Schöne Bescherung – GMX und web.de locken mit fiesen Tricks

Schöne Bescherung - GMX und web.de locken mit fiesen Tricks

Es ist mal wieder so weit. In schöner Regelmäßigkeit und häufig um Feiertage herum locken die 1&1-Angebote GMX und web.de mit fiesen Tricks Kunden in einen kostenpflichtigen Vertrag. Das Vorgehen ist dabei „frech“, sodass sogar die Verbraucherzentrale Bayern sich zu einer Warnung genötigt sieht. Zugleich geben die Experten Tipps, wie die betroffenen Kunden aus den mit einem Klick abgeschlossenen drei Verträgen herauskommen.

GMX und web.de locken in kostenpflichtiges Angebot

Das Vorgehen ist seit Jahren gleich. Loggen sich Kunden eines kostenlosen E-Mail-Postfachs bei GMX oder web.de ein, erscheint zuerst eine auffällig große Werbung, die besondere Vorteile für Premium-Kunden (GMX Top-Mail und web.de-Club sowie weitere Leistungen) verspricht. Der hervorgehobene „Kaufen-Button“ steht meistens neben einem kleinen Textlink ähnlich wie „Weiter zum E-Mail-Postfach“. Neu ist, dass zumindest GMX nach aktueller Kritik beide Möglichkeiten, „Kaufen“ und „Weiter“, gleich stark hervorhebt.

Das Problem: Klickt ein Kunde auf „Kaufen“, schließt er nicht nur einen Vertrag für ein Premium-Postfach ab, sondern insgesamt drei Verträge. War dies ein Versehen, muss der Betroffene alle drei Verträge wieder kündigen. Es besteht dabei die Gefahr, dass er nur das Premium-Postfach kündigt, weil er die Leistungen als Paket wahrnimmt. Susanne Baumer von der Verbraucherzentrale Bayern erklärt dazu:

„Die Werbung der beiden E-Mail-Dienste von 1&1 stellt jedoch nicht klar heraus, dass es sich um drei Verträge handelt. Klicken Nutzer auf den Kaufen-Button, schließen sie ohne nochmalige Dateneingabe für jedes der drei Produkte einen separaten Vertrag ab.“

Insgesamt 16,97 Euro monatlich müssen Betroffene zahlen, wenn die unterschiedlich langen kostenlosen Testphasen vorbei sind. Dabei ist die Leistung ohnehin fragwürdig. Das Premiumpostfach kostet nach einem kostenlosen Monat 4,99 Euro pro Monat und bietet wenig echte Vorteile. Die ebenfalls gekauften 100 GB Datenspeicher können Kunden auf ihrem eigenen Rechner oder bei kostenlosen Anbietern ebenso finden, müssen bei GMX oder web.de jedoch 1,99 Euro nach einem Monat zahlen. Die Aufgaben des Cyberschutzes können auch Virenscanner auf den jeweiligen Geräten übernehmen. Nach zwölf kostenlosen Monaten kostet dieser Dienst jedoch ein Jahr lang 9,99 Euro im Monat. Die Vertragslaufzeit beträgt jeweils zwölf Monate. So entstehen nicht nur enorme Kosten für mäßige Leistungen, sondern auch ein Vertragswirrwarr.

Betroffene können widerrufen

Die fiese Masche mit den prominent gesetzten Kaufen-Buttons führt dazu, dass Betroffene – häufig versehentlich – drei Verträge abschließen und einzeln kündigen müssen. GMX und web.de verweisen auf eine transparente Auflistung und die Möglichkeit, telefonisch zu kündigen. Wer ungewollt dem Angebot zugestimmt hat, sollte zügig alle drei Verträge kündigen. Der telespiegel empfiehlt jedoch die Textform mit Bitte um Bestätigung. Innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ist außerdem ein Widerruf möglich. Dieser sollte schriftlich an GMX bzw. web.de gehen. Die genaue und mühsame Vorgehensweise hat die Verbraucherzentrale Bayern in Screenshots anschaulich dokumentiert.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
„Treuestrafe“ – loyale Stromanbieter-Kunden zahlen Milliarden zu viel

„Treuestrafe“

Loyale Stromanbieter-Kunden zahlen Milliarden zu viel

Viele Stromkunden bleiben ihrem Anbieter treu und zahlen dafür oft deutlich höhere Preise. Eine Studie der RWTH Aachen zeigt, dass viele Bestandskunden jährlich Milliarden zu viel zahlen. Wer regelmäßig Tarife vergleicht oder den Anbieter wechselt, kann mehrere hundert Euro im Jahr sparen. […]

WhatsApp-News – Eltern-Konto für Kinder ab 10 Jahren geplant

WhatsApp-News

Eltern-Konto für Kinder ab 10 Jahren geplant

Der beliebte Messenger WhatsApp plant, ein spezielles Kinder-Konto einzuführen. Kinder ab zehn Jahren sollen den Dienst künftig nutzen können. Allerdings nur mit Zustimmung und Kontrolle der Eltern. Diese können Kontakte und Datenschutz-Einstellungen festlegen. […]

OLG Frankfurt – Zimmeranfrage ist noch keine Hotelbuchung

OLG Frankfurt

Zimmeranfrage ist noch keine Hotelbuchung

Eine scheinbar harmlose Zimmeranfrage kann teuer werden – oder eben nicht. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, wann eine Hotelreservierung rechtlich verbindlich ist und wann nicht. Im konkreten Fall ging es um rund 10.000 Euro – und um die Frage, ob eine einfache E-Mail bereits einen Vertrag begründet. […]

Internet zu langsam? Wenn versprochene Bandbreite nicht ankommt

Internet zu langsam

Wenn versprochene Bandbreite nicht ankommt

Hohe Geschwindigkeiten stehen in vielen Internetverträgen – doch im Alltag kämpfen Nutzer oft mit schwankender Bandbreite und instabilen Verbindungen. Woran das liegt und wann technische Probleme sogar zum Streitfall werden können. […]

Fake-News-Push auf Xiaomi-Handys – Warnung vor perfider Betrugsmasche

Fake-News-Push auf Xiaomi-Handys

Warnung vor perfider Betrugsmasche

Stiftung Warentest hat bei Xiaomi-Smartphones gefälschte Nachrichtenartikel entdeckt, die per Push-Meldung verbreitet werden. Hinter angeblichen Tagesschau-Meldungen verbergen sich Betrugsseiten, die Nutzer zu Geldzahlungen oder zur Preisgabe sensibler Daten verleiten sollen. […]

Gemeinschaft

Zwischen Sportplatz und Bildschirm

Wo findet Gemeinschaft heute statt?

Zwischen Sportplatz und Smartphone: Während lokale Vereine weiterhin Millionen Menschen zusammenbringen, entstehen parallel digitale Gemeinschaften, die rund um die Uhr erreichbar sind. Welche Rolle spielen beide Formen des Miteinanders heute – und warum schließen sie sich nicht gegenseitig aus? […]