Glasfaser-Ausbau – bei Erschließung muss Kabel mitverlegt werden

Glasfaser-Ausbau - bei Erschließung muss Kabel mitverlegt werden

Die Bundesnetzagentur hat in einem Streitfall eine wichtige Entscheidung getroffen. Die Behörde machte dabei deutlich, dass bei der Erschließung von kommunalen Gebieten auf Wunsch eines Telekommunikationsanbieters ein Glasfaserkabel gegen Kostenbeteiligung mitzuverlegen ist. Speziell kommunale Unternehmen müssen diesen Unternehmen erlauben, Tiefbauvorhaben zur Erschließung von Neubaugebieten und „weißen Flecken“ zum Verlegen eines Glasfaserkabels zu nutzen.

Dieser Synergieeffekt soll nach Aussagen der Bundesnetzagentur für gleiche Ausgangsbedingungen im Wettbewerb sorgen und die Kosten senken. Diese Entscheidung könnte richtungsweisend sein und zum einen den Wettbewerb fördern und zum anderen den Ausbau mit Breitbandanschlüssen deutlich beschleunigen.

Der Streitfall: Städtische Gesellschaft will kein Telekomkabel verlegen

Der Streitfall betraf die Stadt Wiesbaden. Eine dortige Stadtentwicklungsgesellschaft erschloss ein Neubaugebiet. Obwohl die Telekom darum bat, ein Glasfaserkabel mitverlegen zu dürfen, sah das Unternehmen keinen Anlass dazu. Es sei nicht durch öffentliche Gelder finanziert. Daher greife das DigiNetz-Gesetz nicht, nach dem Kommunen das Mitverlegen von Glasfaserkabeln ermöglichen müsse. Das sah die Bundesnetzagentur anders, da die Stadtentwicklungsgesellschaft zur örtlichen Kommune gehöre und die Rechtsform nicht entscheidend sei.

Die Behörde ist die Entscheidungsinstanz bei solchen Streitfällen. Sie sah hier eine kommunale Steuerung der privatwirtschaftlichen Stadtentwicklungsgesellschaft und damit ein Interesse, die Glasfaserkabel zu verlegen. Allerdings muss sich die Telekom an den Kosten beteiligen. Sie hat die Hälfte der anfallenden Tiefbaukosten zu übernehmen und alle Kosten, die durch das Verlegen des zusätzlichen Kabels entstehen.

Breitbandausbau: Behörde will doppelte Tiefbaukosten vermeiden

Die Bundesnetzagentur hat mit dieser Entscheidung die Rechte der Telekommunikationsanbieter gestärkt. Bei allen Tiefbauvorhaben müssen diese die Möglichkeit haben, ein leistungsstarkes Glasfaserkabel zu verlegen. Der Tiefbau macht bis zu 80 Prozent der Erschließungskosten für den Breitbandausbau aus. Wenn ohnehin geplante Rohrleitungen für das Verlegen von Glasfaserkabeln nutzbar werden, beschleunigt sich der Ausbau des Breitbandnetzes. Denn zusätzliche Genehmigungsverfahren für Tiefbauvorhaben sind ebenso überflüssig wie das erneute Aufreißen von Straßenzügen.

Das DigiNetz-Gesetz ist die rechtliche Grundlage für das Mitbenutzen von Rohrleitungen. Speziell Kommunen sind in der Pflicht, auch bei vorhandener Konkurrenz Telekommunikationsanbietern den Netzausbau über geplante Erschließungsvorhaben zu ermöglichen. So sollen nach Willen des Gesetzgebers weiße Flecken und Neubaugebiete schneller und günstiger an das Breitbandnetz angeschlossen werden.

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