„SolarPLUS“-Programm – Auch 800 Watt-Anlagen sind jetzt förderfähig

„SolarPLUS“-Programm - auch 800 Watt-Anlagen sind jetzt förderfähig

Bis zum Jahr 2035 sollen 25 Prozent der Energie in Berlin durch Solarstrom erzeugt werden. Um dies zu erreichen, werden Solar Investments durch Zuschüsse gefördert. Jetzt hat der Berliner Senat eine Anpassung der Förderrichtlinien vorgenommen, wodurch auch Photovoltaik-Balkonanlagen bis 800 Watt förderfähig sind.

Was steckt hinter dem Programm „SolarPLUS“?

„SolarPLUS“ ist ein Förderprogramm der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.

„Berlin ist auf dem Weg zur Klimaneutralität und treibt den Ausbau erneuerbarer Energien konsequent voran. […] Gerade als Stadtstaats müssen wir das noch ungenutzte Potenzial unserer hunderttausenden Dächer und Balkone nutzen“, betont Franziska Giffey, Berlins Bürgermeisterin und Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe.

Mit dem neuen Förderprogramm wird das Programm „EnergiespeicherPLUS“, das vor zwei Jahren endete, nicht nur weitergeführt, sondern sogar erweitert. Durch Zuschüsse für Photovoltaik-Anlagen in der Hauptstadt soll der Ausbau hierdurch gezielt unterstützt und vorangetrieben werden. Unter dem Motto „Solar zahlt sich aus“ gibt es seit dem 13. Mai eine Informationskampagne in ganz Berlin.

Welche Anlagen werden künftig bezuschusst?

Um das Ziel zu erreichen, Solarhauptstadt zu werden, wurde die Förderung jetzt neuen Vorgaben angepasst. Bislang konnten Anträge für Zuschüsse für Photovoltaik-Anlagen bis 600 Watt. Durch die Verabschiedung des sogenannten „Solarpaket 1“, wurden die Richtlinien vom Berliner Senat aktualisiert: Die Schwelle für die Förderung der Anschaffung von Stecker-Solar-Geräten wurde auf 800 Watt erhöht. Neu ist außerdem, dass künftig auch Eigentümer von Gärten die Förderung beantragen können. Bisher war dies nur Pächtern möglich. Grundsätzlich kann der Zuschuss bei der Investitionsbank Berlin-Brandenburg, kurz IBB, von Pächtern und Eigentümern von Erholungs- und Kleingärten, Mietern, Eigentümern, die ihre Wohnung selbst nutzen, sowie von Besitzern von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern gestellt werden. Für den Zuschuss für Photovoltaik-Balkonanlagen muss der Antrag „Modul E“ gewählt werden. Nach Angaben des Senats wurden allein bis Ende April dieses Jahres schon mehr als 7 700 Zuschüsse für entsprechende Stecker-Solar-Geräte bewilligt. Die Zahl zeigt, dass das „SolarPLUS“-Programm gut ankommt. Bereits jetzt belegt die Hauptstadt den ersten Platz aller Bundesländer bei der Photovoltaik-Leistung pro Landesfläche. Das hat wiederum jedoch zur Folge, dass Antragsteller mit einer langen Bearbeitungsdauer warten müssen. Auf der Webseite der zuständigen IBB heißt es aktuell: „Aufgrund des hohen Auftragsvolumens beträgt die Bearbeitungszeit von Neuaufträgen leider mehr als sechs Monate“. Insgesamt reicht das bereitgestellte Geld in Höhe von sieben Millionen Euro für 14 000 Anträge.

An welche Bedingungen ist die Förderung geknüpft?

Wer den Zuschuss für seine Photovoltaik-Balkonanlage bis 800 Watt bewilligt bekommt, ist dazu verpflichtet, innerhalb eines Jahres mit dem Bau anzufangen. Gültig ist hierfür das Datum des Zuwendungsbescheids. Eine weitere Kondition des Förderprogramms ist, dass das geförderte Stecker-Solar-Gerät für mindestens drei Jahre stationär in der Hauptstadt betrieben werden muss. Für Antragsteller ist es wichtig zu wissen, dass die Förderung beantragt werden muss, bevor mit dem Bauvorhaben begonnen wurde. Bereits bevor ein Angebot für den Bau angenommen wurde, muss der Antrag bei der IBB gestellt werden.

1 Kommentar

  1. „Durch die Verabschiedung des sogenannten „Solarpaket 1“, wurden die Richtlinien vom Berliner Senat aktualisiert: Die Schwelle für die Förderung der Anschaffung von Stecker-Solar-Geräten wurde auf 800 Watt erhöht.“

    Gilt das auch für bereits bewilligte Anträge (aus 2023) die noch nicht umgesetzt wurden?

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