Urteil – Keine Strafe bei unwissentlich ersteigerter Hehlerware

Hehlerware Strafe

Ein Mann kaufte Mitte des Jahres 2005 über eBay ein Navigationssystem eines bekannten deutschen Autobauers. Das Navigationsgerät kostete im Handel über 2000,- €. Deswegen kann man den Kauf des Mannes als Schnäppchen bezeichnen. Er bezahlte nämlich weniger als 700,- € dafür. Gekauft hatte er es über eBay, bei einem Verkäufer aus Polen, dessen Bewertungsprofil zu 99 Prozent positive Bewertungen aufwies und der die Ware als `toplegal´ und `nagelneu´ angepriesen hatte.

Einige Monate später jedoch sollte er das Gerät wieder abgeben und zwar an die deutschen Behörden. Ihm wurde nämlich der Vorwurf der Hehlerei gemacht. Das Navigationssystem war zusammen mit anderen aus Neuwagen gestohlen worden. Die Spur führte zu dem eBay-Verkäufer in Polen und dadurch auch zu dem Mann.

Das Amtsgericht Pforzheim verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von insgesamt 1200,- € und der Übernahme der Verfahrenskosten, denn er habe sich der Hehlerei strafbar gemacht. Der niedrige Startpreis der Auktion, er betrug einen Euro, der weit unter dem Marktwert liegende Kaufpreis, das Herkunftsland der Ware, das alles habe ihn stutzig machen müssen und seien Indizien dafür, dass sich der Mann an gestohlener Ware habe bereichern wollen, urteilte das Gericht.

In dem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Karlsruhe, zu dem auch Vertreter des Auktionshauses eBay erschienen waren, wurde dann klargestellt, dass ein sehr niedriger Startpreis auch für hochpreisliche Ware bei eBay üblich ist. Auch sei es möglich, dass Waren bei eBay unter dem tatsächlichen Wert verkauft würden. Zudem sei Polen ein EU-Land, in dem der Hersteller aus Wolfsburg vertreten sei, erklärten die Richter. Dem Angeklagten sei in diesem Fall kein vorsätzliches Handeln nachzuweisen und aus diesem Grund habe er sich nicht strafbar gemacht. Der Mann erhielt also den Freispruch, doch das Navigationsgerät wird er sicherlich nicht wiederbekommen haben.

Landgericht Karlsruhe (Außenstelle Pforzheim), Aktz.: 18 AK 136/07 vom 28.09.2007

Mehr Informationen

Gerichtsurteile – Internet
Urteile eBay

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Aus für MediaU-Portal – dies ändert sich jetzt bei vielen WLAN-Radios

Aus für MediaU-Portal

Dies ändert sich jetzt bei vielen WLAN-Radios

Wer ein WLAN-Radio nutzt, muss sich auf Einschränkungen bei der Nutzung einstellen. Die MediaU-Plattform, die 30 Prozent aller Internetradios versorgt, wird abgeschaltet. Ein Wechsel zum airable-Portal stellt bei den entsprechenden Geräten allerdings sicher, dass sie auch weiterhin nutzbar sind. […]

WhatsApp & Co. bald überflüssig? – das steckt hinter dem RCS-Dienst

WhatsApp & Co. bald überflüssig?

Das steckt hinter dem RCS-Dienst

Eine moderne Messaging-Technologie soll sämtliche Messenger wie WhatsApp und Co. überflüssig machen und die Kommunikation für Nutzer vereinfachen. Der RCS-Dienst ist der Nachfolger der klassischen SMS und mittlerweile auch auf neuen iOS-Geräten verfügbar. […]

Das neue OnePlus 13 – das bietet das chinesische Top-Smartphone

Das neue OnePlus 13

Das bietet das chinesische Top-Smartphone

Die beliebten Smartphones des chinesischen Herstellers sind endlich zurück auf dem deutschen Markt. Das neue OnePlus 13, das unter andrem Android 15, die Google-KI Gemini sowie eine starke Akkulaufzeit bringt, kann bereits jetzt vorbestellt werden. […]