Bekämpfung des Missbrauchs von 0190/0900 – In Kraft getretenes Gesetz von RegTP ergänzt

Bekämpfung des Missbrauchs von 0190/0900 - In Kraft getretenes Gesetz von RegTP ergänzt

Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190/0900-Rufnummern am 15. August hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) umfangreiche Maßnahmen zur Ergänzung dieses Gesetzes vorgestellt.

Die RegTP hat Mindestanforderungen an Dialer (Einwahlprogramme) festgelegt, die über eine solche Servicenummer Verbindungen zu dem Internet herstellen. Demnach müssen diese Einwahlprogramme für den Nutzer eindeutig als solche erkennbar und dem entsprechenden Angebot zuzuordnen sein. Zudem müssen die Dialer so gestaltet werden, dass Nutzer dem Download, der Installation/Aktivierung und der Herstellung der Verbindung über eine Mehrwertdienstrufnummer zustimmen müssen. Die Programme dürfen Sicherheitseinstellungen des Nutzers nicht verändern oder unterlaufen und müssen auf Wunsch des Nutzers restlos von dessen Computer entfernt werden können. Gleichzeitig dürfen die Dialer demnächst nur noch über die Rufnummerngasse 0900-9 angeboten werden. Das ermöglicht eine gezielte Sperrung durch den Nutzer.

Kunden haben einen Auskunftsanspruch. Sie können sich bei der RegTP über den Anbieter einer angewählten Mehrwertdienstrufnummer informieren. Verbraucherinformationen zum 0190/0900-Rufnummerngesetz sind in der Broschüre „Was tun bei Rufnummernmissbrauch„ zu finden, die im PDF-Format auf der Seite der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post vorliegt.

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