Gesetzesänderung – Schuhe und Möbel sind jetzt Elektroschrott

Gesetzesänderung - Schuhe und Möbel sind jetzt Elektroschrott

Ab 15. August 2018 treten Änderungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in Kraft. Dabei gibt es eine wesentliche Neuerung, die Endverbraucher betrifft. Denn Schuhe, Kleidung und Möbel mit elektronischen Bestandteilen dürfen nicht mehr in den Hausmüll geworfen, zum Sperrmüll gepackt oder in das übliche Recycling gegeben werden. Diese Produkte gehören nun zum Elektroschrott und sind über Wertstoffhöfe, Sammelstellen oder den Fachhandel gesondert zu entsorgen.

Was ändert sich durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz?

Die Ergänzungen bzw. Änderungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zum 15. August 2018 betreffen in erster Linie Hersteller, Sammelstellen und Handel. Aber auch die Verbraucher müssen umdenken. Speziell die Hürden für die korrekte Entsorgung steigen erneut. Denn Produkte, die bisher noch über den Hausmüll, Sperrmüll oder die Altkleidersammlung entsorgt werden konnten, gehören nun zum Elektroschrott. Dazu zählen unter anderem:

  • Schuhe mit Blinklichtern,
  • Kleidung mit Messgeräten für Körperfunktionen,
  • elektrisch höhenverstellbare Möbel,
  • elektronisch steuerbare Betten,
  • Möbel mit Leuchten und Stromanschlüssen.

Diese Gegenstände sind zukünftig entweder auf den Wertstoffhöfen der regionalen Entsorgungsunternehmen, an öffentlichen Sammelstellen oder beim Handel abzugeben. Das Entsorgen mit dem Sperrmüll oder Hausmüll ist streng verboten und mit empfindlich hohen Geldbußen belegt.

Eine Sonderregelung gibt es für Hausrat, der ausbaubare elektronische Bestandteile enthält. Lassen sich elektronische Teile mit wenigen Handgriffen komplett entfernen, muss der Verbraucher diese getrennt zum Elektroschrott geben. Die übrigen Materialien kommen dann ganz normal in den regulären Entsorgungskreislauf.

Das ElektroG hat die Recyclingquote bislang verfehlt

Ein wesentliches Ziel des Gesetzes ist es, die Sammelquote sowie die Recyclingquote von Elektroschrott zu steigern. Deutschland erreichte in den letzten Jahren Sammelquoten von etwas über 40 Prozent, verfehlte jedoch die Vorgabe von 45 Prozent. Diese wird an 2019 noch einmal auf 65 Prozent angehoben. Es ist fraglich, ob durch die Änderungen diese Marke erreichbar ist. Daran ändert auch das sogenannte Open-Scope-Prinzip nichts. Dieses sieht vor, dass alle Produkte mit elektronischen Bestandteilen zum Elektroschrott gehören, sofern keine Ausnahmeregelung zutrifft. Bislang galt dies nur für bestimmte, klar definierte und von den Herstellern gemeldete Produkte.

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