Abzocke – Lockangebote für schufafreie Smartphones

Abzocke - Lockangebote für schufafreie Smartphones

Menschen, die in finanziellen Schwierigkeiten stecken, umgehen gern Schufa-Auskünfte. Denn Anfragen bei der Ratingagentur für Kreditwürdigkeit enden für sie meistens damit, dass ein Kreditwunsch oder ein Vertragsbegehren abgelehnt wird. Das ist auch bei Mobilfunktelefonen und Mobilfunktarifen so. Die Anbieter sichern sich ab und verweigern bei schlechter Bonität eine Ratenzahlung bzw. einen Vertrag. In diese Lücke stoßen in letzter Zeit immer wieder windige Angebote, die mit schufafreien Smartphones locken. Allerdings versteckt sich hinter den Angebote häufig regelrechte Abzocke. Darauf weist die Verbraucherzentrale Thüringen hin.

Vorsicht Falle: günstige Smartphones ohne Schufaauskunft

Die Webplattform smartphono.de sowie ähnliche Angebote auf myschufamobile.de, schufaphone24.de, deinbundle.de oder smartphono.info locken demnach mit einem schufafreien Smartphone. Für Nutzer mit schlechter Bonität eigentlich ein Segen. Sie vermuten, ohne lästige Abfrage ein Gerät bekommen zu können. Für nur 69,99 Euro. Ein Thüringer nutzte das Angebot und wurde abgezockt. Er wandte sich daraufhin an die Verbraucherzentrale. Diese machte den Fall öffentlich und lieferte Details.

Hinter den Webportalen steckt demnach die Verango AG, ein Unternehmen mit Sitz in der Karibik auf der kleinen Insel Dominica. Der Denic-Eintrag für den Admin C lautet auf den Hoster All-inkl. Ohne diesen deutschen Kontakt wäre das Registrieren der Domain nicht möglich gewesen. Allerdings dürfte der bekannte Anbieter von den Machenschaften seines Kunden nichts gewusst haben. Ob über diesen Weg die Ermittlungsbehörden die Verantwortlichen der Verango AG ausfindig machen können, bleibt derzeit abzuwarten.

Schufafreie Smartphones – so funktioniert die Abzocke

Die kriminellen Portalbetreiber lockten mit einem schufafreien Angebot. Ein Smartphone soll für 69,99 Euro per Nachnahme an den Interessenten geschickt werden. Allerdings kam bei den Nutzern kein Gerät an, sondern eine Tüte Gummibären mit einem Formular zum Ausfüllen. Denn im Kleingedruckten der AGB stand, dass es nicht um den Kauf eines Handys geht, sondern um eine Vermittlungsgebühr für einen Mobilfunkvertrag mit Smartphone. Diese Masche ist rechtswidrig. Das Problem der Betroffenen ist jedoch, dass sie an die Abzocker nicht oder nur mit großen Kosten und viel Mühe herankommen.

Die Verbraucherzentrale warnt daher eindringlich. Ralf Reichertz, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale Thüringen, erklärt: „Schufafreie Angebote sind immer mit Vorsicht zu genießen. Auch von Zahlungen per Nachnahme raten wir dringend ab.“ Speziell das Bestellen per Nachnahme ist problematisch. Denn der Kunde muss erst bezahlen und kann danach erst prüfen, ob überhaupt ein Gerät im Paket ist. Der Experte rät, die Geschäftsbedingungen genau zu studieren und die Adresse im Impressum zu prüfen. Gibt es Unstimmigkeiten oder Adressen im Ausland, sollten Nutzer sich nicht locken lassen. Das Risiko, an einen Abzocker zu geraten, ist zu groß. Am Ende gibt es kein Handy, sondern es droht ein Totalverlust des Geldes.

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