenkontrolle bietet eine Prepaidkarte auch den Vorteil, dass der Vertrag nicht gekündigt werden muss, wenn man den Mobilfunk-Anschluss nicht mehr benötigt. Wird das Guthabenkonto nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraumes aufgeladen, deaktiviert der Anbieter die SIM-Karte. Ist dann jedoch noch Guthaben auf dem Prepaid-Konto vorhanden verfällt es, ohne dass es dem Kunden ausgezahlt wird. Das ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter so geregelt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZBW) klagte nun gegen diese Klausel in den AGB des Mobilfunk-Netzbetreibers o2 und bekam Recht.

Das Landgericht München beschäftigte sich mit der Frage, ob der Mobilfunk-Anbieter den Kunden, die ihre Prepaidkarte ein Jahr lang nicht aufgeladen haben, das bestehende Guthaben bei Deaktivierung des Mobilfunk-Anschlusses zurückzahlen muss. Der Netzbetreiber gab zu bedenken, dass es nicht möglich sei, eine SIM-Karte zu deaktivieren, für die noch Guthaben vorhanden sei und eine Speicherung des Kontostands bei Deaktivierung der Prepaidkarte sowie eine spätere Auszahlung des Restbetrags für ihn einen hohen Aufwand darstellen würde. Und weil gerade Guthabenkarten oft nicht von der registrierten Person sondern von Dritten genutzt würden, sei es schwierig, den Einzahler zu ermitteln. Das Unternehmen kündige den Kunden die Deaktivierung und den damit verbunden Guthabenverfall per SMS und auch schriftlich an, zudem falle für ein lange Zeit ungenutztes Prepaidkonto hohe Kosten für Verwaltung und Deaktivierung an.

Die Richter hielten den Aufwand für die Verwaltung des Guthabens für zumutbar, denn dieses sei ein rein buchhalterischer Vorgang. Der Verfall des Guthabens stelle eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar, denn es könne sich dabei durchaus um größere Beträge handeln und schließlich habe der Kunde die als Vorleistung erbracht. Auch bei einer Kündigung des Mobilfunk-Anschlusses dürfe das Restguthaben nicht einbehalten werden, denn dieses erschwere dem Kunden eventuell die Kündigung des Vertrages. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, ob der Anbieter es akzeptiert, wird sich in etwa vier Wochen herausstellen. (Az.: 12O16098/05)

Update vom 22.06.2006

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat dieses Urteil in einem Revisionsverfahren bestätigt. Dieses ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig. (Aktz. 29 U 2294/06)

Update vom 24.07.2006

Der Anbieter o2 hat auf eine Revision verzichtet und seine Geschäftsbedingungen dementsprechend geändert (Telespiegel-News vom 24.07.2006).

Weitere Informationen

Gerichtsurteile – Handy

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Papier nur auf Wunsch

Digitale Steuerbescheide ab 2026

Papier nur auf Wunsch

Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland in der Regel nur noch digital bereitgestellt. Papier gibt es nur auf Wunsch. Was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Kanzleien? Hier erfährst du verständlich, was sich ändert – und wie du dich vorbereitest. […]

Scheinbarer App-Zwang – congstar wegen Irreführung verurteilt

Scheinbarer App-Zwang 

 congstar wegen Irreführung verurteilt

Die Telekom-Tochter congstar behauptete, ihr Online-Kundencenter werde 2025 abgeschaltet – und drängte damit Kunden zum App-Download. Doch das stimmte gar nicht. Ein Gerichtsurteil deckt nun auf, wie weit der vermeintliche App-Zwang wirklich ging. […]

Urteil – Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Urteil 

 Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Urteil entschieden, dass die Sperrung mehrerer Social-Media-Kanäle eines Influencers durch eine Plattformbetreiberin nicht ohne Weiteres zulässig ist. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die bloße Weiternutzung eines weiteren Kanals keine automatisierte Umgehung der Sperrmaßnahme darstellt. […]

United Internet & 1&1 - Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet & 1&1

Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet bündelt seine Telekommunikationsaktivitäten und verkauft die Netztochter 1&1 Versatel konzernintern an die 1&1 AG. Für Endkunden bleiben die bekannten Marken wie 1&1, IONOS, GMX oder WEB.DE bestehen. Der Artikel erklärt verständlich, welche Produkte die Unternehmen anbieten und was der mögliche Verkauf der Domain-Handelsplattform Sedo bedeutet. […]

Kritische Chrome-Lücke – Google veröffentlicht Notfall-Update

Kritische Chrome-Lücke

Google veröffentlicht Notfall-Update

Eine Chrome-Schwachstelle wurde aktiv von Cyberkriminellen ausgenutzt. Google hat mittlerweile ein Notfall-Update bereitgestellt, das dringend installiert werden sollte. Chrome-Nutzer müssen ihren Browser neu starten, um das Update zu aktivieren. […]