VoIP-by-Call war Call-by-Call – Angebot von freenet-Tochter durch Regulierungsbehörde eingestellt

VoIP-by-Call war Call-by-Call - Angebot von freenet-Tochter durch Regulierungsbehörde eingestellt

Unter dem Namen VoIP-by-Call startete die freenet-Tochter 01924-online am 24. März ein merkwürdig anmutendes Angebot. Der Nutzer konnte mit seinem Festnetz-Telefon unter Verwendung einer Internet-Einwahlnummer Call-by-Call-Gespräche führen. Die Nummer 01924 wurde, wie bei Call-by-Call-Telefonaten üblich, der Rufnummer des gewünschten Gesprächspartners vorangestellt und die so hergestellten Verbindungen über die Telefonrechnung bezahlt. Jedoch handelt es sich bei der angebotenen Vorwahl nicht um eine klassische Call-by-Call-Vorwahl, sondern um eine Nummer der Rufnummerngasse 0192, die von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) ausschließlich für die Einwahl in das Internet zugelassen wurde. Für Call-by-Call sollen hingegen Nummern aus der Gasse 010 verwendet werden.

Die freenet-Pressestelle beharrte gegenüber der Telespiegel-Redaktion auf dem Statement, dass es sich um Telefonate per Voice-over-IP, also über das Internet, handle. Jedoch war das Angebot kein Internetdienst, denn die Internet-Einwahlnummer 01924 war wie eine übliche Call-by-Call-Vorwahl zu verwenden. (Telespiegel-News vom 24.03.2005) Auch die Regulierungsbehörde liess sich von dieser Aussage nicht überzeugen. Sie sieht in der Nutzung einer Internet-Einwahlnummer für ein Call-by-Call-Angebot einen Verstoss gegen die Vergaberegeln und beauftragte die Abschaltung des Dienstes, die nun erfolgt ist. Dem Anbieter freenet wurde die Zuteilung der Netzkennzahl 01924 entzogen, weil er damit Missbrauch getrieben habe, sagte ein Sprecher der RegTP gegenüber der PC-WELT. Seit gestern Nachmittag ist auf der Internet-Seite von 01924-online, auf der bis dahin zu lesen war „Jetzt mit 01924online ganz einfach und unverschämt günstig den ganzen Tag und die ganze Nacht Internet- und VoIP-by-Call„ zu lesen war, der Hinweis zu finden „Die 01924online Dienste sind leider nicht mehr verfügbar„. Nach kurzer Zeit erfolgt eine Weiterleitung auf das Call-by-Call-Angebot der Muttergesellschaft freenet, deren Slogan bekanntlich lautet „Normal ist das nicht„.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Risiko durch „EvilVideo“ – schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Risiko durch „EvilVideo“

Schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Wer die Telegram-App auf seinem Android-Gerät verwendet, muss aufpassen. Aktuell gibt es eine schwerwiegende Sicherheitslücke, die von Cyberkriminellen ausgenutzt wird. In der neusten Version wurde diese bereits geschlossen, weshalb User ihre Anwendung so schnell wie möglich aktualisieren sollten. […]

Das neue Xiaomi Mix Flip – Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Das neue Xiaomi Mix Flip

Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Xiaomi hat sein erstes faltbares Smartphone auf den Markt gebracht. Dank einiger spektakulärer Features ist das neue Xiaomi Mix Flip ein echter Konkurrent für die neuen faltbaren Modelle von Samsung. Wann das Xiaomi-Foldable hierzulande auf den Markt kommt, ist allerdings bisher nicht bekannt. […]

Globale Computerstörung – weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Globale Computerstörung

Weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Ein Fehler in einem Software-Update hat heute zu Chaos an Flughäfen, der Schließung von Supermärkten sowie massiven Problemen in Krankenhäusern geführt. Die heutige globale IT-Panne hat weltweite Auswirkungen, deren Ausmaß sich erst noch zeigen wird. Ein Cyberangriff wird ausgeschlossen. […]

Glasfaserausbau – Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Glasfaserausbau

Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Die Stadt Hamburg will den Ausbau des Glasfasernetzes schneller vorantreiben. Hierzu ist sie jetzt eine Kooperation mit dem privaten Netzbetreiber willy.tel eingegangen. Durch die Übernahme von 49,9 Prozent des Unternehmens sollen in den nächsten Jahren zahlreiche weitere Haushalte versorgt werden. […]

Zahlungsaufforderung per SMS – Urteil: Forderungen können zulässig sein

Zahlungsaufforderung per SMS

Urteil: Forderungen können zulässig sein

Nicht jede Zahlungsaufforderung per SMS ist Spam. Das OLG Hamm hat entschieden, dass Mahnungen per SMS zulässig sein können. Dies ist dann der Fall, wenn die Forderung berechtigt ist und die Nachricht tagsüber beim Empfänger eingeht. Geklagt hatte der vzbv gegen ein Inkassounternehmen. […]