Router-Hacking – extreme finanzielle Schäden verhindert

Router-Hacking - extreme finanzielle Schäden verhindert

Router-Hacking kann jeden treffen. Die Bundesnetzagentur als für das Telefonnetz zuständige Behörde hat im Januar 2019 bereits eine Reihe von Maßnahmen erlassen, um den Missbrauch von Telefonanschlüssen zu bekämpfen. Bei einem Fall sind so allein 600.000 Gesprächsminuten neutralisiert worden. Das Ausmaß des finanziellen Schadens wäre enorm gewesen. Die Bundesnetzagentur hat neben einem Verbot der Auszahlung an die Profiteure des Router-Hackings auch eine Reihe von Rufnummern abgeschaltet.

Was ist Router-Hacking?

Beim Router-Hacking kapern Dritte einen Router oder eine Telefonanlage. Über diesen Zugriff wählen die Angreifer teure Call-by-Call-Rufnummern oder Sonderrufnummern an, viele davon gehen an ausländische Anschlüsse. Dadurch fallen enorme Zusatzkosten an, die der jeweilige Anschlussanbieter dem – überraschten – Kunden stellvertretend in Rechnung stellt. Der perfide Trick: Die Anbieter dieser teuren Rufnummern arbeiten mit den Kriminellen zusammen. So füllen diese sich mit gekaperten Routern und Anlagen und vom Anschlussinhaber unbemerkten Anrufen die Taschen. Die Leidtragenden sind die Rechnungsempfänger. Diese haben die Kosten weder verursacht, noch haben diese den Angriff auf die Telefonanlage bemerkt.

Bundesnetzagentur verhindert Auszahlung

Die Behörde hat im noch nicht abgeschlossenen Januar 2019 bereits einige ihrer Möglichkeiten genutzt. Sie wies Telefonanbieter an, für bestimmte Rufnummern keine Rechnungslegung für Drittanbieter vorzunehmen, also die Abrechnung der kriminellen Anrufe zu verhindern. Dadurch erhalten die Angreifer kein Geld. Weitere Maßnahmen bei solchen und weiteren Verstößen waren das Abschalten von Nummern sowie das Verbot, für bestimmte Zeiträume einige Call-by-Call- bzw. Sonderrufnummern abzurechnen.

Wie gezielt und effektiv Angriffe auf Router sind, zeigt ein Fall einer Stadtverwaltung. Die Angreifer konnten die Telefonanlage hacken und haben innerhalb von nur zehn Stunden unbemerkt 5.000 Verbindungen zu rund 200 Auslandsrufnummern hergestellt und dabei fast 59.000 Gesprächsminuten verursacht. Wären diese abgerechnet worden, hätte die Stadtverwaltung nur für diesen kurzen Zeitraum einen Rechnungsbetrag von mehreren Tausend Euro begleichen müssen.

Schutz vor Router-Hacking

Es kann wirklich jeden treffen. Jeder DSL-Anschluss und jede Telefonanlagen sind gefährdet. Anschlussinhaber können sich jedoch schützen. Zum einen sollte die eigene Telefonanlage bzw. der eigen Router mit einem sicheren, nicht zu erratenden und geheimen Passwort geschützt sein. Dazu ist bereits bei der Installation das Standardpasswort zu ersetzen. Zusätzlich ist es ratsam, durch automatische oder regelmäßige manuelle Updates Sicherheitslücken umgehend zu schließen. Üblicherweise sind auch keine Anrufe im Ausland erforderlich. Daher sollten die Anschlussinhaber ausgehende Auslandsanrufe und Call-by-Call-Verbindungen sowie nicht zwingend benötigte Sonderrufnummern in ihrer Anlage oder beim Netzbetreiber sperren. Schließlich ist es ratsam, alle Rechnungen zeitnah zu überprüfen und bei Auffälligkeiten beim Telefonanbieter Widerspruch einzulegen. Das weitere Vorgehen bei unberechtigten Telefonrechnungen ist hier nachzulesen. Diese Maßnahmen tragen all zu einem Mindestschutz vor Router-Hacking und daraus folgende Schäden bei.

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