TKG-Novelle in Kraft getreten – Verbraucherfreundliche Änderungen

TKG -Novelle in Kraft getreten

Das am 03. Mai beschlossene „Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen„ wurde heute in dem Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Dadurch wurde die Novelle des Telekommunikationsgesetzes rechtskräftig. (telespiegel-News vom 10.02.2012) Der Rücktritt des früheren Bundespräsidenten Christian Wulff hatte das Inkrafttreten verzögert. Schließlich hatte der neue Bundespräsident Joachim Gauck das Gesetz unterzeichnet. Für die Verbraucher ergeben sich durch das Inkrafttreten der Gesetzesänderung einige Neuerungen. Bei einem Anbieterwechsel müssen die Telefon- und Internetanbieter dafür sorgen, dass der Anschluss ihres Kunden höchstens einen Tag lang abgeschaltet ist und ihre Rufnummer ebenfalls nach einem Kalendertag wieder erreichbar ist. Mobilfunkrufnummern können schon vor Vertragsende zu einem neuen Anbieter mitgenommen werden. (MNP) Ziehen Kunden um, können sie ihren Anschluss zum neuen Wohnort ohne Änderung der bestehenden Mindestvertragslaufzeit mitnehmen. Sind die bisherigen Vertragsbestandteile dort nicht verfügbar, können Kunden mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

Bei Neuverträgen müssen Internetanbieter künftig die minimale Geschwindigkeit der Internetverbindung angeben. Bisher wurden insbesondere mit den theoretisch erreichbaren maximalen Geschwindigkeiten geworben. Diese Regelung gilt für über das Festnetz und über Kabel realisierte Internetanschlüsse. Auch müssen die Provider nun mindestens eine Tarifvariante mit höchstens 12 Monaten Mindestvertragslaufzeit anbieten.

Kunden mit einem Festnetzanschluss können Call-by-Call verwenden und dürfen künftig eine Preisansage vor jedem Telefonat über eine Vor-Vorwahl erwarten. Allerdings wurde diese Regelung aufgrund einer einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts aufgeschoben und tritt voraussichtlich erst im August 2012 in Kraft. (telespiegel-News vom 05.05.2012)

Wie bereits im Festnetz möglich, können nun auch Kunden im Mobilfunknetz einzelnen Rechnungsposten widersprechen, ohne eine Anschlusssperre erwarten zu müssen. Zudem genügt eine Mitteilung an den Mobilfunkanbieter, um zu verhindern, dass Internetdienste von Drittanbietern über ihre Telefonrechnung abgerechnet werden können, die Drittanbietersperre.

Die Warteschleifen hinter Servicerufnummern sind künftig kostenlos. Dies gilt zunächst allerdings nur für die ersten zwei Minuten der Wartezeit. Die Einschränkung soll den Anbietern Zeit für die technische Umsetzung verschaffen. Erst in einem Jahr werden die Warteschleifen vollständig kostenlos sein.

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