Kostenfalle – Anrufbeantworter können R-Gespräche annehmen

Kostenfalle - Anrufbeantworter können R-Gespräche annehmen

In Notfällen ist es sicherlich nützlich, jemanden per R-Gespräch anrufen zu können. Über die kostenfreie Rufnummer des Anbieters wird eine Verbindung mit dem Telefonanschluss des gewünschten Gesprächspartners aufgebaut. Wenn dieser abhebt, bekommt er eine Ansage zu hören, in der er darauf hingewiesen wird, dass jemand versucht, ihn per R-Gespräch zu erreichen und wie viel ihn die Verbindung kosten wird. Die Annahme dieses Gesprächs muss er mit durch Drücken einer Tastenkombination oder ein „Ja„ akzeptieren. Die Kosten der Verbindung zahlt dann der Angerufene, der Anrufer telefoniert kostenfrei.

Darauf, dass dieses System für Nutzer eines Anrufbeantworters zu einer Kostenfalle werden kann, wird hingewiesen. In einem Experiment, wurde ein Anschluss mit eingeschaltetem Anrufbeantworter angerufen. Die Ansage des Anrufbeantworters bestand aus einem Hörspiel, in dem oft das Wort „Ja„ vorkam. Das System des R-Gespräch-Anbieters akzeptierte die Bandansage als Bestätigung des Teilnehmers und stellte das R-Gespräch in 25 Prozent der Versuche durch. Wenn also ein aktivierter Anrufbeantworter in dem Moment, in dem die Zustimmung des Teilnehmers zu der Annahme des R-Gesprächs gefordert wird, eine entsprechende Tonkombination oder ein „Ja„ abspielt, kann das dazu führen, dass die Verbindung mit dem Anrufer hergestellt wird und der Angerufene dafür zahlt, obwohl er nicht wissentlich zugestimmt hat. Das kann zu einer ungewollt hohen Telefonrechnung führen, denn ein R-Gespräch ist um ein Vielfaches teurer als ein übliches Telefonat und es kann auch „Spaßvögel„ animieren, die Telefonrechnung eines Teilnehmers in die Höhe zu treiben.

Es wird den Nutzern eines Anrufbeantworters geraten aufmerksam zu werden, wenn sie in ihrer Telefonrechnung unerklärliche Posten für R-Gespräche finden oder die Annahmemöglichkeit für R-Gespräche an dem eigenen Telefonanschluss von der Telefongesellschaft sperren zu lassen.

Mehr Informationen

Festnetz – Übersicht
Rechte und Pflichten von Telefonkunden
Fehlerhafte Telefonrechnung
Urteil – Eltern haften nicht für R-Gespräche ihrer Kinder

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