Faventia und One2Surf – Internet-by-Call Zugangsgeschäft wurde verkauft

Faventia und One2Surf - Internet-by-Call Zugangsgeschäft wurde verkauft

Still und leise, ohne Presseankündigung fand zum Jahreswechsel ein Verkauf der Internet-by-Call Einwahlnummern von One2Surf (nicht zu verwechseln mit der Marke 12surf) und Faventia der H3 netservice GmbH an die Firma Sugar Telecom GmbH (kurz: SugarCom) statt. Mit diesem Verkauf ist Sugar Telecom alleiniger Ansprechpartner für die Bestandskunden geworden und kann die künftigen Tarife um die Einwahlnummern frei gestalten. Der Geschäftsführer der Sugar Telecom GmbH ist in Branchenkreisen bekannt. Es handelt sich um Dr. Markus Beforth, der ebenfalls Geschäftsführer der COMUNDO Internet GmbH ist.

Die Geschäftsveräußerung kann für die Nutzer der Internet-by-Call Tarife ohne Anmeldung zu einem Kostenrisiko werden. Es ist anzunehmen, dass es in einigen Fällen zu Preiserhöhung kommen wird. Denn auch bei der im November 2007 erfolgten Übernahme diverser Internet-by-Call Einwahlnummern anderer Anbieter, wurde deren Preis schrittweise auf bis zu 99,99 Cent pro Surfminute zuzüglich einer Einwahlgebühr von 1,99 € erhöht. Nicht ganz so erheblich, jedoch ebenfalls deutlich wurden die Minutenpreisen bei der Übernahme des Lycos-Schmalbandgeschäftes im Juni des vergangenen Jahres erhöht.

Warum das Zugangsgeschäft der Marken Faventia und One2Surf so still und leise veräußert wurde und weitere Fragen wollten wir dem Pressesprecher der H3 netservice GmbH stellen, die die beiden Marken an die Sugar Telecom verkauft hatte. Leider hatte sich dieser in den Weihnachtsurlaub verabschiedet und der Geschäftsführer von H3 netservice, Konrad Hill, war für eine Stellungnahme ebenfalls zu erreichen.

Für die Sugar Telecom GmbH stellte sich die Leiterin der Rechtsabteilung der PAIXAS GmbH, Frau Dr. Karin Engel, den Fragen unserer Redaktion. Wir wollten natürlich wissen, zu welchen Konditionen die übernommenen Tarife ab dem 01. Januar 2008 abgerechnet werden. Zu den Tarifen mit Anmeldung erhielten wir die Aussage, dass alle registrierten Tarifkunden bereits Ende November angeschrieben und informiert worden seien. Unserer ausdrücklichen Nachfrage nach den Tarifen ohne Anmeldung wurde mit dem Hinweis begegnet, dass weder Tariflisten noch Auflistungen an die Presse gegeben würden. Doch wir verwiesen auf die Veröffentlichungs- und Preisangabepflichten der Internetprovider. Alle rechtlichen Vorgaben, insbesondere zu Veröffentlichungs- und Preisangabepflichten, würden jederzeit in vollem Umfang erfüllt, bekam unsere Redaktion zur Antwort. Hierauf lege die Geschäftsleitung besonderen Wert. Doch unsere Presseanfrage wurde nicht beantwortet.

Vollständige Angaben über die aktuellen Preise der ehemaligen Tarife von One2Surf und Faventia konnten wir auf der Anbieter-Webseite aber nicht finden. Denn viele der eingekauften Einwahlnummern sind auf der Webseite von Sugar Telekom nicht vermerkt. Und auf den Internetseiten der beiden verkauften Marken wurde schlicht eine Weiterleitung zu Sugar Telecom hinterlegt. Ebenso erhalten Kunden auf Anfragen per E-Mail zu den aktuellen Konditionen lediglich eine automatische Antwort-Email mit folgendem Inhalt: `Bitte beachten Sie, dass wir Kundenanfragen und Kündigungen per E-Mail aus rechtlichen Gründen nicht bearbeiten können. Bitte wenden Sie sich in allen Vertrags- und sonstigen rechtlichen Angelegenheiten ausschließlich auf dem Schriftweg an uns.´ Daher raten wir allen Bestandskunden der Marken Faventia und One2Surf, sich für eine Interneteinwahl an aktuellen Tarifen anderer Anbieter zu bedienen.

Update vom 03.01.2008

Auch die Schmalbandtarife von NGI wurden am 01 Januar 2008 durch Sugar Telecom übernommen.

Weitere Informationen

Internet-by-Call – Preisänderungen
Analog- und ISDN-Flatrate
Internet Provider

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Risiko durch „EvilVideo“ – schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Risiko durch „EvilVideo“

Schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Wer die Telegram-App auf seinem Android-Gerät verwendet, muss aufpassen. Aktuell gibt es eine schwerwiegende Sicherheitslücke, die von Cyberkriminellen ausgenutzt wird. In der neusten Version wurde diese bereits geschlossen, weshalb User ihre Anwendung so schnell wie möglich aktualisieren sollten. […]

Das neue Xiaomi Mix Flip – Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Das neue Xiaomi Mix Flip

Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Xiaomi hat sein erstes faltbares Smartphone auf den Markt gebracht. Dank einiger spektakulärer Features ist das neue Xiaomi Mix Flip ein echter Konkurrent für die neuen faltbaren Modelle von Samsung. Wann das Xiaomi-Foldable hierzulande auf den Markt kommt, ist allerdings bisher nicht bekannt. […]

Globale Computerstörung – weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Globale Computerstörung

Weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Ein Fehler in einem Software-Update hat heute zu Chaos an Flughäfen, der Schließung von Supermärkten sowie massiven Problemen in Krankenhäusern geführt. Die heutige globale IT-Panne hat weltweite Auswirkungen, deren Ausmaß sich erst noch zeigen wird. Ein Cyberangriff wird ausgeschlossen. […]

Glasfaserausbau – Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Glasfaserausbau

Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Die Stadt Hamburg will den Ausbau des Glasfasernetzes schneller vorantreiben. Hierzu ist sie jetzt eine Kooperation mit dem privaten Netzbetreiber willy.tel eingegangen. Durch die Übernahme von 49,9 Prozent des Unternehmens sollen in den nächsten Jahren zahlreiche weitere Haushalte versorgt werden. […]

Zahlungsaufforderung per SMS – Urteil: Forderungen können zulässig sein

Zahlungsaufforderung per SMS

Urteil: Forderungen können zulässig sein

Nicht jede Zahlungsaufforderung per SMS ist Spam. Das OLG Hamm hat entschieden, dass Mahnungen per SMS zulässig sein können. Dies ist dann der Fall, wenn die Forderung berechtigt ist und die Nachricht tagsüber beim Empfänger eingeht. Geklagt hatte der vzbv gegen ein Inkassounternehmen. […]