Schöne Bescherung – GMX und web.de locken mit fiesen Tricks

Schöne Bescherung - GMX und web.de locken mit fiesen Tricks

Es ist mal wieder so weit. In schöner Regelmäßigkeit und häufig um Feiertage herum locken die 1&1-Angebote GMX und web.de mit fiesen Tricks Kunden in einen kostenpflichtigen Vertrag. Das Vorgehen ist dabei „frech“, sodass sogar die Verbraucherzentrale Bayern sich zu einer Warnung genötigt sieht. Zugleich geben die Experten Tipps, wie die betroffenen Kunden aus den mit einem Klick abgeschlossenen drei Verträgen herauskommen.

GMX und web.de locken in kostenpflichtiges Angebot

Das Vorgehen ist seit Jahren gleich. Loggen sich Kunden eines kostenlosen E-Mail-Postfachs bei GMX oder web.de ein, erscheint zuerst eine auffällig große Werbung, die besondere Vorteile für Premium-Kunden (GMX Top-Mail und web.de-Club sowie weitere Leistungen) verspricht. Der hervorgehobene „Kaufen-Button“ steht meistens neben einem kleinen Textlink ähnlich wie „Weiter zum E-Mail-Postfach“. Neu ist, dass zumindest GMX nach aktueller Kritik beide Möglichkeiten, „Kaufen“ und „Weiter“, gleich stark hervorhebt.

Das Problem: Klickt ein Kunde auf „Kaufen“, schließt er nicht nur einen Vertrag für ein Premium-Postfach ab, sondern insgesamt drei Verträge. War dies ein Versehen, muss der Betroffene alle drei Verträge wieder kündigen. Es besteht dabei die Gefahr, dass er nur das Premium-Postfach kündigt, weil er die Leistungen als Paket wahrnimmt. Susanne Baumer von der Verbraucherzentrale Bayern erklärt dazu:

„Die Werbung der beiden E-Mail-Dienste von 1&1 stellt jedoch nicht klar heraus, dass es sich um drei Verträge handelt. Klicken Nutzer auf den Kaufen-Button, schließen sie ohne nochmalige Dateneingabe für jedes der drei Produkte einen separaten Vertrag ab.“

Insgesamt 16,97 Euro monatlich müssen Betroffene zahlen, wenn die unterschiedlich langen kostenlosen Testphasen vorbei sind. Dabei ist die Leistung ohnehin fragwürdig. Das Premiumpostfach kostet nach einem kostenlosen Monat 4,99 Euro pro Monat und bietet wenig echte Vorteile. Die ebenfalls gekauften 100 GB Datenspeicher können Kunden auf ihrem eigenen Rechner oder bei kostenlosen Anbietern ebenso finden, müssen bei GMX oder web.de jedoch 1,99 Euro nach einem Monat zahlen. Die Aufgaben des Cyberschutzes können auch Virenscanner auf den jeweiligen Geräten übernehmen. Nach zwölf kostenlosen Monaten kostet dieser Dienst jedoch ein Jahr lang 9,99 Euro im Monat. Die Vertragslaufzeit beträgt jeweils zwölf Monate. So entstehen nicht nur enorme Kosten für mäßige Leistungen, sondern auch ein Vertragswirrwarr.

Betroffene können widerrufen

Die fiese Masche mit den prominent gesetzten Kaufen-Buttons führt dazu, dass Betroffene – häufig versehentlich – drei Verträge abschließen und einzeln kündigen müssen. GMX und web.de verweisen auf eine transparente Auflistung und die Möglichkeit, telefonisch zu kündigen. Wer ungewollt dem Angebot zugestimmt hat, sollte zügig alle drei Verträge kündigen. Der telespiegel empfiehlt jedoch die Textform mit Bitte um Bestätigung. Innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ist außerdem ein Widerruf möglich. Dieser sollte schriftlich an GMX bzw. web.de gehen. Die genaue und mühsame Vorgehensweise hat die Verbraucherzentrale Bayern in Screenshots anschaulich dokumentiert.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Widerrufsrecht – Online-Shop muss Kunden unmissverständlich belehren

Widerrufsrecht

Online-Shop muss Kunden unmissverständlich belehren

Online-Shops müssen ihre Widerrufsbelehrung unmissverständlich formulieren, sodass der Kunde nicht selbst prüfen muss, ob für ihn ein Recht auf Widerruf besteht. Das hat das OLG Stuttgart entschieden und stufte damit die Belehrung eines Online-Shops als zu abstrakt und damit nicht rechtskonform ein. […]

Jeder Dritte wurde gehackt – Schwache Passwörter als Einfallstor

Jeder Dritte wurde gehackt

Schwache Passwörter als Einfallstor

Immer mehr Nutzer in Deutschland erleben den Verlust der Kontrolle über Online-Accounts, insbesondere im Bereich Social Media, E-Mail und Finanzen. Die wachsende Bedrohungslage verdeutlicht den Bedarf an zuverlässigen Sicherheitslösungen zur effektiven Absicherung digitaler Identitäten. […]

Sofortnachrichten statt Telefonate – Bundesnetzagentur Jahresbericht 2024

Sofortnachrichten statt Telefonate

Bundesnetzagentur Jahresbericht 2024

Die Bundesnetzagentur hat ihren Bericht zur Telekommunikation für das Jahr 2024 veröffentlicht. Der Bedarf an Datenvolumen und schnellen Breitbandanschlüssen steigt, während immer weniger Telefongespräche geführt werden. Hoch im Kurs für die Kommunikation stehen Messenger-Apps wie WhatsApp und Co. […]

BNetzA verurteilt – Streitbeilegungsfrist muss eingehalten werden

BNetzA verurteilt

Streitbeilegungsfrist muss eingehalten werden

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Bundesnetzagentur verurteilt. Daraus ergibt sich, dass die Streitbeteiligungsfrist von 4 Monaten auch beim Verhandlungsgebot eingehalten werden muss. Ein Telekommunikationsanbieter hatte die Behörde zuvor wegen Untätigkeit verklagt. […]

Fristgerechte Energieabrechnung – OLG-Urteil stärkt Verbraucherschutz

Fristgerechte Energieabrechnung

OLG-Urteil stärkt Verbraucherschutz

Kunden müssen spätestens sechs Wochen nach dem Abrechnungszeitraum ihre Energieabrechnung erhalten. Dies hat jetzt das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden. Die Verbraucherzentrale hatte gegen den Energieanbieter EWE Vertrieb GmbH geklagt. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig. […]

5G-Straßenlaterne – O2 Telefónica startet bundesweit innovativen Ausbau

5G-Straßenlaterne

O2 Telefónica startet bundesweit innovativen Ausbau

O2 hat gemeinsam mit 5G Synergiewerk den Ausbau von 5G-Leuchten in großen Städten in ganz Deutschland gestartet. Mit den innovativen Funkmasten soll die 5G-Netzabdeckung insbesondere bei großen Veranstaltungen und in den Innenstädten verbessert werden. Denn der benötigte Datenverkehr wächst stetig. […]