Über Sonderrufnummern können beispielsweise Unternehmen ihre Servicedienste realisieren oder kostenpflichtige Angebote schalten. Sonderrufnummern, also Rufnummern ohne ortsbezogene Vorwahl, wie die 0900 oder 0180 unterliegen Vorgaben, die die Bundesnetzagentur macht. Um die durch die TKG-Novelle (telespiegel-News vom 31.08.2012) geforderten Abrechnungsmodelle für kostenlose Warteschleifen zu ermöglichen, wurden nach einer Anhörung durch die Bundesnetzagentur zwei weitere Rufnummerngassen bereitgestellt. Für Anrufe bei 0180-Rufnummern werden Mobilfunkkunden bisher generell bis zu 42 Cent pro Minute berechnet . Es ist nicht möglich, diese Anrufe zu einem Festpreis abrechnen zu lassen. Über die künftige Rufnummerngasse 0180-6 werden Anrufe von Festnetz- und Mobilfunkanschlüssen zu einem Festpreis abgerechnet, sodass dort auch uneingeschränkt Warteschleifen geschaltet werden können. Pro Anruf dürfen nicht mehr als 60 Cent aus dem Mobilfunk anfallen.
In der zweiten neuen Rufnummerngasse 0180-7 sind die ersten 30 Sekunden des Anrufs sowohl für Verbindungen aus dem Festnetz als auch aus dem Mobilfunknetz kostenfrei. Die danach anfallenden Gebühren werden pro Minute berechnet und dürfen nicht mehr als 42 Cent pro Minute aus dem Mobilfunk kosten. Ab November diesen Jahres können Inhaber einer 0180-Rufnummer auch Rufnummern aus den neuen Gassen beantragen, ab dem 13. Januar 2013 werden die Rufnummern von jedermann zu beantragen sein.
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