BGH Urteil – Erben bekommen Zugriff auf Facebook-Account

Urteil - Erben bekommen Zugriff auf Facebook-Account

In einem Rechtsstreit zwischen Facebook und den Eltern einer verstorbenen Jugendlichen hatte das Kammergericht Berlin am 31. Mai 2017 in zweiter Instanz gegen die Erben entschieden. Diese hatten auf Übernahme des Facebook-Accounts ihrer Tochter geklagt. Das Gericht wies in seinem Urteil (Az.: 21 W 23/16) dieses Ansinnen zurück, da das Fernmeldegeheimnis dem entgegenstünde. In der nächsten Instanz hat nun der BGH für die Eltern entschieden, siehe im Upgrade unten.

Der Fall: Eltern möchten Selbstmord der Tochter aufklären

Die Eltern hatten auf Übernahme des Accounts geklagt, um den Nachrichtenverlauf mit ihrer Tochter mit Dritten zu prüfen. Dabei erhofften sie sich Erkenntnisse, die zur Aufklärung der Beweggründe für den Freitod ihres Kindes beitragen könnten. Dieser Hoffnung schob das Kammergericht einen Riegel vor. Dabei urteilten die Richter ausdrücklich nicht in der Frage, ob die Eltern als Rechtsnachfolger in den Vertrag mit Facebook eintreten könnten. Da die Nutzungsbedingungen eine solche Nachfolge nicht ausschließen, sei eine solche Fortführung des Vertrags in Form von passiven Leserechten denkbar.

Das Gericht sah jedoch ein Detail im Erbrecht als wichtig für die Entscheidung an. Demnach setze das Bürgerliche Gesetzbuch für eine Vererbung ein materiell verankertes Eigentum oder einen entsprechenden Wert voraus. Dies sahen die Richter als nicht gegeben und eine Abgrenzung zu virtuellen Dingen als schwierig an. Letztlich stünde jedoch insbesondere das Fernmeldegeheimnis dem Anliegen der Eltern entgegen.

Fernmeldegeheimnis für Nachrichten auf Facebook verhindert Erbe

Das im Grundgesetz verankerte sogenannte Briefgeheimnis stellt die Kommunikation zweier Menschen unter besonderen Schutz. Dieses Fernmeldegeheimnis betrifft laut Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 16.6.2009, 2 BvR 902/06) auch E-Mails und Chats, sofern diese auf dem Server eines Providers liegen. In einem solchen Fall hätten nach Auffassung des Kammergerichts die Account-Inhaberin sowie alle betroffenen Kommunikationspartner auf das Fernmeldegeheimnis explizit verzichten müssen. Dieser Verzicht wäre jedoch nicht nachweisbar. Das Kammergericht stellte in seinem Urteil damit abweichend zur ersten Instanz den Schutz der Kommunikationspartner über den möglichen Erbanspruch der Eltern dar. Daran ändere sich laut Gericht auch dann nichts, wenn andere Beweggründe wie die elterliche Fürsorgepflicht gegenüber der minderjährigen Verstorbenen als Begründung für eine Einsicht in den Nachrichtenverlauf angegeben werden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Den Eltern steht zur endgültigen Klärung der Weg zum Bundesgerichtshof offen. Als Zwischenfazit ist allen Account-Inhabern zu empfehlen, eine gewünschte Erbnachfolge durch Weitergabe von Passwörtern zu sichern. Einschränkung: Erfährt Facebook von dem Tod eines Nutzers, stellt das Portal den Account automatisch auf eine Gedenkseite um. Eltern sollten ggf. zusätzlich mit ihren minderjährigen Kindern eine Vereinbarung über den Zugriff auf den Account treffen. Hier gilt es jedoch, zwischen Fürsorgepflicht und Persönlichkeitsrecht des Kindes abzuwägen.

Update 12.07.2018 – Entscheidung vom Bundesgerichtshof

Der BGH (Az. III ZR 183/17) hat in einer Grundsatzentscheidung zur Vererbbarkeit des digitalen Nachlasses für den Zugriff der Eltern auf den Facebook-Account der verstorbenen Tochter getroffen.

Zitat: Für Wertentscheidungen im digitalen Kontext ist es richtig, zunächst einen Vergleich zur analogen Welt zu ziehen. Auch dort ist es dem Erben im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach § 1922 Abs. 1 BGB nicht verwehrt, etwa Tagebücher und Briefwechsel des Erblassers mit Dritten einzusehen.

Mehr Informationen

Ratgeber: digitaler Nachlass

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Papier nur auf Wunsch

Digitale Steuerbescheide ab 2026

Papier nur auf Wunsch

Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland in der Regel nur noch digital bereitgestellt. Papier gibt es nur auf Wunsch. Was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Kanzleien? Hier erfährst du verständlich, was sich ändert – und wie du dich vorbereitest. […]

Scheinbarer App-Zwang – congstar wegen Irreführung verurteilt

Scheinbarer App-Zwang 

 congstar wegen Irreführung verurteilt

Die Telekom-Tochter congstar behauptete, ihr Online-Kundencenter werde 2025 abgeschaltet – und drängte damit Kunden zum App-Download. Doch das stimmte gar nicht. Ein Gerichtsurteil deckt nun auf, wie weit der vermeintliche App-Zwang wirklich ging. […]

Urteil – Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Urteil 

 Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Urteil entschieden, dass die Sperrung mehrerer Social-Media-Kanäle eines Influencers durch eine Plattformbetreiberin nicht ohne Weiteres zulässig ist. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die bloße Weiternutzung eines weiteren Kanals keine automatisierte Umgehung der Sperrmaßnahme darstellt. […]

United Internet & 1&1 - Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet & 1&1

Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet bündelt seine Telekommunikationsaktivitäten und verkauft die Netztochter 1&1 Versatel konzernintern an die 1&1 AG. Für Endkunden bleiben die bekannten Marken wie 1&1, IONOS, GMX oder WEB.DE bestehen. Der Artikel erklärt verständlich, welche Produkte die Unternehmen anbieten und was der mögliche Verkauf der Domain-Handelsplattform Sedo bedeutet. […]

Kritische Chrome-Lücke – Google veröffentlicht Notfall-Update

Kritische Chrome-Lücke

Google veröffentlicht Notfall-Update

Eine Chrome-Schwachstelle wurde aktiv von Cyberkriminellen ausgenutzt. Google hat mittlerweile ein Notfall-Update bereitgestellt, das dringend installiert werden sollte. Chrome-Nutzer müssen ihren Browser neu starten, um das Update zu aktivieren. […]