VDSL und die Dt. Telekom – Bundesrat entschied über neues TKG

VDSL und die Dt. Telekom - Bundesrat entschied über neues TKG

Hitzige Diskussionen erhitzter Gemüter waren zu erleben. Seit Monaten schwelte die Diskussion um VDSL und unter welchen Voraussetzungen die Dt. Telekom ihr neues Glasfasernetz bauen und vermarkten möchte. Die Dt. Telekom ist bereit, viel Geld in den Ausbau der Netzstruktur zu investieren und den Standort Deutschland mit einem neuen, noch leistungsfähigeren Glasfasernetz mit bisher nicht gekannter Bandbreite auszurüsten, über das Daten dann extrem schnell und in großen Mengen gesendet werden können. Weitere Investitionen will die Dt. Telekom jedoch nur vornehmen, so drohte sie, wenn sie diese Netzabschnitte nicht für seine Wettbewerber öffnen muss, sie zumindest in den ersten Jahren von der Regulierung ausgenommen sind. Damit hätte die Dt. Telekom die Möglichkeit, Kunden neue Produkte auf Basis des Hochgeschwindigkeitsnetzes anzubieten und selbst zu entscheiden, ob und zu welchen Konditionen ihre Wettbewerber an der Vermarktung teilhaben dürfen.

Nicht nur bei den Wettbewerbern stieß dies auf Unmut. Insbesondere konnte von vielen nicht nachvollzogen werden, aus welchem Grund VDSL ein neuer, eventuell von der Regulierung auszunehmender, Markt sein solle und nicht einfach nur die Ergänzung bzw. Weiterentwicklung eines bestehenden ist. Manche sprachen gar von der ehemaligen Monopolstellung. Die Dt. Telekom jedoch beharrte auf die Ansicht und hatte auch ansonsten mit ihrer Taktik Erfolg. Zuerst stimmte der Bundestag und nun vermutlich auch der Bundesrat einer Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zu. Einem Teil der geplanten Gesetzesänderungen zufolge sollen Unternehmen, die in die Infrastruktur investieren und zudem neue Produkte anbieten, von der Regulierung ausgenommen werden. Die Bundesnetzagentur solle nur dann neue Märkte für die Wettbewerber der Dt. Telekom öffnen, wenn es ansonsten zu einer langfristigen Behinderung des Wettbewerbs kommen würde. Die EU-Kommission in Brüssel sieht in der geplanten Regelung eine Behinderung des Wettbewerbs in einem Zukunftsmarkt bereits zum Start und drohte, die Bundesregierung notfalls vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen.

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