„Badezimmer-Spots“ der Telekom – TELE2 erwirkte einstweilige Verfügung

"Badezimmer-Spots" der Telekom - TELE2 erwirkte einstweilige Verfügung

In den letzten Wochen machte die Telekom mit ihren sogenannten „Badezimmer-Spots„ auf den T-Net xxl Tarif aufmerksam. Der Fernsehmoderator Günther Jauch behauptet darin, dass Kunden damit das gesamte Wochenende und an bundeseinheitlichen Feiertagen als Telefonflatrate für 0 Cent telefonieren können. Der Anbieter TELE2 erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom, weil die beiden Telekom-Spots nach Ansicht des Unternehmens gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. In den TV-Spots werde die Tatsache verschwiegen, dass die 0-Cent-Option durch eine erhöhte Grundgebühr erkauft werden muss. Denn die monatliche Grundgebühr für den T-Net-Anschluss mit Standard-Tarif beträgt 15,66 €. Für T-Net xxl, das kostenlose innerdeutsche Festnetz-Telefonate an Samstagen, Sonntagen und bundeseinheitlichen Feiertagen erlaubt, ist eine um 9,28 € höhere monatliche Grundgebühr zu zahlen. Außerdem werde in den Spots nicht darauf aufmerksam gemacht, dass den Kunden Gespräche in die Mobilfunknetze auch an diesen Tagen in Rechnung gestellt werden. Es könne also nicht davon die Rede sein, dass mit T-Net xxl an Wochenenden für 0 Cent telefoniert werden könne.

Um nicht irregeführt zu werden, müssten die Zuschauer die vielen klein gedruckten Zusatzhinweise in den Spots aufmerksam lesen. Dies sei dem Zuschauer nicht möglich, denn der Text sei zum einen sehr lang und werde außerdem mehrmals in kurzen Abständen ausgetauscht. Zum anderen sei er teilweise gar nicht lesbar, weil helle Schrift vor hellem Hintergrund erscheine. So werde es dem Verbraucher unmöglich gemacht, sich richtig zu informieren. Aus Sicht von TELE2 verstoßen die Telekom-Spots durch diese irreführende Darstellung gegen das Wettbewerbsrecht.

Das Landgericht Hamburg untersagte mit sofortiger Wirkung die Ausstrahlung der „Badezimmer-Spots„ und droht der Telekom bei Zuwiderhandlung mit der Verhängung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- €. Die Eilentscheidung des Landgerichts kann noch angefochten werden.

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Telefonanschluss Vergleich – diverser Anbieter
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