Sanktionsdrohung gegen Schulen – Digitalpolitiker kritisieren Vorhaben

Sanktionsdrohung gegen Schulen – Digitalpolitiker kritisieren Vorhaben

Durch die Corona-Pandemie und das damit verbundene Homeschooling sind die Schulen in Deutschland dazu gezwungen, sich zu digitalisieren. Dies gestaltet sich teilweise sehr chaotisch: die speziellen Systeme der Schulen sind oft nicht störungsfrei und daher zum Teil nicht einsetzbar. Aus diesem Grund greifen zahlreiche Schulen auf die etablierten Systeme wie beispielsweise Microsoft Teams oder Zoom zurück. Da bei diesen Systemen der Datenschutz oft nicht gewährleistet ist, brachte der Landesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit Herr Dr. Lutz Hasse daher Sanktionen gegen Lehrer ins Spiel.

Weshalb wird eine Sanktion gefordert?

Sowohl bei Teams als auch bei Zoom liegen Mängel vor, weshalb sie von der Berliner Datenschutzbeauftragten innerhalb eines Ampel-Systems mit „rot“ markiert wurden. Konkret bedeutet dies, dass die Videokonferenzsysteme nicht rechtskonform nutzbar sind. Hasse kritisierte, dass unsichere Tools eingesetzt werden, obwohl für die Schulen auch sichere Anwendungen zur Verfügung stehen. „Natürlich ist mir klar, dass der Schulbetrieb in der gegenwärtigen Situation mit digitalen Mitteln fortgeführt werden muss. Trotzdem dürfen dafür nicht Grundrechte von Schüler*innen und Lehrer*innen über Bord geworfen werden“, so Hasse. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz Ulrich Kelber erklärte gegenüber dem Handelsblatt, dass er Androhungen von Bußgeldern in solchen Fällen für gerechtfertigt halte. Kelber kritisiert jedoch auch die Landesregierung, die „große Versäumnisse“ gemacht habe. Denn auch das Videokonferenzsystem „Big Blue Button“, das bei staatlichen Schulen in Thüringen und in anderen Bundesländern zum Einsatz kommt, war bereits mehrfach Ziel von Hackerangriffen. Schulen berichten zudem über Serverprobleme, wodurch ein störungsfreier digitaler Unterricht nicht möglich sei.

Mangelnder Datenschutz bei Teams, Zoom und Co.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg Dr. Stefan Brink schätzt die Risiken beim Einsatz von Diensten wie Teams und Co. als inakzeptabel hoch ein. Und die Vergangenheit zeigt, dass die etablierten US-Systeme immer wieder gravierende Schwachstellen aufweisen. So tauchten beispielsweise Anfang letzten Jahres mehr als 500. 000 Anmeldedaten von Zoom-Nutzern im Darknet auf. Auch bei Microsoft Teams gab es 2020 eine schwerwiegende Datenpanne, durch die rund 250 Millionen Datensätze offen im Netz landeten. Konkret werden folgende Umstände an der Nutzung von Teams und Co. kritisiert:

  • Schulen haben keine vollständige Kontrolle über das Gesamtsystem
  • Schulen haben keine vollständige Kontrolle über die amerikanischen Auftragsverarbeiter
  • Schulen können nicht ausreichend nachvollziehen, welche personenbezogenen Daten wie und zu welchen Zwecken verarbeitet werden
  • Schulen können nicht nachweisen, dass die Verarbeitung auf das für diesen Zweck notwendige Minimum reduziert ist
  • hohes Risiko der Verletzung von Rechten und Freiheiten der betroffenen Personen

Schulen sollen mit Problematik nicht alleine gelassen werden

Mit dem Vorschlag von Sanktionen gegen Lehrer sind zahlreiche Digitalpolitiker jedoch nicht einverstanden. „Diese Schulen für ihre Improvisation und ihr Engagement zu bestrafen ist absurd“, äußerst beispielsweise Tankred Schipanski, digitalpolitischer Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion. Der Grünen-Digitalexperte Dieter Janecek betont, dass gerade in dieser aktuellen Pandemie-Zeit Schulen pragmatisch handeln müssen, um lange Schulschließungen zu vermeiden. Und SPD-Digitalpolitiker Jens Zimmermann mahnt, dass die Schulen mit den Problemen, die der digitale Unterricht mit sich bringt, nicht alleine gelassen werden dürfen. Sowohl klare Vorgaben der Länder als auch eine Ausstattung mit funktionsfähiger und datenschutzkonformer Software seien notwendig. Eine Bestrafung der Schulen kritisiert er.

„Wenn von den Behörden akzeptierte Alternativen in funktionsfähigem Umfang zur Verfügung stehen, sollte diesen dann auch der Vorzug gegeben werden.“ so Zimmermann.

Schonfrist soll nach den Sommer-Schulferien enden

Brink kündigte an, vor den Sommerferien in Baden-Württemberg keine Prüfungen in Schulen mit der Zielsetzung einer Untersagung von Systemen vorzunehmen. Ab dem neuen Schuljahr werde die Behörde jedoch vorliegenden Beschwerden mit Nachdruck nachgehen. In Hessen darf Microsoft Teams nur noch bis Ende Juli dieses Jahres eingesetzt werden. Auch in anderen Bundesländern, soll die Schonfrist mit dem Ende der Sommerferien vorbei sein. In Rheinland-Pfalz darf Teams hingegen noch bis 2022 genutzt werden. Hierdurch soll den Schulen mehr Zeit für eine Umstellung auf eine neue Plattform gegeben werden. Das Ziel aller Bundesländer ist ein störungsfreier und datenschutzgerechter digitaler Unterricht.

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