Regulierungsbehörde entschied über einmalige Entgelte an Telekom – Wettbewerber zahlen künftig weniger

Regulierungsbehörde entschied über einmalige Entgelte an Telekom - Wettbewerber zahlen künftig weniger

Wettbewerber der Telekom können seit 1998 die Endleitungen und Telefonanschlüsse von der Telekom mieten. Die Leitungen sind Eigentum der marktdominierenden Telekom und deren Konkurrenten zahlen einmalige Gebühren für die Bereitstellung und Kündigung eines Kundenanschlusses. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) fungiert als Aufsicht für den Telekommunikationsmarkt. Sie entschied nun, dass die Telekom von ihren Konkurrenten etwa 15 % weniger Geld als bisher für die Überlassung eines bestehenden Anschlusses erhält. Der Betrag liegt sogar 35 % unter dem Entgelt, das die Telekom bei der RegTP beantragt hatte. Auch die Gebühr für die Kündigung eines Anschlusses wurde abgesenkt.

Einen monatlichen Überlassungspreis von nun noch 2,43 € müssen die Wettbewerber künftig für das „Line Sharing„ bezahlen, entschied die RegTP und folgte damit dem Antrag der Telekom. Bei dem „Line Sharing„ nutzt die Telekom den unteren Frequenzbereich der Kupferleitung für die Sprachübertragung. Der obere Frequenzbereich wird einem anderen Anbieter für Datenübertragungen per DSL überlassen, während der Telefonanschluss bei der Telekom bleibt. Ursprünglichen fielen dafür 4,77 € pro Monat an, doch seit März bot die Telekom ihren Konkurrenten das „Line Sharing„ kostenlos an und war dadurch einem Missbrauchsverfahren der EU-Kommission wegen ihrer marktbeherrschenden Stellung bei DSL-Anschlüssen entgangen. Die Regelungen treten am 01. Juli in Kraft.

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