Trojaner – Säuberungssoftware CCleaner korrumpiert

Trojaner - Säuberungssoftware CCleaner korrumpiert

Die Software CCleaner ist eines der beliebtesten Programme zum Aufräumen und Säubern der Festplatte. Es löscht Dateireste sowie nicht mehr benötigte Einträge in der Registry des Computers und trägt so zu einem Geschwindigkeitsschub und zu einem sicheren Surfen bei. Ausgerechnet dieses Aufräumprogramm nutzten Angreifer, um einen gefährlichen Trojaner einzuschleusen. Die betroffene Versionen: CCleaner 5.33.6162 und CCleaner Cloud 1.07.3191 in der wenig verbreiteten 32-Bit-Version.

Achtung: Es ist nicht ganz klar, ob die 64-Bit-Version ggf. doch gefährdet ist. Piriforms spricht nur von der 32-Bit-Version, diese ist jedoch automatisch Bestandteil des 64-Bit-CCleaners. Somit hätten möglicherweise beide Versionen eine Lücke gehabt.

Wie kam der Trojaner in die Software CCleaner?

Der Hersteller Piriforms stellte letzte Woche verdächtige Aktivitäten über unbekannte IP-Adressen auf den eigenen Servern und im Netzwerk fest. Dabei stellte sich heraus, dass es Angreifern gelungen war, den Code der Software direkt auf den Servern von Piriforms zu verändern. Die aktuellen Softwareversionen ab 15. August 2017 wurden über diesen Angriff korrumpiert. In der Folge luden Nutzer beim Installieren oder bei einem Update eine Version herunter, die einen zweistufigen Trojaner enthielt. Ab 12. September gab es den markanten Traffic im Netzwerk.

CCleaner-Trojaner: Unbedingt Update einspielen

Der Hersteller reagierte schnell und sicherte die Programme mit einem Update. Dieses wurde ab 15. September ausgespielt. Jedoch müssen die Nutzer dem Update zustimmen, sofern sie neue Versionen nicht automatisch beziehen. Daher ist allen CCleaner-Nutzern zu raten, die Versionsnummern der Software zu prüfen. Diese sollte größer als die beiden genannten korrumpierten Versionen sein. Die aktuelle, saubere 32-Bit-Software trägt die Dateiversionsnummer 5.34. Die Cloud-Version hat Piriforms automatisch aktualisiert.

Trojaner im CCleaner – welche Gefahren drohen?

Die akute Gefahr ist durch ein Update gebannt. Zudem sind nur die 32-Bit-versionen betroffen. Wer allerdings kein Update einspielt, läuft Gefahr, Angreifern Zugriff auf den Rechner zu gewähren. Denn der Trojaner erlaubt das Sammeln von wichtigen Computerinformationen, sendet diese an einen Command-and-Control-Server und bietet darüber den Zugriff auf das Gerät. Denkbar ist schlimmstenfalls eine komplette Übernahme des Computers oder das Installieren einer Erpressersoftware aus der Ferne.

Vorbildliche Reaktion

Piriforms hat sich bei diesem Angriff vorbildlich verhalten. Innerhalb von kurzer Zeit schloss der Hersteller die Lücke in den Softwareversionen, schaltetet die Ermittlungsbehörden ein und sicherte die eigenen Server ab. Dennoch bleiben Fragen. Denn weder ist klar, wer hinter dem Angriff steckt, noch lässt sich bisher verfolgen, wie der Trojaner in die Software kam. Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass selbst Downloads aus vertrauenswürdigen Quellen nicht immer sicher sein müssen und Nutzer unbedingt automatische Updates für ihre Software beziehen sollten, um selbst im Schadensfall schnellstmöglich eine saubere Fassung zu bekommen. Eine Firewall und ein guter Virenscanner gehören außerdem zwingend zur Grundausstattung aller Computer und mobilen Geräte.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
WhatsApp macht die Handynummer unsichtbar – die Benutzernamen kommen

WhatsApp macht die Handynummer unsichtbar

Die Benutzernamen kommen

Künftig können WhatsApp-Nutzer statt ihrer Telefonnummer einen Benutzernamen verwenden. Die Neuerung schützt die Privatsphäre, birgt aber auch neue Risiken. Andere Messenger wie Signal, Telegram und Co. bieten die Funktion bereits an. […]

Wichtiges BGH-Urteil – Verbraucherrechte bei Online-Kündigung gestärkt

Wichtiges BGH-Urteil

Verbraucherrechte bei Online-Kündigung gestärkt

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Bestätigungsseite einer Online-Kündigung ausschließlich der Kündigung dienen darf. Zusätzliche Angebote wie Vertragsunterbrechungen oder Werbehinweise verstoßen gegen § 312k BGB und sind unzulässig. […]

BKA zerschlägt Phishing-Plattform Kratos – 200 Server abgeschaltet

BKA zerschlägt weltweit aktive Phishing-Plattform „Kratos“

Hunderttausende Opfer betroffen

Gemeinsam mit US-Ermittlern hat das BKA die weltweit aktive Phishing-Plattform „Kratos“ zerschlagen. Mehr als 200 Server wurden abgeschaltet, der mutmaßliche Administrator in Indonesien festgenommen und Hunderttausende potenzielle Opfer geschützt. […]

Freude schlägt Herzen - die beliebtesten Emojis der Deutschen

Freude schlägt Herzen

Das sind die beliebtesten Emojis der Deutschen

Lachen statt Herzen: Die Deutschen setzen in ihren Chats vor allem auf gute Laune. Eine aktuelle Bitkom-Umfrage zum World Emoji Day zeigt außerdem, wie selbstverständlich Emojis inzwischen zum digitalen Alltag gehören – und warum sie trotzdem manchmal für Missverständnisse sorgen. […]

Das Smartphone ersetzt fast alles – darauf achten Nutzer wirklich

Das Smartphone ersetzt fast alles

Darauf achten Nutzer wirklich

Eine gute Kamera gehört heute zu den wichtigsten Kaufkriterien für Smartphones. Gleichzeitig ersetzt das Gerät immer mehr Alltagshelfer, nutzt KI für Fotos und speichert zahlreiche sensible Daten, die besonders geschützt werden sollten. […]

OLG stoppt Telefónica – Urteil stärkt Kunden bei Handyverträgen

OLG stoppt Telefónica

Urteil stärkt Kunden bei Handyverträgen

Verbraucherschützer konnten vor Gericht einen Erfolg erzielen. Denn Telefónica wurde eine AGB-Klausel untersagt, mit der Mobilfunkverträge trotz Mindestlaufzeit einseitig durch das Unternehmen gekündigt werden konnten. Das Urteil stärkt die Rechte von Kunden und sorgt für mehr Vertragssicherheit. […]