Warnung der Verbraucherzentrale – Haustürgeschäfte mit Beratungsgebühr

Warnung der Verbraucherzentrale - Haustürgeschäfte mit Beratungsgebühr

Kundenfreundlich verhalten sich schwarze Schafe, die es auf dem Telekommunikationsmarkt gibt. Sie sprechen die potentiellen Kunden an und überrumpeln sie mit dem Ziel, dass der Gegenüber einen Vertrag unterschreibt und sie selbst die Provision dafür erhalten. So ist es bereits vorgekommen, dass einer Mutter mit vier Kindern und Anspruch auf Arbeitslosengeld ein teures Komplettpaket samt Flatrates verkauft wurde, das sie weder benötigte noch bezahlen konnte. Auch hielt beispielsweise eine über 80-jährige Dame eine Auftragsbestätigung in ihren Händen, der zufolge sie einen DSL-Anschluss bestellt hatte und das, obwohl sie gar keinen Computer besaß. Solche Verträge kommen häufig im Vorbeigehen zustande, also bei einem Vertreter vor dem Supermarkt, am Telefon oder an der Haustür. Glücklicherweise hat der Gesetzgeber ein Widerrufsrecht eingeräumt. Verbraucher können den ungewollten Vertrag und erteilte Einzugsermächtigungen eigentlich problemlos widerrufen und haben die Angelegenheit damit erledigt. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnt nun aber vor einer Masche, die nicht nur die betroffenen Verbraucher und die Verbraucherschützer mit Empörung erfüllt.

In einer Kleinstadt in Sachsen-Anhalt gingen Vertreter von Tür zu Tür und verkauften Telekommunikationsverträge. Zahlreiche überrumpelte Verbraucher widerriefen daraufhin die so abgeschlossen Vertrage und Einzugsermächtigungen. Wenig später erhielten sie die Widerrufbestätigung von dem Anbieter und waren erleichtert, das Problem so unkompliziert gelöst zu haben. Doch einige Tage später bekamen sie eine Rechnung in Höhe von 69,96 €. Die Unternehmen GKW -Vertrieb bzw. Star-Phone, beide mit identischem Firmenstandort, gleichen Vordrucken und identischen Kontodaten, verlangten darin eine Beratungsgebühr für die Tätigkeit des Außendienstmitarbeiters bei dem Abschluss des Telefonvertrages.

Von einer angeblich zu zahlenden Beratungspauschale hörten die Betroffenen zum ersten Mal, wie sie übereinstimmend erklärten. Es liegt der Verdacht nahe, dass die rechnungsschreibenden Unternehmen die ihnen durch den Widerruf entgangene Provision doch noch kassieren möchten und zwar von den Verbrauchern. Die Verbraucherzentrale rät den Betroffenen eindringlich, keine Zahlung zu leisten. Denn für eine solche Beratungsgebühr bestehe keine Grundlage. Die Vertreter aus dem kleinen Städtchen in Sachsen-Anhalt werden sicherlich weiterziehen und die Unternehmen vermutlich auch weiterhin Rechnungen über angeblich fällige Beratungspauschalen schreiben. Es bleibt zu hoffen, dass die Verbraucher in anderen Städten bereits gewarnt sind, wenn die Vertreter vor ihrer Tür stehen.

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