TKG-Novelle in Kraft getreten – Verbraucherfreundliche Änderungen

TKG -Novelle in Kraft getreten

Das am 03. Mai beschlossene „Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen„ wurde heute in dem Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Dadurch wurde die Novelle des Telekommunikationsgesetzes rechtskräftig. (telespiegel-News vom 10.02.2012) Der Rücktritt des früheren Bundespräsidenten Christian Wulff hatte das Inkrafttreten verzögert. Schließlich hatte der neue Bundespräsident Joachim Gauck das Gesetz unterzeichnet. Für die Verbraucher ergeben sich durch das Inkrafttreten der Gesetzesänderung einige Neuerungen. Bei einem Anbieterwechsel müssen die Telefon- und Internetanbieter dafür sorgen, dass der Anschluss ihres Kunden höchstens einen Tag lang abgeschaltet ist und ihre Rufnummer ebenfalls nach einem Kalendertag wieder erreichbar ist. Mobilfunkrufnummern können schon vor Vertragsende zu einem neuen Anbieter mitgenommen werden. (MNP) Ziehen Kunden um, können sie ihren Anschluss zum neuen Wohnort ohne Änderung der bestehenden Mindestvertragslaufzeit mitnehmen. Sind die bisherigen Vertragsbestandteile dort nicht verfügbar, können Kunden mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

Bei Neuverträgen müssen Internetanbieter künftig die minimale Geschwindigkeit der Internetverbindung angeben. Bisher wurden insbesondere mit den theoretisch erreichbaren maximalen Geschwindigkeiten geworben. Diese Regelung gilt für über das Festnetz und über Kabel realisierte Internetanschlüsse. Auch müssen die Provider nun mindestens eine Tarifvariante mit höchstens 12 Monaten Mindestvertragslaufzeit anbieten.

Kunden mit einem Festnetzanschluss können Call-by-Call verwenden und dürfen künftig eine Preisansage vor jedem Telefonat über eine Vor-Vorwahl erwarten. Allerdings wurde diese Regelung aufgrund einer einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts aufgeschoben und tritt voraussichtlich erst im August 2012 in Kraft. (telespiegel-News vom 05.05.2012)

Wie bereits im Festnetz möglich, können nun auch Kunden im Mobilfunknetz einzelnen Rechnungsposten widersprechen, ohne eine Anschlusssperre erwarten zu müssen. Zudem genügt eine Mitteilung an den Mobilfunkanbieter, um zu verhindern, dass Internetdienste von Drittanbietern über ihre Telefonrechnung abgerechnet werden können, die Drittanbietersperre.

Die Warteschleifen hinter Servicerufnummern sind künftig kostenlos. Dies gilt zunächst allerdings nur für die ersten zwei Minuten der Wartezeit. Die Einschränkung soll den Anbietern Zeit für die technische Umsetzung verschaffen. Erst in einem Jahr werden die Warteschleifen vollständig kostenlos sein.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Papier nur auf Wunsch

Digitale Steuerbescheide ab 2026

Papier nur auf Wunsch

Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland in der Regel nur noch digital bereitgestellt. Papier gibt es nur auf Wunsch. Was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Kanzleien? Hier erfährst du verständlich, was sich ändert – und wie du dich vorbereitest. […]

Scheinbarer App-Zwang – congstar wegen Irreführung verurteilt

Scheinbarer App-Zwang 

 congstar wegen Irreführung verurteilt

Die Telekom-Tochter congstar behauptete, ihr Online-Kundencenter werde 2025 abgeschaltet – und drängte damit Kunden zum App-Download. Doch das stimmte gar nicht. Ein Gerichtsurteil deckt nun auf, wie weit der vermeintliche App-Zwang wirklich ging. […]

Urteil – Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Urteil 

 Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Urteil entschieden, dass die Sperrung mehrerer Social-Media-Kanäle eines Influencers durch eine Plattformbetreiberin nicht ohne Weiteres zulässig ist. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die bloße Weiternutzung eines weiteren Kanals keine automatisierte Umgehung der Sperrmaßnahme darstellt. […]

United Internet & 1&1 - Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet & 1&1

Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet bündelt seine Telekommunikationsaktivitäten und verkauft die Netztochter 1&1 Versatel konzernintern an die 1&1 AG. Für Endkunden bleiben die bekannten Marken wie 1&1, IONOS, GMX oder WEB.DE bestehen. Der Artikel erklärt verständlich, welche Produkte die Unternehmen anbieten und was der mögliche Verkauf der Domain-Handelsplattform Sedo bedeutet. […]

Kritische Chrome-Lücke – Google veröffentlicht Notfall-Update

Kritische Chrome-Lücke

Google veröffentlicht Notfall-Update

Eine Chrome-Schwachstelle wurde aktiv von Cyberkriminellen ausgenutzt. Google hat mittlerweile ein Notfall-Update bereitgestellt, das dringend installiert werden sollte. Chrome-Nutzer müssen ihren Browser neu starten, um das Update zu aktivieren. […]