Verlust der Anonymität – Gesichtsdatenbank PimEyes steht unter Kritik

Verlust der Anonymität – Gesichtsdatenbank PimEyes steht unter Kritik

Die Gesichtsdatenbank PimEyes eines polnischen Start-Up Unternehmens umfasst rund 900 Millionen Gesichter. Über eine Rückwärts-Suchmaschine können mit dem Bild einer Person sämtliche Bilder dieser Person im Netz gefunden werden. Eine strenge Regulierung der Datenbank wird nun vom Bundestag gefordert.

Was steckt hinter PimEyes?

Netzpolitik.org hat recherchiert, dass die Suchmaschine des polnischen Unternehmens im Internet massenhaft Gesichter nach individuellen Merkmalen analysiert. Die biometrischen Daten der Personen werden dann abgespeichert. So ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer und Nutzerinnen von PimEyes eine Person mit dem Profilfoto von Karrierenetzwerken wie Xing und Co. auf sämtlichen Party-Fotos, die sich im Netz befinden, identifiziert kann.

Die Kritik an der Gesichtsdatenbank

Die Recherche von Netzpolitik.org hat ergeben, dass es sich bei der polnischen Suchmaschine um einen umfassenden Angriff auf die Anonymität handelt. Darüber hinaus ist die Datenbank möglicherweise rechtswidrig, denn mit einem einzigen Schnappschuss einer fremden Person lässt sich diese im Handumdrehen identifizieren. Nach der Recherche von Netzpolitik.org haben sich zahlreiche Politiker zu Wort gemeldet. So äußerte beispielsweise der digitalpolitische Sprecher der Union im Bundestag Tankred Schipanski gegenüber der Deutschen Presse Agentur folgendes: „Wenn (eine Regulierung) auf Ebene der EU nicht zeitnah gelingen sollte, müssen wir hier als nationaler Gesetzgeber tätig werden“. Auch der digitalpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Jens Zimmermann sowie die netzpolitische Sprecherin der Linken Anke Domscheit-Berg stehen der polnischen Suchmaschine äußerst kritisch gegenüber und sehen Handlungsbedarf.

Ein Verstoß gegen die DSGVO?

Die Suche nach den Gesichtern fremder Personen könnte gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen. Denn ist festgelegt, dass die Verbreitung von biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person untersagt ist. Sowohl Politiker und Politikerinnen von der Regierung als auch von der Opposition fordern daher eine strenge Regulierung. Und auch die riesigen US-Unternehmen Google und Facebook haben sich eingeschaltet. Sie wollen gegen die Gesichtsdatenbank juristisch vorgehen, da diese auch immer wieder Bildmaterial aus Instagram oder YouTube abgreift.

Eine biometrische Suche für jedermann

Erst vor Kurzem sorgte das US-amerikanische Unternehmen Clearview AI für Aufsehen, da sich die Gesichtsdatenbank des Unternehmens immer wieder öffentlich zugänglicher Bilder bei Plattformen wie Facebook oder YouTube bediente. Mittlerweile laufen zahlreiche privatrechtliche Klagen sowie Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden. PimEyes geht jedoch noch einen Schritt weiter und stellt die biometrische suche nicht nur den Behörden, sondern jedermann zur Verfügung.

PimEyes hat Änderungen vorgenommen

Netzpolitik.org gibt an, dass PimEyes plötzlich zahlreiche Änderungen auf der Website vorgenommen hat. Es wird nun angegeben, dass die Gesichtsdatenbank zum Schutz der eigenen Privatsphäre dient. Denn es gehe nicht um die Identifizierung von Personen, sondern darum, dass Nutzer und Nutzerinnen ihr eigenes Gesicht hochladen können, um zu sehen, welche Fotos sich im Netz befinden.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
BNetzA verurteilt – Streitbeilegungsfrist muss eingehalten werden

BNetzA verurteilt

Streitbeilegungsfrist muss eingehalten werden

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Bundesnetzagentur verurteilt. Daraus ergibt sich, dass die Streitbeteiligungsfrist von 4 Monaten auch beim Verhandlungsgebot eingehalten werden muss. Ein Telekommunikationsanbieter hatte die Behörde zuvor wegen Untätigkeit verklagt. […]

Fristgerechte Energieabrechnung – OLG-Urteil stärkt Verbraucherschutz

Fristgerechte Energieabrechnung

OLG-Urteil stärkt Verbraucherschutz

Kunden müssen spätestens sechs Wochen nach dem Abrechnungszeitraum ihre Energieabrechnung erhalten. Dies hat jetzt das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden. Die Verbraucherzentrale hatte gegen den Energieanbieter EWE Vertrieb GmbH geklagt. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig. […]

5G-Straßenlaterne – O2 Telefónica startet bundesweit innovativen Ausbau

5G-Straßenlaterne

O2 Telefónica startet bundesweit innovativen Ausbau

O2 hat gemeinsam mit 5G Synergiewerk den Ausbau von 5G-Leuchten in großen Städten in ganz Deutschland gestartet. Mit den innovativen Funkmasten soll die 5G-Netzabdeckung insbesondere bei großen Veranstaltungen und in den Innenstädten verbessert werden. Denn der benötigte Datenverkehr wächst stetig. […]

Geplante Sprachnachrichten – das sind die neuen Funktionen bei Signal

Geplante Sprachnachrichten

Das sind die neuen Funktionen bei Signal

Sprachnachrichten bereits aufnehmen, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt versenden. Dies wird mit dem neuesten Signal-Update bald möglich. Denn die als sicherster Messenger der Welt geltende App bringt zahlreiche neue Funktionen und verbessert zudem die Sicherheit. […]

Neues, praktisches Feature – Google Chrome für Handys erhält PDF-Reader

Neues, praktisches Feature

Google Chrome für Handys erhält PDF-Reader

Das Feature war längst überfällig und ist für Nutzer äußerst praktisch: Google hat einen PDF-Reader im Google Chrome Browser für Android aktiviert. Künftig müssen Android-User nicht mehr auf andere Anwendungen zurückgreifen, um ein Dokument im PDF-Format öffnen zu können. […]

Haustürgeschäft mit Glasfaser - Vorsicht vor teuren Übergangsverträgen

Haustürgeschäft mit Glasfaser

Vorsicht vor teuren Übergangsverträgen

In vielen Regionen werden derzeit Glasfaserleitungen verlegt – doch nicht überall sind die Anschlüsse sofort verfügbar. Vertriebsmitarbeiter bieten Übergangsverträge an, die häufig unnötige Zusatzleistungen enthalten und hohe Kosten verursachen. Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt: Unterschreiben Sie nichts übereilt an der Haustür und nutzen Sie Ihr Widerrufsrecht. […]