Endungen für jedermann – Freie Wahl der Domainkennung soll möglich werden

Endungen für jedermann - Freie Wahl der Domainkennung soll möglich werden

Bisher war die Auswahl der Endungen für sogenannte Top-Level-Domains eher begrenzt. Es gab einige hundert der nationalen und allgemeingültigen Kennungen wie .de, .eu, .com, .net, .org und .biz. Von den ursprünglich vier Milliarden möglichen Adressen mit diesen Kennungen sind derzeit nur noch rund 17 Prozent frei. Es ist also höchste Zeit, etwas für die Erweiterung des Internet-Namensraums zu tun. Dieser Meinung ist die Organisation zur Verwaltung der Domainnamen (ICANN) schon länger. Auf einem Gipfeltreffen in Paris soll nun über zwei Anträge entschieden werden, deren Umsetzung diesem Zweck dienen soll. Die Zustimmung der Organisation gilt als sicher.

Zum einen wurde beantragt, nicht nur lateinische Buchstaben zur Bildung von Top-Level-Domains zuzulassen. Somit könnten zukünftig auch Internetadressen mit beispielsweise kyrillischen, chinesischen und arabischen Schriftzeichen möglich sein. Zum anderen geht es um die Anzahl der möglichen Endungen. Die könnte in das nahezu Unendliche steigen, wenn dem Antrag zugestimmt würde.

Zukünftig wäre fast jede Kombination aus Buchstaben und Ziffern mit einer Länge von bis zu 64 Stellen möglich. Der Platznot in dem Internet könnte damit dauerhaft Abhilfe geschaffen werden. Unternehmen, Städte und Privatnutzer könnten sich ihre eigenen Top-Level-Domains registrieren lassen. So könnte es beispielsweise Adressen mit Endungen wie .microsoft, .ebay, .hamburg oder auch .schmidt und .schulze geben. Der Fantasie wären kaum Grenzen gesetzt.

Ab 2009 soll es aller Voraussicht nach möglich sein, solche Domains registrieren zu lassen. Kostenlos wäre das für die Interessenten selbstverständlich nicht. Und bereits die Anmeldung kostet, auch wenn der Bewerber nicht den Zuschlag bekommt. Bei mehreren Interessenten auf die selbe Domain-Endung soll der Meistbietende den Zuschlag erhalten. Bestimmte Markennamen sind ohnehin erst einmal für die Rechteinhaber reserviert. Die weiteren Details der Vergaberegeln müssten erst noch von der ICANN ausgearbeitet werden.

Update vom 27.06.2008

Wie bereits vermutet, hat die ICANN dem Vorschlag zugestimmt.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Risiko durch „EvilVideo“ – schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Risiko durch „EvilVideo“

Schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Wer die Telegram-App auf seinem Android-Gerät verwendet, muss aufpassen. Aktuell gibt es eine schwerwiegende Sicherheitslücke, die von Cyberkriminellen ausgenutzt wird. In der neusten Version wurde diese bereits geschlossen, weshalb User ihre Anwendung so schnell wie möglich aktualisieren sollten. […]

Das neue Xiaomi Mix Flip – Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Das neue Xiaomi Mix Flip

Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Xiaomi hat sein erstes faltbares Smartphone auf den Markt gebracht. Dank einiger spektakulärer Features ist das neue Xiaomi Mix Flip ein echter Konkurrent für die neuen faltbaren Modelle von Samsung. Wann das Xiaomi-Foldable hierzulande auf den Markt kommt, ist allerdings bisher nicht bekannt. […]

Globale Computerstörung – weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Globale Computerstörung

Weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Ein Fehler in einem Software-Update hat heute zu Chaos an Flughäfen, der Schließung von Supermärkten sowie massiven Problemen in Krankenhäusern geführt. Die heutige globale IT-Panne hat weltweite Auswirkungen, deren Ausmaß sich erst noch zeigen wird. Ein Cyberangriff wird ausgeschlossen. […]

Glasfaserausbau – Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Glasfaserausbau

Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Die Stadt Hamburg will den Ausbau des Glasfasernetzes schneller vorantreiben. Hierzu ist sie jetzt eine Kooperation mit dem privaten Netzbetreiber willy.tel eingegangen. Durch die Übernahme von 49,9 Prozent des Unternehmens sollen in den nächsten Jahren zahlreiche weitere Haushalte versorgt werden. […]

Zahlungsaufforderung per SMS – Urteil: Forderungen können zulässig sein

Zahlungsaufforderung per SMS

Urteil: Forderungen können zulässig sein

Nicht jede Zahlungsaufforderung per SMS ist Spam. Das OLG Hamm hat entschieden, dass Mahnungen per SMS zulässig sein können. Dies ist dann der Fall, wenn die Forderung berechtigt ist und die Nachricht tagsüber beim Empfänger eingeht. Geklagt hatte der vzbv gegen ein Inkassounternehmen. […]