Landgerichte in Deutschland

Landgerichte in Deutschland: Aufgaben, Zuständigkeit und Bedeutung

In Deutschland gibt es 117 Landgerichte (Stand 2026). Sie sind die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit zwischen Amtsgerichten und Oberlandesgerichten und fungieren sowohl als erste Instanz für bedeutendere Verfahren als auch als Berufungsinstanz.

Verzeichnis

Landgerichte in Deutschland von A bis Z

Die folgende Übersicht führt Landgerichte alphabetisch nach Ort auf.
Öffnen Sie den passenden Buchstabenbereich, um schneller zum gewünschten Gericht zu gelangen. Zu allen verlinkten Gerichten stehen Urteile zum Nachlesen bereit:

ALandgerichte mit A
BLandgerichte mit B
CLandgerichte mit C
DLandgerichte mit D
ELandgerichte mit E
FLandgerichte mit F
GLandgerichte mit G
HLandgerichte mit H
ILandgerichte mit I
KLandgerichte mit K
LLandgerichte mit L
MLandgerichte mit M
NLandgerichte mit N
OLandgerichte mit O
PLandgerichte mit P
RLandgerichte mit R
SLandgerichte mit S
TLandgerichte mit T
ULandgerichte mit U
  • Landgericht Ulm
VLandgerichte mit V
  • Landgericht Verden (Aller)
WLandgerichte mit W
ZLandgerichte mit Z
  • Landgericht Zweibrücken
  • Landgericht Zwickau

Historische Einordnung: Seit wann gibt es Landgerichte?

Die heutigen Landgerichte gehen in ihrer Struktur auf das Jahr 1877 zurück. Mit den sogenannten Reichsjustizgesetzen – insbesondere dem Gerichtsverfassungsgesetz – wurde im Deutschen Reich erstmals eine einheitliche Gerichtsorganisation geschaffen. Seit dem Inkrafttreten 1879 existiert damit das bis heute gültige dreistufige System der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland:

  • Amtsgericht
  • Landgericht
  • Oberlandesgericht

Landgerichte sind also seit über 140 Jahren ein zentraler Bestandteil der deutschen Justiz.

Aufgaben der Landgerichte

Landgerichte nehmen in der deutschen Justiz eine zentrale Stellung als mittlere Instanz zwischen Amts- und Oberlandesgerichten ein und erfüllen dabei eine doppelte Funktion. Zum einen sind sie erstinstanzlich zuständig für bedeutendere Verfahren, speziell für Zivilsachen mit einem Streitwert über 5000 Euro sowie für schwerwiegende Strafsachen wie Kapitaldelikte oder umfangreiche Wirtschaftsstrafverfahren. Zum anderen fungieren sie als Rechtsmittelinstanz, indem sie Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte prüfen und damit eine wichtige Kontroll- und Korrekturfunktion ausüben. Innerhalb der Landgerichte sorgen spezialisierte Kammern, etwa für Zivil-, Straf- oder Handelssachen, für eine fachlich differenzierte Bearbeitung der Verfahren. Insgesamt tragen Landgerichte damit wesentlich zur Qualität, Einheitlichkeit und Rechtssicherheit der Rechtsprechung in Deutschland bei.

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