Betrugsmasche – Vorsicht bei Zahlung per PayPal „Freunde & Familie“

Betrugsmasche – Vorsicht bei Zahlung per PayPal „Freunde & Familie“

Unter den Zahlungsverfahren im Online-Handel hält PayPal mit 27,7 Prozent den größten Marktanteil in Deutschland. Der beliebte Bezahldienst wird jedoch auch immer wieder von Kriminellen verwendet, um mit betrügerischen Maschen an das Geld anderer zu gelangen. Hierzu zählt aktuell beispielsweise vorgetäuschte Fehlüberweisung, die den Betroffenen im Zweifel hohe Geldsummen kosten kann.

Was steckt hinter der Masche mit der vermeintlichen Fehlüberweisung?

Plötzlich wendet sich eine Person an einen PayPal-Nutzer und gibt vor, bei einer Transaktion aus Versehen eine falsche Mail-Adresse verwendet zu haben. Es handelt sich vermeintlich um eine Überweisung für ein im Internet bestelltes gebrauchtes Smartphone und eine Summe von mehr als 500 Euro. Die Person erklärt freundlich, dass es sich um eine Fehlüberweisung handelt und bittet jetzt nett darum, das Geld in Höhe von mehr als 500 Euro einfach zurückzuschicken. Der Empfänger ist zunächst überrumpelt von der Situation und will natürlich die hohe Geldsumme, die er fälschlicherweise erhalten hat, nicht behalten. Denn das Geld steht ihm nicht zu. Natürlich ist der Betroffene also gewillt, die zu Unrecht erhaltene Summe an den Absender zurückzuschicken. Dieser bittet jetzt noch höflich darum, die Transaktion mit der von PayPal angebotenen Option „Freunde & Familie“ durchzuführen. Diesem Wunsch wird nachgegangen. Und schon hat die Falle zugeschnappt.

Wie läuft die Betrugsmasche per PayPal ab?

In diesem vermeintlich kleinen Detail der Transaktion per „Freunde & Familie“ liegt der Trick der Betrüger. Denn das vermeintlich versehentlich überwiesene Geld wurde zuvor von den Tätern mit der Option „Waren & Dienstleistungen“ an das Opfer geschickt. Wird dies bei dem Online-Bezahldienst für eine Überweisung ausgewählt, ist der Absender durch den Bezahl-Schutz abgesichert. Mit der Wahl der Funktion „Freunde & Familie“ entfällt hingegen der Käuferschutz:

„Persönliche Zahlungen sind nicht vom PayPal-Käuferschutz abgedeckt“, heißt es in den AGB des beliebten Bezahldienstes.

Der Umstand des nicht greifenden Käuferschutzes bei dieser Transaktionsoption wird zum Beispiel auch beim beliebten Kleinanzeigen-Portal von Betrügern eingesetzt, um arglosen Nutzern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Nachdem das Geld zurückgeschickt wurde, melden die Täter dem Online-Bezahldienst, dass sie vermeintlich bestellte Ware nicht erhalten haben. Jetzt greift der Käuferschutz, da zuvor die Option „Waren & Dienstleistungen“ ausgewählt wurde. Das hat zur Folge, dass der Betrag vom Konto der vom Betrug Betroffenen eingezogen wird. Das Resultat der Masche: die Betrüger haben sowohl ihr „fälschlicherweise“ überwiesenes Geld zurückerhalten und zusätzlich dieselbe Summe noch einmal erhalten, die das Opfer zurückgeschickt hat. Durch die Betrugsmasche wird der Betrag, der zunächst von den Kriminellen eingesetzt wird, also „verdoppelt“.

Wie können sich Verbraucher vor der neuen Masche schützen?

Grundsätzlich gilt, dass Geld bei PayPal nur dann per „Freunde & Familie“ geschickt werden sollte, wenn es sich wirklich um Personen handelt, die bekannt und vertrauenswürdig sind. Immer wieder wird die Möglichkeit jedoch auch verwendet, um ansonsten anfallende Transaktionsgebühren bei dem Online-Bezahldienst zu umgehen. Die Verbraucherzentrale rät dringend davon ab, diese Option für die Bezahlung von Einkäufen oder anderen geschäftlichen Vorgängen zu verwenden. Die Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass hierdurch zwar ein paar Euro eingespart werden können, im Gegenzug allerdings die Gefahr besteht, teilweise sehr hohe Geldsummen zu verlieren. Daher sollte stets die Option „Waren & Dienstleistungen“ gewählt werden, denn der dann greifende Käuferschutz soll genau vor betrügerischen Überweisungen schützen. Sollte es zu einer Situation kommen, in der Geld zurückgeschickt werden muss, kann direkt die erhaltene Zahlung ausgewählt und anschließend der Button „Rückzahlung senden“ ausgewählt werden. Hierdurch wird die gesamte Rückabwicklung direkt von PayPal übernommen. Ist man bereits Opfer des Betrugs geworden, ist das Geld grundsätzlich weg. Dennoch kann es ratsam sein, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten und zusätzlich den beliebten Bezahldienst über den Betrug zu informieren.

Weitere Informationen

Mehr aktuelle Betrugsmaschen

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Microsoft Support – LKA warnt vor neuer Vorgehensweise der Betrüger

Microsoft Support

LKA warnt vor neuer Vorgehensweise der Betrüger

Dass Kriminelle sich als Mitarbeiter von Microsoft ausgeben, um angeblich Hilfe zu leisten, ist bereits seit vielen Jahren bekannt. Jetzt warnt das LKA Niedersachsen vor einer etwas anderen, besonders perfiden Vorgehensweise beim sogenannten „Tech Support Scam“. […]

Schadensersatzklage – Android-Nutzer können ihr Klagerecht verkaufen

Schadensersatzklage

Android-Nutzer können ihr Klagerecht verkaufen

Nutzer von Android-Handys können ihr Klagerecht gegen Google für 40 Euro verkaufen. Die Kampagne Privacy Reclaim plant eine Schadensersatzklage gegen den Tech-Riesen. Ob sich der Verkauf des Klagerechts für die Android-User wirklich lohnt, bleibt allerdings fraglich. […]

Telegram ändert Nutzungsbedingungen – künftige Kooperation mit Ermittlern

Telegram ändert Nutzungsbedingungen

Künftige Kooperation mit Ermittlern

Lange Zeit weigerte sich der Messenger-Dienst Telegram, Nutzerdaten an zuständige Ermittlungsbehörden herauszugeben. Nach der Festnahme des CEOs in Frankreich wurden jetzt die Nutzungsbedingungen geändert und die Bereitschaft zur Kooperation mit Behörden angekündigt. […]

Internetstörung und 500 € Inkassoforderung – Verbraucherzentrale deckt kuriosen Fall auf

Internetstörung

o2 entstört nicht und verlangt 500 € Entschädigung

Ein niedersächsischer Verbraucher kämpfte monatelang mit Internetstörungen bei o2, erhielt jedoch widersprüchliche Antworten und am Ende eine Inkassoforderung über 500 Euro. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen konnte den Fall klären und die Forderung zurückziehen. Erfahren Sie, wie Betroffene ihre Rechte bei Internetproblemen durchsetzen können. […]