Digitale Neuerungen in 2018 – das wird sich ändern

Digitale Neuerungen in 2018 – das wird sich ändern

Bald ist es da, das Jahr 2018; und auch zum neuen Jahr wird es wieder einige Änderungen und Neuerungen im digitalen Bereich geben. Wir haben einmal zusammengefasst, was da alles kommen wird.

Streaming-Abos im gesamten EU-Bereich abrufbar

Alle Verbraucher, die in Deutschland Kunden von Mediendiensten wie Netflix, SkyGo, Prime Video oder sonstigen Anbietern sind, können ab April 2018 ihre Abos für Musik, Videos oder TV auch für einen beschränkten Zeitraum im EU-Ausland nutzen. Bislang war die Nutzung der meisten kostenpflichtigen Streaming Portale aufgrund der unterschiedlichen Rechtslagen auf den Heimatstaat beschränkt. Nun können die Nutzer ihre abonnierten Dienste ohne Zusatzkosten auch im Urlaub oder während anderer Aufenthaltszeiten innerhalb der EU verwenden. Dies hat das EU-Parlament in Straßburg bereits im vergangenen Mai beschlossen.

Geld (fast) sofort mit Instant Payment

Das ungeduldige Warten auf einen Zahlungseingang wird ab 2018 der Vergangenheit angehören. Mit den „SEPA-Instant-Payments“ werden künftig Zahlungen im gesamten Euro-Bereich innerhalb von wenigen Sekunden abgewickelt, rund um die Uhr auch an Sonn- und Feiertagen. Einige Banken haben das Verfahren bereits am 21. November 2017 eingeführt; für 2018 erwartet man die größeren Dimensionen. Die neue Zahlungsmethode in Echtzeit soll im E-Commerce ebenso wie auch im privaten Zahlungsverkehr möglich sein.

Keine Gebühren mehr für das Zahlen per Kreditkarte

Zahlungen via Kreditkarte konnten bislang teuer werden, da einige Händler dafür eine gesonderte Gebühr berechneten. Ab 2018 ist das europaweit Geschichte. Die Händler dürfen dann keine Unkosten für Zahlungen, Überweisungen oder Lastschriften über die Kreditkarte mehr verlangen. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Bargeldabhebungen im Ausland dürfen von den Banken weiterhin mit Gebühren belegt werden.

Nutzer von sozialen Netzwerken bekommen bessere Möglichkeiten zur Beschwerde

Das Netz-DG (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) tritt ab dem 1. Januar 2018 mit allen Pflichten in Kraft. Mit diesem Gesetz soll es erleichtert werden, rechtswidrige Inhalte in den sozialen Netzwerken zu bekämpfen. Facebook, Instagram, Twitter und Co. sind damit verpflichtet ihren Nutzern eine Möglichkeit zur Beschwerde über Gesetzesverstöße in Postings oder Kommentaren, etc. zu ermöglichen. Die Netzwerke müssen die gemeldeten Inhalte dann auf unzulässige Inhalte überprüfen und gegebenenfalls löschen. Beleidigungen, Holocaustleugnungen oder das zur Schau stellen verbotener Symbole wie dem Hakenkreuz sind nach dem NetzDG strafbar.

Neuerungen in der EU-Datenschutzgrundverordnung

Die Datenschutzgrundverordnung regelt die Nutzung und die Verarbeitung personenbezogener Daten im gesamten EU-Bereich. Ab dem 25. Mai 2018 hat diese Verordnung einige Neuerungen aufzuweisen. So werden die Rechte von Verbrauchern künftig deutlich gestärkt. Nutzer werden dann in der Lage sein, von Unternehmen eine Auskunft über ihre personenbezogenen Daten anzufordern, sowie selbige berichtigen oder auch löschen zu lassen. Außerdem können sie ihre Daten an andere Anbieter oder auch sich selbst übertragen zu lassen. Die Verordnung besagt, dass diese Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format übertragen werden müssen.
Den Nutzern werden nun auch umfangreiche Informations-, Auskunfts- und Widerspruchsrechte zugebilligt, was Nutzerprofile angeht, die Anbieter von ihnen erstellt haben oder automatisierte Vorgänge bezogen auf ihre Nutzerdaten ausgeführt werden.

Ausweitung des digitalen Antennen-TVs – DVB-T2

Viele Verbraucher sind bereits in diesem Jahr auf das digitale Antennen-Fernsehen DVB-T2 umgestiegen. Ab 2018 werden nun nach und nach mehr Regionen angebunden. In den Regionen um Erfurt, Osnabrück, Kaiserslautern und im mittleren Hessen wird der Empfang ab Frühjahr des kommenden Jahres möglich sein; an Herbst 2018 sollen auch die Regionen um Chemnitz, Gera, Trier und Ulm in den Genuss kommen. Erforderlich für den Empfang von DVB-T2 ist allerdings ein kompatibles Empfangsgerät. Mit neueren Fernsehgeräten ist der Empfang teilweise bereits möglich; wenn nicht, kann mit einem zusätzlichen DVB-T2-Receiver nachgerüstet werden.

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