Unbegrenzt haltbar – Prepaid-Guthaben bei O2 verfällt nicht mehr

Unbegrenzt haltbar - Prepaid-Guthaben bei O2 verfällt nicht mehr

Bei einem Handyvertrag fallen oft eine monatliche Grundgebühr und eventuell ein Mindestumsatz an. Die monatlichen Kosten und die Verbindungsgebühren werden einmal im Monat per Rechnung bezahlt. Außerdem ist der Kunde oft an einen über Monate dauernden Vertrag gebunden. Anders ist das bei einer Prepaidkarte. Eine Mindestvertragslaufzeit und feste Kosten gibt es nicht. Zudem hat der Kunde die volle Kostenkontrolle, weil die Gebühren von einem Guthabenkonto bezahlt werden. Ist das nicht bestückt, können auch keine kostenpflichtigen Verbindungen hergestellt werden.

Wird jedoch lange Zeit keine neues Guthaben auf das Guthabenkonto geladen, nehmen sich die Mobilfunk-Anbieter die Freiheit heraus, davon auszugehen, dass der Anschluss nicht mehr benötigt wird. Zuerst wird die Prepaidkarte für abgehende Anrufe gesperrt (Message Time), dann völlig abgeschaltet. Die Rufnummer verfällt, das restliche Guthaben ebenfalls. Auch bei einer Kündigung des Vertragsverhältnisses, das selbstverständlich auch bei einer Prepaidkarte besteht, behält der Anbieter das noch auf dem Konto befindliche Guthaben ein.

Dass diese Vorgehensweise nicht zulässig ist, nämlich ein Prepaidguthaben bei Abschaltung des Anschlusses nicht verfallen darf, hat das Oberlandesgericht München in zweiter Instanz am Beispiel des Mobilfunk-Netzbetreibers o2 entschieden. (Telespiegel-News vom 07.02.2006) Der hat nun beschlossen gegen dieses Urteil nicht in Revision zu gehen. Zukünftig wird das Guthaben von Prepaidkunden des Netzbetreibers o2, deren Anschluss abgeschaltet wird, also gespeichert und auf Wunsch ausgezahlt. Die Verbraucherzentralen hatten gegen den kleinsten deutschen Netzbetreiber geklagt und dieses Urteil erwirkt. Es ist zu vermuten, dass bald auch die anderen drei deutschen Netzbetreiber eine ähnliche Änderung ihrer Vertragsbedingungen vornehmen werden, freiwillig oder durch Druck einer Institution.

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