Unfreiwillig kostenpflichtiger Eintrag in das Internet-Register des DAD – Domain-Inhaber sollen jährlich fast 900 EUR zahlen

Domain-Inhaber erhalten Rechnungen

Vor der Abgabe einer Unterschrift, sollte immer das Kleingedruckte gründlich gelesen werden. Diese Einsicht kommt für viele Inhaber einer Homepage nun sicherlich zu spät. Die Kanzlei MICHAEL Rechtsanwälte und Notare berichtet über das Vorgehen eines Unternehmens, das allem Anschein nach auf die Gutgläubigkeit von Domain-Inhabern setzte und darauf, dass sie Formulare nur überfliegen. Damit hatte es offenbar Erfolg.

DAD Deutscher Adressdienst Anzeigenauftrag

Das Hamburger Unternehmen DAD Deutscher Adressdienst sendete im Dezember letzten Jahres tausenden Domain-Inhabern auf postalischem Weg ein Formular zu, das auf den ersten Blick wie eine Bitte um Aktualisierung von Daten wirkte. In dem Schreiben forderte die GmbH den Empfänger auf, dieses mit Kontaktdaten und Angaben über seine Domain zu ergänzen, das Formular zu unterschreiben und per Fax an die Firma zurück zu senden. Dass es sich dabei um einen Anzeigenauftrag für die kostenpflichtige Aufnahme in ein Internet-Register handelte, war jedoch erst bei genauerem Studieren zu erkennen. Auf die Vertragslaufzeit von zwei Jahren und die jährlich anfallende, hohe Gebühr von 879,28 € inklusive Mehrwertsteuer wurde erst inmitten eines Absatzes am Ende des Schreibens informiert. Der Vertrag sollte sich stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängern, wenn er nicht 3 Monate vor Ende der Vertragsdauer gekündigt wird, ist darin außerdem vermerkt.

Fragwürdiger Brancheneintrag

In diesen Tagen erhalten die, die das Formular unterschrieben und versendet haben, die ersten Rechnungen. Für den Eintrag in das „Deutsche Internet Register„ werden 758,- € zuzüglich Mehrwertsteuer gefordert, zahlbar innerhalb von 10 Tagen. Der Rechtsanwalt Christian Solmecke rät den Betroffenen, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Das Unternehmen DAD Deutscher Adressdienst ist schon einmal wegen ähnlicher Vorgänge in die Schlagzeilen geraten. Es hatte im Jahr 2003 Schreiben verschickt, deren Aussehen eines Schriftstücks aus dem Hause Deutsche Telekom sehr ähnelte. Ein Brancheneintrag in das „Deutsche Telefax Verzeichnis„ sollte brutto 915,24 € kosten. Für jedes weitere angekreuzte Kästchen der über 40 Auswahlmöglichkeiten und somit beauftragten Bracheneintrag wurden nochmals brutto 197,20 € fällig. Auch in diesem Fall kam für die Kunden das böse Erwachen erst mit der Zahlungsaufforderung. Die Kanzlei MICHAEL vertritt nach eigenen Angaben mittlerweile viele Klienten aus den Gebieten Köln, Hamburg, München und Berlin, die unfreiwillig Kunden des DAD geworden sind und auch in Österreich sowie in Großbritannien sollen ähnliche Formulare verschickt worden sein.

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