Aktuelle Nachrichten & Hintergründe zu Anschlussinhaber
UrteilEltern haften für die P2P-Urheberrechtsverletzungen ihrer KinderUrteil AG Nürnberg: Vater haftet als Internet-Anschlussinhaber für mögliche Urheberrechtsverletzung seiner Kinder durch Filesharing, weil er im Rahmen seiner Aufsichtspflicht die Kontrolle der von ihnen genutzten Hardware auf entsprechende Dateien nicht ordnungsgemäß vorgenommen hat. […] BGH-UrteilEltern haften bei Kenntnis für Filesharing der KinderAm 30. März 2017 musste sich der Bundesgerichtshof im Rahmen einer Revision erneut mit dem Thema Filesharing befassen. Dabei fügten die Richter der bisherigen Rechtsprechung eine weitere Facette hinzu, ohne jedoch von der aktuellen Linie […] UrteilSchutz der Ehe vor Filesharing-UntersuchungDer Bundesgerichtshof (BGH) hatte am 6. Oktober 2016 (Az.: I ZR 154/15) im Rahmen eines Filesharing-Prozesses erneut zugunsten eines Anschlussinhabers entschieden. Die Begründung liegt nun schriftlich vor und ist bemerkenswert. Denn der Schutz von Ehe […] UrteilAnschlussinhaber haftet bei Filesharing nicht unbedingtDas Amtsgericht Bielefeld hat in einem Verfahren erneut bestätigt, dass der Anschlussinhaber nicht automatisch für Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing haftet. Vielmehr müsse der Kläger nachweisen, dass ausschließlich der Anschlussinhaber und keine anderen Personen als Täter infrage kommen. […] UrteilHaftung des Anschlussinhabers bei FilesharingDer Bundesgerichtshof hat die Rechte von Inhabern eines Internetanschlusses gestärkt. Sie haben ein geringeres Haftungsrisiko bei Filesharing. Die Richter entschieden, dass die Täterschaft zu klären sei und der Inhaber nur dann als Störer hafte, wenn er Kenntnis von der Straftat hatte. […] UrteilInternetnutzung durch Dritte muss nicht überwacht werdenGrundsätzlich gilt, dass Anschlussinhaber für das haften, was die, denen sie ihren Internetanschluss überlassen, damit machen. Wird es also beispielsweise einem Freund erlaubt, den Internetanschluss zu verwenden und lädt dieser Freund illegal Musik herunterlädt, haftet […] Urteil des BGHHaftung für unberechtigte Nutzung des privaten WLANAnschlussinhaber, über deren privates WLAN-Netzwerk von unberechtigten Dritten eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde, haften auf Unterlassung und Erstattung von Abmahnkosten, können jedoch nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Dieses Grundsatzurteil fällte der Bundesgerichtshof (BGH). I ZR 121/08 […] HandyortungBundesregierung beschließt besseren Schutz vor SchnüfflernUm herauszufinden, wo sich ein Mobiltelefon gerade befindet, kann man einen der zahlreichen Dienste zur Handyortung nutzen. Sie lokalisieren auf Wunsch die in dem Handy eingelegte SIM-Karte. Das funktioniert üblicherweise nur, wenn das Handy eingeschaltet […] UrteilInternetanschlussinhaber nicht zwingend haftbar für Rechtsverletzungen andererInsgesamt 290 Audiodateien im mp3-Format seien an einem Tag im September 2006 über den Internetanschluss eines Feuerwehrmannes in dem Internet verfügbar gemacht worden. Und die ausschließlichen Verwertungsrechte an diesen Musikstücken hätten sie, klagte ein Musikverlag […] UrteilKenntnis der IP-Adresse reicht nicht zur VerurteilungÜber die IP-Adresse kann bei einer Straftat im Internet der Anschlussinhaber ermittelt werden. Dass der die Straftat an dem Internetanschluss begangen hat, ist dadurch jedoch nicht erwiesen. So urteilte das Amtsgericht Bochum. […] Urteil des BGHRückwärtssuche auch ohne Einwilligung der AnschlussinhaberBis vor wenigen Jahren war es auf legalem Weg fast unmöglich, an die Adresse und den Namen eines Menschen zu gelangen, von dem man nur die Telefonnummer kannte. Seit dem Jahr 2004 ist allerdings wieder […] UrteilHaftung für Internetnutzung bei Abwesenheit des InhabersBei einer Abwesenheit und auch bei Unkenntnis über geeignete Maßnahmen zur Abwehr haftet der Anschlussinhaber für die Nutzung seines Anschlusses. Ein Mann war in den Urlaub gefahren und hatte seine PCs zwar ausgeschaltet, sein WLAN-Router bot jedoch Zugriff auf das Internet. […] | Über Anschlussinhaber Ein Anschlussinhaber ist eine Person oder Organisation, die eine Verbindung zu einem Netzwerk herstellt, um darauf zugreifen zu können. Der Anschlussinhaber ist der Benutzer des Netzwerks und kann darauf zugreifen, um Dateien zu übertragen, auf Inhalte zuzugreifen und in Kontakt mit anderen Benutzern zu bleiben. Der Anschlussinhaber ist verpflichtet, die Nutzungsbedingungen des Netzwerks einzuhalten, um den Schutz der Daten und die Integrität des Netzwerks zu gewährleisten. |
Weitere Informationen
- DSL Doppelflatrate - Angebote aus Telefon- und Internetflatrate im Vergleich
- Tarifrechner Handy - Preisvergleich
- Strom Tarifrechner