Urteil – Schutz der Ehe vor Filesharing-Untersuchung

Urteil - Schutz der Ehe vor Filesharing-Untersuchung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am 6. Oktober 2016 (Az.: I ZR 154/15) im Rahmen eines Filesharing-Prozesses erneut zugunsten eines Anschlussinhabers entschieden. Die Begründung liegt nun schriftlich vor und ist bemerkenswert. Denn der Schutz von Ehe und Familie gehe im vorliegenden Fall vor. Damit ergänzt das oberste Gericht die bisherige Rechtsprechung, die ganz klar die Beweislast beim Kläger sieht und Anschlussinhaber nur zur Mitwirkung im Rahmen der Möglichkeiten verpflichtet.

Der Fall: Über den Anschluss wird Film in Tauschbörse angeboten

Der Rechteinhaber des Films „Resident Evil: Afterlife 3D“ ging gegen einen Anschlussinhaber vor. Denn über den entsprechenden Internetanschluss soll der Film in Tauschbörsen angeboten worden sein. Der Anschlussinhaber unterschrieb eine modifizierte Unterlassungserklärung, weigerte sich jedoch, Abmahnkosten zu zahlen. Es kam zum Prozess, der vor dem Amtsgericht und dem Landgericht Braunschweig zugunsten des Beklagten ausging. Daraufhin ging die Klägerin in Revision vor den Bundesgerichtshof. Dieser entschied im Oktober 2016 erneut gegen die Klägerin.

Der Beklagte konnte nachweisen, dass er zur fraglichen Zeit nicht zu Hause war. Auch seine Frau bestritt das Filesharing. Allerdings hatte der Router zu der Zeit eine schwere Sicherheitslücke, über die Dritte den Anschluss hätten ausnutzen können.

Filesharing: Schutz der Ehe und Familie steht über Auskunftspflicht

Aus Sicht des Gerichts habe die Klägerin weder dem Beklagten noch seiner Frau die Tat nachweisen können. Der Beklagte sei zudem seiner Mitwirkungspflicht durch sekundäre Darlegungslast nachgekommen, indem er seine Frau als Mitnutzerin nannte sowie auf die Sicherheitslücke hinwies.

Hinzu komme laut Richter ein weiterer Punkt. Denn die Grundrechte gemäß Art. 7 EU-Grundrechtecharta und Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes schützen „das ungestörte eheliche und familiäre Zusammenleben vor staatlichen Beeinträchtigungen“. Entsprechend sei der Schutzbereich berührt, wenn dem Anschlussinhaber Auskünfte abverlangt würden, die „das Verhalten seines Ehegatten oder seiner Kinder betreffen und diese dem Risiko einer zivil- oder strafrechtlichen Inanspruchnahme aussetzen“. Entsprechend sei es unzumutbar, dass der Anschlussinhaber den Computer auf Filesharing-Software untersuche oder die Ab- bzw. Anwesenheit von Frau oder Familie protokolliere, um sich gegen Vorwürfe des Filesharings zu wappnen. Da der Anschlussinhaber weder als Täter noch – durch Mitwirkung an der Aufklärung – als Störer infrage kam, wiesen die Richter am BGH die Revision ab.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
„Vinted“-Falle endet vor Gericht – Versicherung muss nicht zahlen

„Vinted“-Falle endet vor Gericht

Versicherung muss nicht zahlen

Eine Verkäuferin hat durch eine raffinierte Betrugsmasche auf „Vinted“ mehr als 1 900 Euro verloren. Sie forderte Ersatz von ihrer Versicherung. Ein Gericht hat jetzt allerdings entschieden, dass die Versicherung nicht für den entstandenen Schaden aufkommen muss. […]

Internetnutzung sinkt deutlich - Warum Menschen bewusster online sind

Internetnutzung sinkt erstmals deutlich

Warum viele Menschen bewusster online sind

Weniger Smartphone, weniger Social Media, weniger Zeit im Netz: Eine aktuelle Studie zeigt einen überraschenden Trend. Immer mehr Menschen reduzieren ihre Internetnutzung bewusst – und suchen nach mehr Konzentration, Ruhe und digitaler Balance im Alltag. […]

Neue Strom-Regeln ab Juni – Nachbarn dürfen ihre Energie teilen

Neue Strom-Regeln ab Juni

Nachbarn dürfen ihre Energie teilen

Eine Gesetzesänderung macht Energy Sharing in Deutschland möglich. Haushalte, Vereine und Unternehmen dürfen selbst erzeugten Strom künftig lokal teilen. Doch trotz großer Chancen gibt es noch offene Fragen bei der Umsetzung. […]

Messenger-Betrug 2026: KI macht WhatsApp- und SMS-Betrug gefährlicher

Messenger-Betrug 2026

KI macht WhatsApp- und SMS-Betrug gefährlicher

Eine aktuelle Kaspersky-Studie zeigt: Betrüger verlagern ihre Angriffe immer stärker auf WhatsApp, Telegram und andere Messenger. Künstliche Intelligenz macht die Nachrichten dabei täuschend echt – mit teils erheblichen finanziellen Folgen für die Opfer. […]

Silent Calls

Silent Calls

Warum stumme Anrufe ein Warnsignal sein können

Das Telefon klingelt, doch am anderen Ende meldet sich niemand. Was wie ein harmloser Fehlanruf wirkt, kann Teil einer professionellen Betrugsmasche sein. Kriminelle nutzen sogenannte Silent Calls, um aktive Telefonnummern zu identifizieren und gezielt für spätere Betrugsversuche auszuwählen. […]