3… 2… 1… nicht meins – Staatsanwaltschaft ermittelt gegen 280 eBay-Käufer

3... 2... 1... nicht meins - Staatsanwaltschaft ermittelt gegen 280 eBay-Käufer

In dem Auktionshaus eBay geht (fast) alles über den virtuellen Ladentisch. Da kann man seine Bierdeckelsammlung erweitern, sich neu einkleiden oder dem Hund ein größeres Körbchen kaufen. Sogar Rasenmäher, Urlaubsreisen und Autos können über eBay ver- und ersteigert werden. Selbstverständlich finden auch Werkzeuge ihre Abnehmer und viele Käufer hoffen sicherlich auch hier auf ein Schnäppchen. Wirklich hochwertige und vor allem neue Artikel erzielen jedoch in der Regel Preise, die nur wenig niedriger als der reguläre Ladenpreis sind.

So erhielten auch die Werkzeuge hohe Gebote, die von den 280 Käufern ersteigert wurden, gegen die die Staatsanwaltschaft Bückeburg nun ermittelt. Die hochwertigen Werkzeuge waren neu und originalverpackt mit einem Startpreis von einem Euro eingestellt worden, ihr Endpreis lag aber wesentlich höher. Doch die Ware stammte offensichtlich aus einem Diebstahl. Ein inzwischen entlassener Mitarbeiter aus dem VW-Werk in Hannover soll auf Rechnung seines Arbeitgebers bei einem Großhändler Werkzeuge im Wert von 25.000 Euro bestellt und dann über einen Mittelsmann bei eBay angeboten haben. Der Werkzeughersteller machte die Polizei darauf aufmerksam, dass Artikel aus seiner Produktion mit einem Euro Startpreis bei eBay angeboten wurden und so flog die Sache auf. Gegen den ehemaligen VW-Angestellten ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Hannover.

Die Staatsanwaltschaft Bückeburg wirft jedoch auch den Käufern Hehlerei vor, ein Delikt, das mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet wird. Sie, so erklärte eine Staatsanwältin, hätten misstrauisch werden müssen. Denn wenn ein solch hochwertiger Artikel für einen Euro angeboten werde, müsse sich jeder fragen, woher der Artikel stamme. Dass ein Auktionsstart mit einem Startpreis von einem Euro auch für hochwertige Artikel bei eBay ein normaler Vorgang ist, scheint die Staatsanwältin nicht zu wissen. Der niedrige Startpreis lockt nämlich potenzielle Käufer und verringert die Auktionsgebühren. Im Regelfall steigt der Preis bis zum Auktionsende aber auf ein angemessenes Niveau. Und auch im Fall der Werkzeuge wurden schließlich Preise erzielt, die nur knapp unter dem Listenpreis lagen. Aber auch in Anbetracht dessen, dass Käufer somit generell davon ausgehen müssten, sich strafbar zu machen, wenn sie auf einen hochwertigen Artikel mit einem niedrigen Preis bieten, stellt sich die Frage, ob die Staatsanwaltschaft Bückeburg in diesem Fall nicht etwas zu weit geht.

Quelle: Westfalen-Blatt

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Gerichtsurteile – Internet

1 Kommentar

  1. Na das ist ja was! Ich habe mir grad neulich ein Buch über Energie auf Ebay bestellt, hoffentlich geht da alles gut!

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